Mehr Mitsprache für die Bornheimer Bürger

Seitens der Fraktionen ABB, CDU und FDP wurden seinerzeit Anträge für ein weitergehendes Mitspracherecht der Bornheimer Bürger entworfen und von allen Fraktionen im Rat gemeinsam beschlossen.

Nutzen Sie diese Rechte.

  • Rat und Ausschüsse:

Sitzungen des Rats und der Ausschüsse sind in der Regel öffentlich. Am Anfang der Rats- und  Ausschutzsitzungen findet eine Einwohnerfragestunde statt.

Jeder Einwohner / jede Einwohnerin kann eine Frage an den Bürgermeister / die Bürgermeisterin richten. Die Fragen – müssen sich auf Angelegenheiten der Stadt beziehen und von allgemeiner Bedeutung sein, – dürfen keine politischen oder sonstigen Meinungsäußerungen beinhalten, – müssen kurz gefasst sein und eine kurze Antwort ermöglichen, – können in der Sitzung auch mündlich gestellt werden oder müssen dem Bürgermeister/der Bürgermeisterin spätestens drei Arbeitstage vor der Sitzung schriftlich vorliegen.*)

Eine Übersicht der Sitzungen und anderer Veranstaltungen der ABB finden Sie unter diesem Link.

  • Bürgerbeteiligung durch Anträge

Sie können jederzeit ihr Anliegen oder Ihre Beschwerde als eigenen Antrag vorbringen. Ihren Antrag können Sie schriftlich oder über die Bürgermail der Stadt Bornheim einreichen.

Der Bürgermeister/ Die Bürgermeisterin bestätigt dem Antragssteller / der Antragstellerin unmittelbar den Eingang und benennt den voraussichtlichen Termin der nächsten Sitzung des Ausschusses für Bürgerangelegenheiten. Der Antragsteller / die Antragstellerin erhält spätestens zwölf Tage vor der Sitzung die Einladung sowie die seinen / ihren Antrag betreffende Sitzungsvorlage des Ausschusses. Der Bürgermeister / die Bürgermeisterin unterrichtet den Antragsteller / die Antragstellerin schriftlich über die abschließende Stellungnahme zu den Anregungen und Beschwerden.*)

  • Planungsangelegenheiten und Vorhaben der Stadt

Nutzen Sie die Möglichkeiten bei wichtigen Planungsangelegenheiten und Vorhaben der Stadt Bornheim mitzureden.

Der Rat unterrichtet die Bürgerinnen und Bürger rechtzeitig über allgemein bedeutsame Planungsangelegenheiten und Vorhaben der Stadt Bornheim. Dazu gehören wesentliche Inhalte der Stadtentwicklungsplanung, Rahmenpläne für die Gestaltung der Stadtteile, wesentliche Fragen des Stadtverkehrs sowie Planung, Errichtung, wesentliche Änderung oder Auflösung von öffentlichen Einrichtungen. Dabei sind Grundlagen, Ziele, Zweck, Auswirkungen, Alternativen und voraussichtliche Kostenbeteiligungen der Bürgerinnen und Bürger darzulegen.

*) Quelle: Das Ortsrecht der Stadt Bornheim

Sie können sich für Fragen oder eine Terminvereinbarung auch an ein Ratsmitglied der ABB wenden!

Guido Dartenne
mobil: 0175 – 7937445
E-Mail: abb.bornheim@gmx.de

Die Vorstandsmitglieder der ABB stehen ebenfalls zur Verfügung.

Antrag auf Mitgliedschaft in der ABB


 

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