Kleine Anfragen der ABB – Teil 5 – Kosten der Containeranlage für Flüchtlinge in Sechtem

Wir haben eine weitere kleine Anfrage nach § 19 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Rates  der Stadt Bornheim an den Bürgermeister gestellt. Unsere 5 Fragen wurden komplett und ausführlich beantwortet. Eine Nachfrage zur Antwort der Frage 4 wird jedoch noch eingereicht werden. Zur besseren Übersicht haben wir die Antworten des Bürgermeisters (siehe 12.) zu unseren 5 Fragen und unsere Kommentare zu seinen Antworten in einem Textbaustein zusammen gefasst.

Zusammenfassung: kleine Anfrage, Antwort Bürgermeister (12.), unsere Anmerkungen

Betr.: Kleine Anfrage nach §19 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates
Bezug: Kosten der Container-Flüchtlingsunterkunft in Sechtem

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Stadt Bornheim stellt die Kosten der Unterkunft und Betreuung von Flüchtlingen aus meiner Sicht nur unvollständig zur Verfügung. Aus diesem Grunde stelle ich (Paul Breuer) diese kleine Anfrage.

Frage 1: Wie hoch waren die Gesamtkosten beim Bau der Containeranlage in Sechtem? Bitte unterscheiden Sie nach Miete/Monat bzw. Kosten des Kaufs der Gesamtanlage, Errichtungskosten/Umbau sowie den Erschließungs- und Planungskosten.

Antwort des Bürgermeisters:
Kauf und Aufbau der Containeranlage 967.646 €
Tiefbau und Außenanlagen                  193.754 €
Hausanschlüsse                                     29.310 €
Planungskosten                                      36.696 €
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Gesamtkosten                                  1.231.386 €  <— Angabe der Stadt (Additionsfehler)
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Frage 2: Wie hoch sind die durchschnittlichen monatlichen Nebenkosten der Containeranlage für Strom, Wasser/Abwasser, Müllentsorgung und Reinigung? Bitte Einzelkosten nennen.

Antwort des Bürgermeisters:
Durchschnittlich werden z. Z. monatlich folgende Nebenkosten gezahlt:

Heizung:                                875,00 €
Müll:                                       628,00 €
Wasser/Abwasser:              1.099,37 €
Strom:                                 1.449,69 €
Versicherung:                        810,85 €
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Nebenkosten pro Monat: 4.862,91 €
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Es werden keine Reinigungsleistungen erbracht.

Kommentar: Bei einer 3-jährigen Nutzungsdauer werden also 36 x 4.862,91 € an Nebenkosten anfallen. Die Summe beläuft sich also auf 175.064,76 €.

Frage 3: Für wie viele Personen ist die Containeranlage maximal ausgelegt?

Antwort des Bürgermeisters:
Max. 100 Personen bei einer Belegung von 3 Personen pro Schlafraum.

Frage 4: Wie viele Personen sind zum Zeitpunkt der Fragestellung in der Containeranlage untergebracht?

Antwort des Bürgermeisters:
Zum Zeitpunkt der Anfrage sind 39 Personen in der Containeranlage untergebracht. Es werden in der Regel Doppelbelegungen, aber auch Einzelbelegungen vorgenommen. Dieses geschieht auf der Grundlage von ärztlichen und psychiatrischen Attesten / Gutachten und zur Verhinderung von gewalttätigen Übergriffen (Vermeidung von Selbst- und Fremdgefährdung). Die Entscheidungen werden nach eingehender Einzelfallprüfung durch die Flüchtlingssozialarbeit getroffen. Durch diese Vorgehensweise ist es gelungen, die teilweise sehr angespannte Situation in den Unterkünften deutlich zu entschärfen.

Kommentar: Gegen eine Belegung von 2 statt 3 Personen pro Zimmer ist nichts einzuwenden, wenn genug Platz vorhanden ist. Die Begründung lässt allerdings aufhorchen. Von Selbst- und Fremdgefährdung und angespannter Situation ist die Rede ohne dies näher zu erläutern. Es werden auch Atteste und Gutachten genannt. Hier entstehen weitere Kosten. Wir werden zu der Antwort auf unsere Frage 4 eine Nachfrage stellen um auch hier Klarheit zu bekommen.

Frage 5: Wann wird die Anlage abgebaut oder ist eine weitere Nutzung geplant?

Antwort des Bürgermeisters:
Die Nutzung der Anlage wurde im Oktober 2016 aufgenommen, der Abbau der Anlage oder eine Änderung der Nutzung ist derzeit nicht terminiert.

Kommentar: Die maximale Betriebsdauer für Notunterkünfte beträgt maximal 3 Jahre. So wie wir das sehen ist die Anlage nach 3 Jahren abzubauen. Gemäß Vorlage 523/2018-5 soll  die Unterkunft in Sechtem jedoch noch länger benutzt werden. Das ist laut Baurecht für provisorische Unterkünfte jedoch ausgeschlossen. Für die 3 Jahre fallen folgende Gesamtkosten an:

Gesamt Baukosten:                              1.231.386,00 €
Nebenkosten:                                           175.064,76 €
Grundstückskauf (*):                                  80.000,00 €
Abbau, Verschrottung etc. (**):                  60.000,00 €
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Gesamtkosten für 3 Jahren:              1.546.450,76 €
Kosten pro Jahr                   :                 515.483,59 €
Kosten pro Monat                :                   42.956,97 €
Kosten pro Monat und Person (***) :       1.101,46 €
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(*) Eigenschätzung, ca. 3.000 m², Schätzpreis 26,66 €/m², incl. NK
(**) Eigenschätzung, Abbau, Verschrottung oder Verkauf, Herrichtung Grundstück etc.
(***) durchschnittlich 39 Personen in der 100 Personen Unterkunft, Auslastung 39%

Aufgrund vieler Nachfragen zur Höhe der Unterhaltskosten (Regelbedarfe und Mehrbedarfe) haben wir nachfolgende Tabelle eingefügt:

  • Beispiel: Familie mit 5 Personen
  • Vater                             416,00 €
  • Partner                          374,00 €
  • Kind 14-17 Jahre          316,00  €
  • Kind 6 – 13 Jahre          296,00  €
  • Kind bis 5 Jahre            240,00  €
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  • Summe                       1.642,00 € / Monat
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  • Stand 07.12.2017, eine aktuellere Liste liegt uns nicht vor.
  • Anzahl der Flüchtlinge incl. Abgänge:                      788  
  • Anzahl der Flüchtlinge in priv. Mietverhältnissen:    370   angewendet bei Flüchtlingen mit Bleibeperspektive
  • Flüchtlinge im laufenden Anerkennungsverfahren:  211   in der Regel untergebracht in Wohncontainern
  • Flüchtlinge im Duldungsstatus:                                153   Abgelehnter Antrag, Duldung meist befristet
  • Flüchtlinge mit Aufenthaltserlaubnis:                       418   voll anerkannter Flüchtlingsstatus, unbegrenzt (?!)
  • Abgängige Flüchtlinge, Aufenthalt unbekannt             6   abgetaucht, unbekannt verzogen etc.
     

Der Kauf des Grundstücks an der Keldenicher Straße in Sechtem wurde im April 2016 mit einer Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters und 5 Fraktionsvorsitzenden (ohne ABB) getätigt. Erst am 21.06.2016 erfolgte die nachträgliche Genehmigung (Beschlussfassung) der Dringlichkeitsentscheidung mit der nichtöffentlichen Vorlage 340/2016-1 unter Top 20 (siehe 2.) durch den Sozialausschuss.


Unsere Verantwortlichen in Berlin sollten angesichts der Kosten für die Unterbringung in Deutschland einmal darüber nachdenken, wie viel mehr man den Menschen mit diesen Geldern in ihren Heimatländern helfen könnte.

Flüchtlingsunterkunft, Bornheim-Sechtem, Keldenicher Straße


Gemäß der Grundsatzerklärung der ABB zur Bornheimer Flüchtlingspolitik (siehe 3.) verweigert die ABB jede Zustimmung zur Betreuung, Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen, solange das Land NRW und der Bund der Stadt Bornheim die Kosten nicht zu 100 % ersetzen. Die Versorgung der Flüchtlinge und Wirtschaftsasylanten ist schließlich eine Angelegenheit des Bundes die man jedoch zum überwiegenden Teil auf die Kommunen abgeschoben hat. Die Stadt Bornheim ist gesetzlich verpflichtet Flüchtlinge nach einem Verteilungsschlüssel aufzunehmen. Viele Kommunen verweigern in der Zwischenzeit die Aufnahme weiterer Flüchtlinge, weil sie die Kosten gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern nicht mehr vertreten und erklären können. Davon sind wir in Bornheim weit entfernt.
Da in Bornheim große Teile der Flüchtlinge inzwischen in Privatwohnungen, die die Stadt angemietet hat, umgezogen sind, stehen erhebliche Kapazitäten in den Containerunterkünften leer, wie man an der Unterkunft in Sechtem, Widdig und auch anderswo (siehe 5.) unschwer ersehen kann.
Man ist in Bornheim der Meinung, dass eine Unterbringung in Containern nicht zumutbar sei. Deshalb bringt man die Flüchtlinge zunehmend in angemieteten Wohnungen unter. Nebenwirkung: Doppelte Kosten und die massive Reduzierung von preiswertem Wohnraum für die hier länger lebenden (Originalton Merkel  für Deutsche). In Bornheim ist nichts unmöglich!


5/50 64 02 – Stand 11.02.2016 – Unterbringung von Flüchtlingen – Ist-Belegung

  • Ist-Belegung sonstige Unterkünfte (städt. oder angemietet)
  • Bornheim, Königstr. XX                           6 Personen
  • Brenig, Ploon XX                                     4 Personen
  • Dersdorf, Alb.-Magnus-Str. XX                4 Personen
  • Hemmerich, Maaßenstr. XX                  10 Personen
  • Hersel, Mertensgasse XX                        8 Personen
  • Hersel, Rheinstr. XXX                              5 Personen
  • Merten, Auf dem Mohlenberg XX             8 Personen
  • Merten, Bachstr. XX                                 5 Personen
  • Merten, Beethovenstr. XX                        9 Personen
  • Roisdorf, Brunnenstr. XX                         3 Personen
  • Roisdorf, Brunnenstr. XX                         6 Personen
  • Sechtem, Eupener Str. XX                     18 Personen
  • Sechtem, Kämpchenweg XX                   5 Personen
  • Sechtem, Merkurstr. XX                         14 Personen
  • Walberberg, Flammgasse XX                  8 Personen
  • Walberberg, Franz-von-Kempis-Weg X  12 Personen
  • Waldorf, Bergstr. XX                               18 Personen
  • Widdig, Alemannenweg XX                    13 Personen
  • Diese Liste ist unvollständig, eine aktuellere liegt uns nicht vor!

Auf der Ratssitzung vom 06. September 2018 steht unter dem Tagesordnungspunkt 14 eine Antrag der Linkspartei zur Aufnahme von (zusätzlichen!?) Flüchtlingen (siehe 4.). Die Beschlussvorlage ist zwar vorhanden, liegt der ABB und der interessierten Öffentlichkeit jedoch nicht vor (Stand 30.08.2018). Eine öffentliche Diskussion vor der Beschlussfassung wird so wieder einmal erfolgreich verhindert. Die Vorlagefrist von 14 Tagen ist allerdings schon abgelaufen. Wir gehen davon aus, dass diese Vorlage am 06.09.2018 vor der Ratssitzung als Tischvorlage verteilt werden wird. Das wird sicher eine hochinteressante Diskussion. Diese Ratssitzung sollten interessierte Bürger und Bürgerinnen aus Bornheim als Gäste besuchen, um sich ein eigenes Bild über die Politik der örtlichen Parteien und Fraktionen in der Flüchtlingsproblematik zu machen.

Die Bundesregierung bleibt bei Ihrer Politik der völlig offenen Grenzen und der Vertuschung der inzwischen zunehmend schlimmen Auswirkungen auf unser Land. “Wir schaffen das” heißt inzwischen “die Kommunen, die Polizei und die Gerichte schaffen das” durch mehr Polizeieinsätze, völlig überlastete Gerichte und massive Erhöhungen der kommunalen Steuern und weitere Neuverschuldung (siehe 6. bis 9.) der Kommunen. Nach Refugess kommt halt zur Kasse bitte (siehe 10.).

14 Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 03.08.2018 betr. Aufnahme von Flüchtlingen  551/2018-5
  1. Weitere Informationen:
  2. Einladung zum Sozialausschuss vom 21.06.2016 (siehe Top 20)
  3. Grundsatzerklärung der ABB zur Flüchtlingspolitik in Bornheim
  4. Tagesordnung der Ratssitzung vom 06.09.2018, siehe Top 14
  5. Kosten der Flüchtlingsunterkunft in Widdig
  6. 6 Sanitärcontainer auf Verdacht gekauft und nicht gebraucht
  7. Haushalt 2017/2018: Nach Refugees kommt jetzt zur Kasse bitte!
  8. Mehraufwendungen von 480.000 € für UMA’s
  9. Akteneinsicht verweigert: Mehraufwendungen von 480.000 € im Jahr 2016 für (UMA) bleiben im Dunkeln!
  10. Zur Kasse bitte: Fallbeispiele zur Bornheimer Erhöhung der Grundsteuer B in % und €
  11. Online-Meinungsumfrage zur Bornheimer Flüchtlingspolitik
  12. Antwort der Stadt: Kosten Container in Sechtem

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