- 2. erweiterte Fassung: Die Grundlage zur Berechnung der Grundsteuer B ist der Einheitswert des Grundstückes und des Hauses. Von Bedeutung ist auch das Baujahr des Hauses. Ältere Häuser wurden damals mit etwas geringerem Einheitswert kalkuliert als vergleichbare jüngere Häuser heute. Wer also in einem Neubau eingezogen ist muss gegenüber einem vergleichbaren Altbau mit höheren Grundsteuern rechnen. Die Steigerung der Grundsteuer B im Jahr 2017 gegenüber 2016 ist natürlich gleichbleibend plus 19 %. Man muss also in Bornheim im Schnitt mit zusätzlichen Nebenkosten (Grundsteuer B) für das Wohnen zwischen 9,80 bis 32,00 € pro Monat rechnen. Herr Henseler verglich die Erhöhung der Grundsteuer B für eine kleine Wohnung mit einer Packung Zigaretten monatlich. Wir wollten es genauer wissen.
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- Typ Haus 2016 (%) (€/Jahr) 2017 (%) (€/Jahr) (€/Monat)
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- Einfamilienhaus 500 321,70 595 382,82 -> 31,90
- ca. 100 m² Fläche zahlbar über Nebenkosten als Mieter oder als Selbstnutzer
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- Einfamilienhaus (NEU) 500 311,05 595 370,15 -> 30,85
- ca. 90 m² Fläche zahlbar über Nebenkosten als Mieter oder als Selbstnutzer
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- Zweifamilienhaus 500 197,35 595 234,85 -> 19,57
- ca. 200 m² Fläche zahlbar pro Mietpartei 9,79
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- Vierfamilienhaus 500 1.293,80 595 1.539,62 -> 128,30
- ca. 400 m² Fläche zahlbar pro Mietpartei 32,08
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NEU: Hebesatzszenarien der Stadtverwaltung von 500 % bis 905 % für die Grundsteuer B
NEU: In der Vorlage wurden verschiedene Szenarien durchgespielt. Die Erhöhung wird jeweils Anfang des Jahres im Rat beschlossen (2018, 2019, 2020, und 2021). Es ist also noch offen ob es jährliche oder zweijährliche Erhöhungen geben wird. Bei jährlicher Erhöhung nach Variante 2 der Verwaltung ist mit Steigerungen von 2018 bis 2021 um 14, 12, 11 und 10 % zum jeweiligen Vorjahr zu rechnen. Insgesamt wird man nach den heutigen Überlegungen die Grundsteuer B von 2016 bis 2021 um insgesamt 79 % erhöhen.
Nun sollten auch die Befürworter des ungezügelten Zuzugs von Flüchtlingen und Wirtschaftsasylanten wach geworden sein, da die anteiligen Kosten nun bei jedem Bürger in Bornheim angekommen sind. Es reicht nicht aus nur ein gutes Herz zu haben, man muss langfristig denken, deutlich die Kosten vom Bund und vom Land NRW für zugewiesene Leistungen einfordern und auch im Zweifelsfall dem Bund und dem Land NRW die Gefolgschaft verweigern. Das hat jedoch im Bornheimer Rat außer der ABB niemand praktiziert.
Die Grundsteuer B soll in jährlichen oder zweijährlichen Schritten weiter erhöht werden. Was wir ab Januar 2017 praktisch erleben ist nur die Spitze des Eisberges. Es wird bis zum Jahr 2021 munter mit kommunalen Steuererhöhungen in Bornheim weiter gehen, bis der Wert von 895 % erreicht ist. Das wäre dann eine Erhöhung um 79 % gegenüber dem Jahr 2016.
NEU: Im November 2015 ging man im 1. Nachtragshaushalt 2015/2016 noch davon aus, bis 2021 die Grundsteuer B nur in Schritten von 500, 580, 660 auf 710 % Punkte bis 2021 zu erhöhen. Nun rechnen wir schon mit Werten bis 895 % Punkte im Jahr 2021. Wie Sie sehen, nichts ist schneller überholt als die Berechnungen von gestern.
- Gültige Hebesätze für Bornheim, gültig ab dem 01.01.2017:
- Grundsteuer A: 290 % / 2016 waren es 260 % / + 11,54 %
- Grundsteuer B: 595 % / 2016 waren es 500 % / + 19,00 %
- Gewerbesteuer: 485 % / 2016 485 % / erst ab 2018 Erhöhung
- Perspektive bis zum Jahr 2021: Die Grundsteuer B wird in mehreren Schritten von 595 % für 2017 auf 895 % bis 2021 erhöht. Die Gewerbesteuer wird in mehreren Schritten von 485 % für 2017 auf 515 % bis 2021 erhöht.
- Steuerbescheide 2016 und 2017 für ein Einfamilienhaus <—- Text anklicken
- Steuerbescheide 2016 und 2017 für ein Zweifamilienhaus <—- Text anklicken
- Steuerbescheide 2016 und 2017 für ein Vierfamilienhaus <—- Text anklicken
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- Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer
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- 260 % 2016 500 % 2016 485 % 2016
- ? % 2021 895 % 2021 515 % 2021
- ?? Steigerung + 79 % Steigerung + 6,2 %
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Als Gründe für die Erhöhung der Gemeindesteuern werden von uns die seit Jahren unauskömmmlichen Zuschüsse für zugewiesene Leistungen des Landes NRW und des Bundes an die Kommunen angesehen (Flüchtlinge, Kindergärten, Kindertagesstätten etc.). Diesen Umstand kritisierte die ABB schon immer. Die Bornheimer Verwaltung nennt in ihrem Begleitschreiben zum Abgabenbescheid für die Erhöhung jedoch nur die Kosten für kommunale Daseinsvorsorge, Stadtbücherei, Volkshochschule und das Hallenfreizeitbad. Diese Aufzählung ist unvollständig. Die Kosten für die Flüchtlinge werden komplett verschwiegen. Aus diesem Grunde haben wir auch alle Haushaltsentwürfe und Nachtragshaushalte in der Vergangenheit konsequent abgelehnt und auch die Zustimmung der Kosten für weitere Flüchtlingsunterkünfte verweigert. In diesem Punkt standen wir im Rat als ABB alleine. Alle anderen Parteien und Fraktionen haben der Bornheimer Flüchtlingspolitik kritiklos zugestimmt und auch die Kosten klaglos mitgetragen. Nun stehen ganze Containerblöcke leer (siehe 3.) und 6 Sanitärcontainer (siehe 3.) ruhen ungenutzt auf Halde. Aufgrund der Kritik der ABB an ungenutzten Containern und vermeidbaren Mehrausgaben (siehe 3.) hat sich nun der General-Anzeiger des Themas angenommen. Auch die Verwaltung hat zum Thema Stellung bezogen. Die Erklärungsversuche sind aus unserer Sicht „sehr schmeichelhaft“, um es milde auszudrücken. Das ist das Ergebnis, wenn der Rat die Bornheimer Verwaltung ermächtigt, mehrfach und in Folge bis zu 500.000 € ohne Einschaltung der zuständigen Gremien (Rat, Sozialausschuss etc.) für die Unterbringung und Verpflegung von Flüchtlingen ausgeben zu dürfen (Änderung der Zuständigkeitsordnung, siehe 7.).
Umso erstaunlicher war es, dass Grüne, UWG, FDP und Linke zusammen mit der ABB den Doppelhaushalt 2017/2018 abgelehnt haben. In der Vergangenheit haben die Fraktionen Grüne, UWG, FDP und Linke zusammen mit CDU und SPD doch durch Ihre diversen Zustimmungen zu den Kosten für Flüchtlinge und Wirtschaftsasylanten entscheident zur Schieflage des Bornheimer Haushaltes beigetragen. Mitgefangen, mitgehangen kann man da nur sagen! Oder doch nicht? Diese Fraktionen sollen nun in der Öffentlich nicht so tun, als hätten sie die Folgen der Flüchtlingspolitik nicht absehen können, die nun als logische Folge schamlos über die kommunalen Steuern an die Bürgerinnen und Bürger weiter gereicht werden.
PS: Wir benötigen zur Vervollständigung unserer Auswertungen die Abgabenbescheide 2016 und 2017 für einen Wohnblock mit mehr als 6 Mietparteien und ein weiteres Zweifamilienhaus. Bei der Veröffentlichung werden natürlich alle Daten, die einen Hinweis auf den Eigentümer geben können, unkenntlich gemacht.
- Weitere Internetartikel der ABB zum Thema:
- Die Haushaltsrede der ABB zum Doppelhaushalt 2017/2018
- Hebesatzszenarien der Bornheimer Stadtverwaltung von 500 % bis 905 % für die Grundsteuer B
- Akteneinsichten zu Flüchtlingen: In Bornheim ein Problem!
- Mehraufw. von 480.000 € in 2016 für unbegl. minderj. Ausländer (UMA) bleiben im Dunkeln!
- Der 2. Nachtragshaushalt 2015/2016: Ein Offenbarungseid
- Änderung der Zuständigkeitsordnung: Der Rat entmündigt sich selbst
- Es bleibt dabei: Mit der ABB keine kommunalen Steuererhöhungen
- Wenn Kommunalpolitikern nichts mehr einfällt, dann erhöhen sie die Grundsteuer B! (Meinungsumfrage)
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