Oberverwaltungsgericht Münster beanstandet Kalkulation von Abwassergebühren in einem Musterprozess. Ist auch Bornheim betroffen? (2. erw. Fassung)
Das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG Münster) hat in einem Musterverfahren eine für die Abwassergebührenkalkulation der Städte und Gemeinden weitreichende Entscheidung getroffen. (*5) Das Gericht hat im Streit zwischen einem Kläger und der Stadt Oer-Erkenschwick seine langjährige Rechtsprechung zur Kalkulation von Abwassergebühren geändert. Die Auswirkungen treffen alle Kommunen, die Abwassersatzungen erlassen. Unzulässig ist damit nach einer Mitteilung des Gerichts "der gleichzeitige Ansatz einer Abschreibung der Entwässerungsanlagen mit ihrem Wiederbeschaffungszeitwert sowie einer kalkulatorischen Verzinsung des Anlagevermögens mit dem Nominalzinssatz". Der Senat es OVG-Münster bezieht sich auf die Gemeindeordnung von NRW. Zweck der Gebührenkalkulation durch die Abwassergebühren sei, "nicht mehr als die dauerhafte Betriebsfähigkeit der öffentlichen Einrichtung der Abwasserbeseitigung sicherzustellen." Die Gebühren dürfen nur in dem Umfang erhoben werden, soweit sie "zur stetigen Erfüllung der…