Kleine Anfragen der ABB – Teil 8 – Kosten der Containerunterkunft in Hersel (große Anlage)

Die ABB hat eine kleine Anfrage nach § 19 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bornheim an den Bürgermeister gestellt. Unsere 5 Fragen wurden komplett und ausführlich beantwortet (siehe 15.). Zur besseren Übersicht haben wir die Antworten des Bürgermeisters zu unseren 5 Fragen und unsere Kommentare zu seinen Antworten in einem Textbaustein zusammen gefasst.

Zusammenfassung: kleine Anfrage, Antwort Bürgermeister (15.), unsere Anmerkungen:

Betr.: Kleine Anfrage nach §19 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates
Bezug: Kosten der Container-Flüchtlingsunterkunft in Hersel (große Anlage Allerstraße).

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Stadt Bornheim stellt die Gesamtkostenkosten der Unterkunft und Betreuung von Flüchtlingen aus meiner Sicht nur unvollständig zur Verfügung. Aus diesem Grunde stelle ich (Paul Breuer) diese kleine Anfrage.

Frage 1: Wie hoch waren die Gesamtkosten beim Bau der Containeranlage in Hersel (große Anlage)? Bitte unterscheiden Sie nach Miete/Monat bzw. Kosten des Kaufs der Gesamtanlage, Errichtungskosten/Umbau sowie den Erschließungs- und Planungskosten.

Antwort des Bürgermeisters:
Kauf der Anlage Containeranlage:    559.538,00 €

Tiefbau und Außenanlagen:              106.924,00 €
Erschließungskosten:                          41.839,00 €
Planungskosten:                                  16.733,00 €
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Die Gesamtkosten betragen           725.074,00 €
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Frage 2: Wie hoch sind die durchschnittlichen monatlichen Nebenkosten der Containeranlage für Strom, Wasser/Abwasser, Versicherung, Müllentsorgung und Reinigung? Bitte Einzelkosten nennen.

Antwort des Bürgermeisters:
Durchschnittlich werden z. Z. monatlich folgende Nebenkosten gezahlt:

Müll:                                       418,21 €
Wasser/Abwasser:                 230,07 €
Strom:                               2.0001,41 €
Versicherung:                         432,81 €
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Nebenkosten pro Monat:  3.082,50 €  
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Es werden keine Reinigungsleistungen erbracht. Die Containeranlage wird über Elektrokonvektoren beheizt.

Kommentar: Provisorische Unterkünfte können nur 3 Jahre genutzt werden. Bei einer 3-jähriger Nutzungsdauer werden also 36 x 3.082,50 € an Nebenkosten anfallen. Die Summe der Nebenkosten beläuft sich auf insgesamt 110.970 €.

Frage 3: Für wie viele Personen ist die Containeranlage maximal ausgelegt und welche Nutzungen sind aktuell vorhanden?

Antwort des Bürgermeisters:
Die Containeranlage war ursprünglich für max. 98 Personen ausgelegt und besteht aus 2 gleich großen Einheiten. Eine Einheit wird zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzt. Die andere Einheit wurde umgebaut und wird durch einen Träger als Kindertageseinrichtung genutzt. Somit verringert sich die max. zulässige Belegungszahl auf 49 Personen.

Kommentar: Wie man aus der Antwort ersehen kann, wurde die Anlage nie voll ausgenutzt. Sie stand auch einige Monate komplett leer, weil man die Zuweisungen durch neue Flüchtlinge völlig überschätzt hatte. Da im Bereich Hersel zu wenige Kindergartenplätze angeboten wurden, wurde die Hälfte der Anlage für einen Kindergarten umgenutzt. Dabei entstanden weitere Kosten für den Umbau, die wir in einer Nachfrage noch abfragen werden.

Frage 4: Für wie viele Personen sind zum Zeitpunkt der Fragestellung in der Containeranlage untergebracht?

Antwort des Bürgermeisters:
Zur Zeit sind 16 Personen in der zur Asylbewerberunterbringung genutzten Einheit der Containeranlage unterbracht. Es wird in der Regel eine Doppelbelegung vorgenommen, daher wird von einer max. Belegung von 35 Personen ausgegangen.

Kommentar: Gebaut wurde eine Anlage für 98 Personen. Untergebracht sind gerade einmal 16 Personen. Das ergibt eine Belegung von 17 %. Auf diese Flüchtlingsunterkunft hätte man komplett verzichten können, wenn man nicht im vorauseilenden Gehorsam geplant hätte. Notgedrungen, um wenigstens den Anschein von Wirtschaftlichkeit zu demonstrieren, hat man dann einen Kindergarten eingerichtet. Sinnvolle Planungen sehen anders aus.

Frage 5: Wann wurde die Anlage fertig gestellt, ab wann in Betrieb genommen, und wann wird sie abgebaut oder ist eine weitere Nutzung geplant?

Antwort des Bürgermeisters:
Die Anlage wurde im August 2017 fertig gestellt und in Betrieb genommen. Im August 2018 wurde eine Einheit zur Nutzung als Kindertageseinrichtung in Benutzung genommen. Auf Grund des geplanten Rückbaus anderer Einrichtungen werden die freien Kapazitäten bis auf weiteres für die Unterbringung von Flüchtlingen gebraucht. Ein Ende dieser Nutzung oder auch eine Nutzung für andere Zwecke ist derzeit nicht geplant.

Kommentar: Auf die Fragestellung wurde unkorrekt geantwortet. Die Anlage wurde nicht nach der Fertigstellung in Betrieb genommen sondern stand etliche Monate völlig leer, weil man einen großen Teil der Flüchtlinge in angemietete Wohnungen untergebracht hat. Die maximale Betriebsdauer für Notunterkünfte beträgt maximal 3 Jahre. Für die 3 Jahre fallen folgende Gesamtkosten an:

Gesamt Baukosten:                                  725.074,00 €
Nebenkosten:                                           110.970,00 €
Grundstückskauf:                                     240.000,00 €  (*)
Außenanlagen:                                         130.000,00 €  (**)
Umzug Hersel 1 nach Hersel 2:                 20.000,00 €  (***) Schätzung

Abbau, Verschrottung etc.:                       100.000,00 €  (Schätzung)
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Gesamtkosten für 3 Jahre  :               1.326.040,00  €

Kosten pro Jahr                   :                  442.014,67  €
Kosten pro Monat                :                     36.834,56 €  
Kosten pro Monat und Person:                  1.227,82 €   (****)
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(*) Das Grundstück wurde angekauft. Wir schätzen die Kosten des Ankaufs bei ca. 2.400 m² und ortsüblicher Preisen incl. Nebenkosten auf ca. 240.000 €. 
(**) Hier schätzen wir eine Summe von ca. 130.000 €.
(***) Umzug der Bewohner von der Unterkunft Simon-Arzt-Straße (wird abgebaut) zur Allerstraße in Hersel
(****) bei mittlerer Auslastung von ca. 30 Personen

Containerunterkunft Hersel, Allerstraße

Aufgrund vieler Nachfragen zur Höhe der Unterhaltskosten (Regelbedarfe und Mehrbedarfe) haben wir nachfolgende Tabelle eingefügt:

  • Beispiel: Familie mit 5 Personen
  • Vater                             416,00 €
  • Partner                          374,00 €
  • Kind 14-17 Jahre          316,00  €
  • Kind 6 – 13 Jahre          296,00  €
  • Kind bis 5 Jahre            240,00  €
  • ——————————————————–
  • Summe                       1.642,00 € / Monat
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                                                                          Stand 07.12.2017      13.09.2018 (6)

  • Anzahl der Flüchtlinge                                           788                       797
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  • Anzahl der Flüchtlinge in priv. Mietverhältnissen:    370   (1)                457
  • Flüchtlinge im laufenden Anerkennungsverfahren:  211   (2)                199
  • Flüchtlinge im Duldungsstatus:                                153   (3)                 113
  • Flüchtlinge mit subsidiären Schutz                              ?    (4)                124
  • Flüchtlinge mit Aufenthaltserlaubnis:                       418    (5)                361 ????
  • Abgängige Flüchtlinge, Aufenthalt unbekannt             6                          ?
  • in Containeranlagen                                                                               182
  • in städtisch angemieteten Wohnungen                                                    94
  • in Wohnungen der Stadt Bornheim                                                          64
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(1) angewendet bei Flüchtlingen mit Bleibeperspektive
(2) in der Regel untergebracht in Wohncontainern
(3) Abgelehnter Antrag, Duldung meist (?!) befristet
(4) voll anerkannter Flüchtlingsstatus, unbegrenzt ?!
(5) abgetaucht, unbekannt verzogen etc.
(6) gemäß Beschlussvorlage 523/2018-5

Der Vergleich der Personenangaben vom 07.12.2017 zu den Angaben vom 13.09.2018 wirft einige Fragen auf:

1. Wir haben in Bornheim für etliche Millionen Containerplätze errichtet, die wir jetzt mit viel Aufwand abbauen bzw. verschrotten. Kosten 910.000 €. Da fragt man sich natürlich auch, welche horrende Gesamtsumme an monatlichen Mietkosten plus Nebenkosten fallen denn da noch weiterhin an? Grobschätzung: 185 Wohnungen (?) mal 1.000 €/Monat incl. Nebenkosten = 183.250 € x 12 Monate ergibt 2.199.000 €/Jahr. Dazu kommen dann noch die Barzahlungen nach dem Flüchtlingsfinanzierungsgesetz bzw. die Zahlungen nach Hartz IV, die gemäß Nachtragshaushalt für Hartz IV auf ca. 4 Millionen/Jahr veranschlagt wurden. Diese Zahlenangaben und eine Geldverschwendung (Container statt Festbauten) kann man mit dem besten Willen in Bornheim niemanden mehr vermitteln!

2. Wie kann es denn sein, dass wir am 07.12.2017 418  Personen mit Aufenthaltserlaubnis zählen und am 13.09.2018 nur noch 361 Personen. Wo ist denn die Differenz von 57 Personen geblieben?


Unsere Verantwortlichen in Berlin sollten angesichts der Kosten für die Unterbringung in Deutschland einmal darüber nachdenken, wie viel mehr man den Menschen mit diesen Geldern in ihren Heimatländern helfen könnte.


Gemäß der Grundsatzerklärung der ABB zur Bornheimer Flüchtlingspolitik (siehe 3.) verweigert die ABB jede Zustimmung zur Betreuung, Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen, solange das Land NRW und der Bund der Stadt Bornheim die Kosten nicht zu 100 % ersetzen. Die Versorgung der Flüchtlinge und Wirtschaftsasylanten ist schließlich eine Angelegenheit des Bundes die man jedoch zum überwiegenden Teil auf die Kommunen abgeschoben hat. Die Stadt Bornheim ist gesetzlich verpflichtet Flüchtlinge nach einem Verteilungsschlüssel aufzunehmen. Viele Kommunen verweigern in der Zwischenzeit die Aufnahme weiterer Flüchtlinge, weil sie die Kosten gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern nicht mehr vertreten und erklären können. Davon sind wir in Bornheim weit entfernt.

Da in Bornheim große Teile der Flüchtlinge inzwischen in Privatwohnungen, die die Stadt angemietet hat, umgezogen sind, stehen erhebliche Kapazitäten in den Containerunterkünften leer, wie man an den Unterkünften in Sechtem, Widdig, Waldorf, Kardorf und auch anderswo (siehe 5., 6., 7. und 8.) unschwer ersehen kann.
Man ist in Bornheim der Meinung, dass eine Unterbringung in Containern nur kurzfristig zumutbar sei. Deshalb bringt man die Flüchtlinge zunehmend in angemieteten Wohnungen unter. Nebenwirkung: Doppelte Kosten und die massive Reduzierung von preiswertem Wohnraum für die hier länger lebenden (Originalton Merkel  für Deutsche). In Bornheim ist nichts unmöglich!


5/50 64 02 – Stand 11.02.2016 – Unterbringung von Flüchtlingen – Ist-Belegung

  • Ist-Belegung sonstige Unterkünfte (städt. oder angemietet)
  • Bornheim, Königstr. XX                           6 Personen
  • Brenig, Ploon XX                                     4 Personen
  • Dersdorf, Alb.-Magnus-Str. XX                4 Personen
  • Hemmerich, Maaßenstr. XX                  10 Personen
  • Hersel, Mertensgasse XX                        8 Personen
  • Hersel, Rheinstr. XXX                              5 Personen
  • Merten, Auf dem Mohlenberg XX             8 Personen
  • Merten, Bachstr. XX                                 5 Personen
  • Merten, Beethovenstr. XX                        9 Personen
  • Roisdorf, Brunnenstr. XX                         3 Personen
  • Roisdorf, Brunnenstr. XX                         6 Personen
  • Sechtem, Eupener Str. XX                     18 Personen
  • Sechtem, Kämpchenweg XX                   5 Personen
  • Sechtem, Merkurstr. XX                         14 Personen
  • Walberberg, Flammgasse XX                  8 Personen
  • Walberberg, Franz-von-Kempis-Weg X  12 Personen
  • Waldorf, Bergstr. XX                               18 Personen
  • Widdig, Alemannenweg XX                    13 Personen
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  • Summe                                                 161 Personen
  • Diese Liste ist unvollständig, eine aktuellere liegt uns nicht vor!
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Auf der Ratssitzung vom 06. September 2018 stand unter dem Tagesordnungspunkt 15 eine Antrag der Linkspartei zur Aufnahme von (zusätzlichen!) Flüchtlingen (siehe 4.).

Diese Beschlussvorlage  wurde unverständlicherweise nur als Tischvorlage zur Verfügung gestellt. Eine öffentliche Diskussion vor der Beschlussfassung wurde so wieder einmal erfolgreich verhindert. Die Beschlussvorlage wurde nicht diskutiert sondern in den Sozialausschuss verwiesen. Das wird sicher eine hochinteressante Diskussion. Diese Ausschusssitzung sollten interessierte Bürger und Bürgerinnen aus Bornheim als Gäste besuchen, um sich ein eigenes Bild über die Politik der örtlichen Parteien und Fraktionen in der Flüchtlingsproblematik zu machen.

Die Bundesregierung bleibt bei Ihrer Politik der völlig offenen Grenzen und der Vertuschung der inzwischen zunehmend schlimmen Auswirkungen auf unser Land. “Wir schaffen das” heißt inzwischen “die Kommunen, die Kindergärten und Schulen, die Polizei und die Gerichte schaffen das” durch mehr Polizeieinsätze, völlig überlastete Gerichte und Lehrer etc. und massive Erhöhungen der kommunalen Steuern und weitere Neuverschuldung (siehe 9. und 10.) der Kommunen. Nach Refugees kommt halt zur Kasse bitte (siehe 10.).

14 Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 03.08.2018 betr. Aufnahme von mehr Flüchtlingen  551/2018-5
  1. Weitere Informationen:
  2. Einladung zum Sozialausschuss vom 21.06.2016 (siehe Top 20)
  3. Grundsatzerklärung der ABB zur Flüchtlingspolitik in Bornheim
  4. Tagesordnung der Ratssitzung vom 06.09.2018, siehe Top 15
  5. Kosten der Flüchtlingsunterkunft in Widdig
  6. Kosten der Flüchtlingsunterkunft in Sechtem
  7. Kosten der Flüchtlingsunterkunft in Dersdorf
  8. Kosten der Flüchtlingsunterkunft in Kardorf
  9. 6 Sanitärcontainer auf Verdacht gekauft und nicht gebraucht
  10. Haushalt 2017/2018: Nach Refugees kommt jetzt zur Kasse bitte!
  11. Mehraufwendungen von 480.000 € für UMA’s
  12. Akteneinsicht verweigert: Mehraufwendungen von 480.000 € im Jahr 2016 für (UMA) bleiben im Dunkeln!
  13. Zur Kasse bitte: Fallbeispiele zur Bornheimer Erhöhung der Grundsteuer B in % und €
  14. Online-Meinungsumfrage zur Bornheimer Flüchtlingspolitik
  15. Antwort der Verwaltung auf unsere kleine Anfrage

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