Autorin: Adelheid Wirtz (sachkundige Bürgerin der ABB im Umweltausschuss)
Autobahn geplant ca. 50 Meter entfernt von den Brunnen des Wasserwerk Urfeld (WBV – Wasserbeschaffungsverband Wesseling/Hersel), dem einzigen Wasserversorger für die Stadt Wesseling und 50% für die Stadt Bornheim!?
Die Planungsvarianten V9aB, V9bT und V10T einer Rheinquerung (Brücke Urfeld Süd bzw. Tunnel Widdig) im Bereich der Wasserschutzzone II und III des Wasserwerk Urfeld waren der Anlass einer Info-Schilder-Aktion der ABB an der Frankenstraße in Urfeld und einer „Kleinen Anfrage“ (*1) (*2) an den Bürgermeister der Stadt Bornheim. Diese Planungsvarianten gefährden erheblich die Trinkwasserversorgung für den Einzugsbereich der Städte Bornheim und Wesseling sowie die Wasserversorgung der im Umfeld angesiedelten Industrie.
Sauberes Wasser ist unverzichtbar und kann durch nichts ersetzt werden.
Im August 2021 wurde die Stellungnahme TZW-WBV bekannt. (*3). Offensichtlich wurden in dieser Stellungnahme Fragen und Bedenken der kleinen Anfrage der ABB aufgegriffen und geprüft. Die Einschätzung dieser Stellungnahme steht im Anhang zur Verfügung. Wir bedanken uns, dass unsere Fragen und Bedenken ernst genommen wurden und geprüft wurden. Urteilen Sie selbst, ob unsere Bedenken und Begründungen bezüglich einer Autobahn am Wasserwerk Urfeld übertrieben waren.
Einzelne markante Punkte aus dieser Stellungnahme haben wir unten im Artikel teilweise in veränderter Reihenfolge zitiert.
Unter Punkt 6 steht folgendes:
– In der Schutzzone II sind laut §5 (2) u. a. folgende Punkte verboten.
– Das Einleiten von Abwasser oder wassergefährdenden Stoffen in oberirdische Gewässer oder in den Untergrund;
– Der Transport von wassergefährdenden Stoffen.
L300, Bahnhof Wesseling-Süd, Linie 16, Blick in Richtung Urfeld,Verbots-
schild 269, Durchfahrverbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung
In der Stellungnahme kommt der Verfasser unter Punkt 7 zur Erkenntnis, “insgesamt ist davon auszugehen, dass infolge der Trassenführung der Autobahnquerspange 553 durch das Wasserschutzgebiet Urfeld die vom WBV bzw. den Stadtwerken Wesseling und Bornheim zu gewährleistende Daseinsvorsorge nicht mehr sicherzustellen wäre.”
Die ABB-Fraktion im Rat der Stadt Bornheim hat in Ihrem Verkehrskonzept für Bornheim (*4) zur Rheinspange 553 folgende Kriterien beschlossen:
“Die Rheinspange 553 soll da gebaut werden, wo sie gemäß gleichgewichtiger Kriterien optimal und sinnvoll ist.
1. Wirksamkeit der Verkehrsentlastung der Brücken in Köln und Bonn
2. Möglichst geringe Belastung der Anlieger
3. Umweltverträglichkeit
4. Wirtschaftlichkeit
5. Trinkwasserschutz / Wasserschutzgebiete
Da die Kriterien 3 und 5 bei den Varianten der Rheinspange 553 in Widdig und Urfeld nicht erfüllt werden können, sind diese Varianten nicht ausführbar und damit bei den weiteren Planungen auszuschließen.
Zitate aus Stellungnahme:
1. Auftrag und Anlass
“Die Autobahn GmbH des Bundes plant derzeit die sogenannte Autobahnquerspange A 553 welche zur Entlastung der Verkehrssituation des Ballungsraums Köln-Bonn die Autobahnen A59 und A555 mittels einer Rheinquerung verbinden soll und im Bundeswegeplan 2030 als „vordringlicher Bedarf“ eingestuft worden ist. Das TZW: DVGW- Technologiezentrum Wasser (TZW) wurde vom Wasserbeschaffungsverband Wesseling – Hersel (WBV) beauftragt, die im Rahmen eines Auswertungsverfahrens ermittelten Verlaufs- bzw. Ausführungsvarianten (Brücke/Tunnel), welche für die Realisierung des Projekts vor der endgültigen Trassenfestlegung nochmal vertiefend untersucht werden sollen, im Hinblick auf die Gefährdung der Trinkwassergewinnung des Wasserbeschaffungsverbandes einer ersten Einschätzung zu unterziehen. …
Technologiezentrum Wasser DVGW “Stellungnahme zu möglichen Auswirkungen der im Einzugsgebiet des WSG Urfeld des Wasserbeschaffungsverband Wesseling – Hersel angedachten Trassierung der Rheinspange 553 auf die Wassergewinnung. Auftragnehmer DVGW-Technologiezentrum Wasser (TZW)/ Abteilung Wasserversorgung, Sachgebiet Risikomanagement/ Bearbeitung Dipl.-Hyd. M. Geiges und Dipl.-Geoökol. S. Sturm/ Karlsruhe, 06.08.2021
Inhaltsverzeichnis
1. Auftrag und Anlass
2. Trinkwassergewinnung des Wasserverbands Wesseling-Hersel
4. Varianten im Einzugsbereich des WSG Urfeld
4.1 Variante V9aB mit Rheinquerung als Brücke
4.2 Variante V9bT mit Rheinquerung als Tunnel
4.3 Variante V10T mit Rheinquerung als Tunnel
5. Gefährdung der Wasserbeschaffenheit des Grundwassers infolge der Bautätigkeiten im Wasserschutzgebiet
6. Gefährdung der Wasserbeschaffenheit des Grundwassers infolge des Betriebs einer Autobahn im Wasserschutzgebiet
Fazit: 4. Varianten im Einzugsbereich des WSG Urfeld
… Zu beachten ist, dass für die im Rahmen des Variantenauswahlverfahrens durchgeführte Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) (1) nur die Wasserschutzzonen I und II betrachtet wurden und in den Abbildungen 4 und 5 daher nicht das gesamte Wasserschutzgebiet eingezeichnet ist, sondern nur die Zonen I und II. Die bislang nicht betrachtete WSG- Schutzzone III ist im weiteren Verfahren bzgl. der Auswahl der Vorzugstrasse zwingend zu berücksichtigen, da der Schutzzweck des gesamten Wasserschutzgebietes laut DVGW Arbeitsblatt W101 (4) in der Gewährleistung folgender Punkte besteht:
. Minimierung des Eintrags von Stoffen und Organismen, welche die Beschaffenheit des Grundwasser beeinträchtigen können
. Minimierung vorhandener und Abwehr neuer Gefährdungen und Risiken für das Grundwasser in den Einzugsgebieten
Auch in der Schutzzone III ist daher insbesondere der Eintrag weitreichend schlecht abbaubarer Substanzen ins Grundwasser zu verhindern
4.1 Variante V9aB mit Rheinquerung als Brücke. Der in Abbildung 8 dargestellte Verlauf der Variante 9aB (Brücke) würde die WSG- Schutzzone II von West nach Ost auf eine Länge von ca. 1,3 km nördlich der Schutzzone I queren. Der minimale Abstand der geplanten Autobahntrasse zur Schutzzone I dürfte ca. 50 Meter betragen. Der weitere Trassenverlauf würde durch bzw. am nördlichen Rand der Schutzzone IIIA entlang führen. Insbesondere dürfte die ca. 800 m östlich der Rohwassererfassungen gelegenen linksrheinische Gründung des Brückenbauwerks ( Details sind dem TZW derzeit nicht bekannt) zumindest teilweise einen sehr intensiven Eingriff ( z.B. Gründung im Grundwasser; Errichten von Baustofflagern, Flächen zur Lagerung von Bodenaushub etc.)in der Schutzzone IIIA darstellen. Weiterhin ist anzumerken, dass von dieser Variante auch die Schutzzone IIIA des rechtsrheinisch gelegenen WSG Niederkassel betroffen wäre.
4.2 Variante V9bT mit Rheinquerung als Tunnel
. …
Die Einfahrtsrampe des Tunnels dürfte sich für die Trinkwasserversorgung genutzten quartären Grundwasserleiter befinden und vollständig in der Schutzzone II verlaufen. Sowohl die WSG-Schutzzone II als auch die Schutzzone IIIA würden von der Baumaßnahme als auch von der Betriebsphase der Autobahn tangiert werden.
5. Gefährdung der Wasserbeschaffenheit des Grundwassers infolge der Bautätigkeiten im Wasserschutzgebiet
Nachfolgend werden Tätigkeiten aufgeführt, die auf den Bau der Rheinspange zutreffen und laut DVGW- Arbeitsblatt W 101 das Grundwasser durch physikalische, chemische, biologische und mikrobiologische Beeinträchtigungen in seiner Beschaffenheit verändern können.
Folgende Tätigkeiten werden sowohl in der Schutzzone II als auch in der Schutzzone III explizit als hohe Gefährdung eingestuft ( zutreffend auf die Varianten V10T und V9bT):
. Errichten, Erweitern und Betrieb von Tunnel- und Stollenbauten sowie Kavernen und Untertagebergbau. Ebenfalls als hohe Gefährdung sind folgende Tätigkeiten in der Schutzzone II einzustufen (zutreffend auf die VarianteV9aB und V9bT):
. Errichten,Erweitern und Betrieb von baulichen Anlagen mit Eingriffen in den Untergrund (über und im Grundwasser)Baustofflager und Wohnunterkünfte für Baustellenbeschäftigt
. Um- und Ausbau von Straßen mit Ausnahme von Feld- und Waldwegen ( selbst in der Schutzzone III geht von diesem Punkt laut Arbeitsblatt W101 immer noch eine mittlere Gefährdung für das Grundwasser aus und trifft somit auf alle Varianten zu)
Infolge der beschriebenen Gefährdungseinschätzung wurden dementsprechend folgende Punkte in der Wasserschutzgebietsverordnung Urfeld aufgegriffen und folgende Verbote bzw. Genehmigungspflichten festgesetzt, welche einen Autobahnbau bzw. -betrieb evtl. betreffen würden:
In der Schutzzone II sind laut §5 u. a. folgende Punkte verboten:
. Punkt 3: Das Errichten, Erweitern oder wesentliche Ändern oder die Nutzungsänderung von baulichen Anlagen
. Punkt 7: Das Errichten oder Erweitern von Anlagen zum Ablagern natürlicher Locker- und Festgesteine
. Punkt 8: Das Errichten von Rohrleitungsanlagen für wassergefährdende Stoffe und von Leitungen mit mit wassergefährdenden wie z.B. ölgekühlte unterirdische Stromleitungen
. Punkt 29: das Bauen, Erweitern oder wesentliche Ändern von Wegen, Straßen, Bahnanlagen und sonstigen Verkehrsanlagen einschließlich Rastanlagen und Parkplätzen
. Punkt 30: Grabungen, Abgrabungen oder Bodeneingriffe jeder Art, durch die die belebte Bodenzone verletzt oder die Deckschichten vermindert werden, ausgenommen. …..
In der Schutzzone IIIA sind laut §4 (2) u. a. folgende Punkte verboten:
. Punkt 25: Grabungen durch die das Grundwasser freigelegt oder angeschnitten wird
. Punkt 26: Abgrabungen über eine Tiefe von 3 Metern hinaus, sowie Abgrabungen, wenn das Grundwasser freigelegt oder angeschnitten wird
Genehmigungspflichtig sind in der Schutzzone IIIA laut §4 (1) u. a. folgende Punkte:
Punkt 2: Das Errichten, Wiederherstellen, Erweitern, wesentliche Ändern oder die Nutzungsänderung von baulichen Anlagen …..
6 Gefährdung der Wasserbeschaffenheit des Grundwassers infolge des Betriebs einer Autobahn im Wasserschutzgebiet
Neben den unmittelbar von den Baumaßnahmen ausgehenden Belastungen des Grundwassers würden sich durch den Bau einer Autobahn im Wasserschutzgebiet Urfeld zudem langfristige Gefährdungen ergeben. Neben der langfristigen Wassergefährdung durch die chemischen Bestandteile der eingesetzten Baustoffe, Bauhilfsstoffe und Betriebsmittel ist hier vor allem die Versickerung von Niederschlagwasser von den Verkehrsflächen zu nennen, die laut DVGW Arbeitsblatt W101 (5) ein hohes bis sehr hohes Gefährdungspotential in Schutzzone II und III darstellen können. …
Bei Unfällen ist zudem mit Freisetzung größerer Mengen wassergefährdender Stoffe (aus Transport, Löschschäumen, etc.) zu rechnen. Trotz gezielter Bündelung der Straßenabflüsse ist durch Abdrift / Spray und bei Unfällen nicht nur eine Kontamination der befestigten Flächen, sondern auch der angrenzenden Böschungen anzunehmen.
Infolge der beschriebenen Gefährdungslage wurden dementsprechend folgende Punkte in der Wasserschutzgebietsverordnung Urfeld (4) aufgegriffen und folgende Verbote bzw. Genehmigungspflichten festgesetzt, welche einen Autobahnbau betreffen würden:
In der Schutzzone II sind laut §5 (2) u.a. folgende Punkte:
. Punkt 5: das Einleiten von Abwasser oder wassergefährdenden Stoffen in oberirdische Gewässer oder in den Untergrund;
. Punkt 10: Der Transport von wassergefährdenden Stoffen; …
Weiterhin darf nicht außer Acht gelassen werden, dass es durch die zu errichtenden Bauwerke im Anströmbereich des Wasserwerkes zu signifikanten Änderungen in der Grundwasserströmung und damit auch zu Qualitätsänderungen im Vergleich zum Status Quo kommen kann.
Fazit
Aufgrund der im WSG Urfeld vorliegenden hohen Rohwasservulnerabilität und der infolge der Baumaßnahmen (Abtragung der Deckschichten; Arbeiten unterhalb des Grundwasserstandniveaus insb. bei den Tunnelvarianten) vorliegenden sehr hohen Grundwasservulnerabilität, würde bei Realisierung einer der drei durch das WSG Urfeld verlaufenden Trassenvarianten im Zeitraum der Baumaßnahmen, welche sich über Jahre erstrecken würde, eine überwiegend sehr hohen Gesamtvulnerabilität im Bereich der Rohwassergewinnungen der Wasserbeschaffungsverband Wesseling – Hersel resultieren.
Da von den geplanten Baumaßnahmen ebenfalls ein sehr hohes Gefährdungspotential ausgeht, welche laut der vorliegenden WSG-Verordnung teilweise verboten bzw. zumindest genehmigungsbedürftig sind, würde die Trassenführung durch das SG Urfeld ein sehr hohes Risiko für die Rohwasserbeschaffenheit der Brunnen des Wasserbeschaffungsverband Wesseling–Hersel ausgehen. Während der Betriebsphase der Autobahn ist zwar mit einem gegenüber der Bauphase abgeschwächten aber nach wie vor hohem Risiko für die Rohwasserbeschaffenheit der Brunnen auszugehen.
Insbesondere müssten die beiden nachfolgend genannten Fragestellungen dringend beantwortet werden:
. Welche Auswirkungen besäße die Umsetzung der Variante V10T auf den Uferfiltratbrunnen sowie die Versickerungsbrunnen. Weitere Nutzung möglich bzw. Rückbau und Neubau erforderlich?
. Führen die im Zusammenhang mit den einzelnen Varianten zu errichtenden Bauwerken zu Änderungen der Grundwasseranströmung und damit auch zu Qualitätsänderungen im Vergleich zum Status Quo?
Insgesamt ist davon auszugehen, dass infolge der Trassenführung der Autobahnquerspange 553 durch das WSG Urfeld die vom WBV bzw. den Stadtwerken Wesseling und Bornheim zu gewährleistende Daseinsvorsorge nicht mehr sicherzustellen wäre. … “Zitate aus Stellungnahme Ende
(*1) Kleine Anfrage der ABB-Fraktion bzgl. Wasserwerk
(*2) Antwort der Verwaltung zur kleinen Anfrage
(*3) Stellungnahme / Gutachten
(*4) Verkehrskonzept der ABB
Flugblatt der ABB für Widdig und Urfeld zum Thema Rheinspange
Schreiben Sie uns Ihre Meinung zum Thema.
Bitte benutzen Sie die Kommentarfunktion am Ende des Artikels.
Auch wenn ich in letzter Zeit der ABB eher kritisch gegenüber stand muss ich hier und jetzt die Arbeit der ABB loben. So sieht offene, bürgernahe Kommunikation aus. Es ist in keiner Weise einzusehen dass und aus welchem Grund dieses äußerst wichtige Gutachten seitens der Verwaltung und des Bürgermeisters der Öffentlichkeit vorbehalten wurde. Diese gutachterliche Stellungnahme kann entscheidend für die öffentliche Meinungsbildung sein. Danach verbietet sich jede weitere Diskussion zur Rheinspange an dieser Stelle. Ehre wem Ehre gebührt. Danke für den Mut das Gutachten zu veröffentlichen und bitte weiter so.