Kleine Anfragen der ABB – Teil 3 – 6 Sanitärcontainer auf Verdacht gekauft aber nicht gebraucht!

Wir haben eine kleine Anfrage an den Bürgermeister gestellt. Zur besseren Übersicht haben wir seine Antworten zu unseren 5 Fragen und unsere Kommentare zu seinen Antworten in einem Textbaustein zusammen gefasst. Auf die Fragen wurde teilweise unbefriedigend geantwortet. Leider zitiert der Bürgermeister wieder einmal Teile aus unseren Vorspann zu den 5 Fragen unvollständig. Wir haben dazu ausführlich in den Anmerkungen zu seinen Fragen Stellung bezogen.


Zusammenfassung: kleine Anfrage, Antwort Bürgermeister (3.), unsere Anmerkungen

Betr.: Kleine Anfrage nach §19 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates
Bezug: Anschaffung von 6 Sanitärcontainern

Sehr geehrte Damen und Herren

die Verwaltung der Stadt Bornheim informiert aus Sicht der ABB die Öffentlichkeit nur unzureichend über die Kosten der Unterbringung, Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen und Wirtschaftsasylanten. Leider sind auch bei den Anschaffungen zur Unterbringung gewisse Ungereimtheiten feststellbar. So wurden zum Beispiel 6 Sanitärcontainer angeschafft, die seit der Lieferung von 27. April 2016 bis heute auf dem Grundstück Eupener Straße 6 in Bornheim-Sechtem ungenutzt lagern. Um zumindest teilweise etwas Licht ins Dunkel zu bringen, bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen. Ich bitte den kompletten Text der Fragen samt Vorspann und die Antworten der Stadt im Internet der Stadt zu veröffentlichen.

Kommentar des Bürgermeisters zum Vorspann: “Sehr geehrter Herr Breuer, auf meine grundsätzlichen Anmerkungen in den letzten Beantwortungen nehme ich ausdrücklich Bezug. Die Verwaltung informiert auch nicht unzureichend sondern korrekt im Rahmen der geltenden gesetzlichen Regelungen. Insofern sind Ihre Behauptungen im Vorspann der Anfrage unzutreffend. Die Veröffentlichung erfolgt im Rahmen der Regelungen des § 19 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bornheim.”

Kommentar dazu: Auch hier kommentiert der Bürgermeister den Vorspann zur kleinen Anfrage. Gegen die Kommentierung ist nichts einzuwenden. Das er aber unseren Vorspann nicht komplett in seine Antwort übernimmt ist ausgesprochen unseriös. Der Bürgermeister nennt hier den § 19. Im § 19 sind die Formalien von großen und kleinen Anfragen definiert. Was der Bürgermeister in seiner Antwort veröffentlicht und was nicht ist dort überhaupt nicht geregelt. Das Gleiche gilt auch für die Unterrichtung der Öffentlichkeit. Das der Bürgermeister die Öffentlichkeit in Sachen Flüchtlinge, zumindest was die Kosten angeht, nicht umfassend informiert, ist doch offensichtlich.

Frage 1: Wer hat diese Anschaffung veranlasst und in welchem Gremium (*) der Stadt Bornheim wurde diese offensichtlich unnötige und unsinnige Anschaffung besprochen und beschlossen?

Antwort des Bürgermeisters: “Aus Sicht der Verwaltung handelt es sich keineswegs um eine „unnötige und unsinnige Anschaffungen” (siehe auch Antwort zur Frage 3)! Die Aufträge wurden durch den Bürgermeister erteilt. In einem Fall wurde auf Grund der Vergabeordnung und der dringenden Notwendigkeit eine Dringlichkeitsentscheidung eingeholt (Dringlichkeitsentscheidung vom 20.11.2015, Genehmigung der Dringlichkeit Sanitärcontainer, siehe Vorlage 688-2015-1, Sitzung des Ausschusses für Schule, Soziales und demografischen Wandel am 02.02.2016).”

Kommentar dazu: “Es gab also  mindestens zwei getrennte Beschaffungen. Eine Bestellung offensichtlich durch den Bürgermeister persönlich  (Siehe 4. / 4 Container) und eine weitere Bestellung über einen Dinglichkeitsbeschluss gemäß Vorlage 688-2015-1. Hierzu ist folgendes zu sagen: Der Dringlichkeitsbeschluss vom 20.11.2015 kam zustande, weil 5 Fraktionsvorsitzende ein Formblatt mit Erläuterungen unterschrieben hatten. Daraufhin erfolge sofort der Lieferauftrag. Erst später am 02.02.2016, also ca. 3 Monate später wurde, dieser Dringlichkeitsbeschluss im zuständigen Sozialausschuss nachträglich abgesegnet. Dieser Tagesordnungspunkt war natürlich nicht öffentlich. Es erfolgte auch keine Aufsplittung in einen öffentlichen und einen nichtöffentlichen Tagesordnungspunkt. Auf dem Formblatt der Dringlichkeitsentscheidung zur Unterschrift , das den Fraktionsvorsitzenden zur Unterschrift vorgelegt wurde, waren nach meiner Erinnerung noch nicht einmal die Anzahl der Sanitärcontainer, geschweige denn die veranschlagten Kosten aufgeführt! Gemäß der Beschlusslage der ABB haben wir die Unterschrift verweigert. Wie war das doch mit der Transparenz? Es erfolgte auch keine Ausschreibung. Es wurde der Angebotspreis des Anbieters akzeptiert. Ob der Preis angemessen war, spielte damals offensichtlich keine Rolle, was eigentlich ein Verstoß gegen die Vergabeordnung darstellt. Die  Anschaffung der restlichen 4 Container erfolgte wohl über die sogenannte 500.000 € Ausnahmeregelung. Sie gestattet es dem Bürgermeister mehrfach Aufträge für die Unterbringung von Flüchtlingen ohne Einschaltung der zuständigen Gremien zu bis zu 500.000 € zu erteilen. Diese Ausnahmeregelung hätte er in seiner Antwort auf Frage 1 erwähnen müssen.

Tagesordnung vom 02.02.2016, siehe Top 24

Nicht öffentlicher Teil:
19 Vergaben im Zusammenhang mit der Unterbringung von Flüchtlingen     
20 Unterbringung von Flüchtlingen     
21 Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung zur Anmietung von Containern zur Unterbringung von Flüchtlingen     
22 Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung zum Kauf einer Containeranlage für die Unterbringung von Flüchtlingen     
23 Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung zur Nutzung einer städtischen Fläche als Standort für eine Wohncontaineranlage     
24 Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung zum Kauf von zwei Sanitärcontainern  <——- !    
25 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen     
26 Anfragen mündlich 

Frage 2: Wurde/n der/die Verantwortliche/en für diese Fehlinvestition zur Verantwortung gezogen?

Antwort des Bürgermeisters: “Zum Zeitpunkt der Entscheidungen in 2015 herrschte ein akuter Bedarf an Unterbringungskapazitäten für Flüchtlinge. Die Stadt Bornheim erhielt regelmäßig Zuweisungen von Flüchtlingen in größerer Zahl, die im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen von der Stadt Bornheim unterzubringen waren. In Bornheim war an verschiedenen Stellen eine zusätzliche Nutzung von Turnhallen in der konkreten Planung. Es stand nicht zu erwarten, dass sich an dieser Situation kurzfristig etwas ändern würde. Zum damaligen Zeitpunkt war auch noch nicht klar, dass Erntehelfer-Container übergangsweise genutzt werden konnten. Der einzig erfolgversprechende Lösungsansatz bestand darin, Containeranlagen bereit zu stellen. In der damaligen Situation der immensen Nachfrage nach Containeranlagen, stellten besonders die benötigten, aber nicht verfügbaren Sanitärcontainer einen Engpass dar. Als der Verwaltung die in Rede stehenden einzelnen Sanitäreinheiten zum Kauf angeboten wurden, wurde die Gelegenheit richtigerweise genutzt, diese Einheiten für die Verwendung bei der Errichtung weiterer Containeranlagen zu sichern. Die Situation bei der Flüchtlingsunterbringung hat sich nicht weiter zugespitzt, so dass die Sanitärzellen noch nicht zum Einsatz kommen mussten.”

Kommentar dazu: Wohncontainer werden ausschließlich mit Sammelnasszellen oder mit Nasszellen pro Wohneinheit als die komfortablere Lösung angeboten. Die Lieferung einer Wohncontaineranlage ohne Nasszellen wäre eine Sonderanfertigung gewesen, die teurer geworden wäre als eine Standardlösung mit Nasszellen. Container sind auch nur bezüglich der Außenabmessungen genormt. Es wurden aber Sanitärcontainer als Einzelcontainer mit 4 Seitenwänden angeschafft, die nicht ohne weiteres an eine Containerwohnanlage angedockt werden können. Dazu wären umfangreiche Umbauten  notwendig gewesen. Wer macht denn so etwas? Die Entscheidung, einzelne Sanitärcontainer zu kaufen war nicht richtig, sondern fachlich ausgesprochen falsch! Diese Container werden nie zum Einsatz kommen. Wir werden diese Container noch lange in Sechtem vor sich hin rosten sehen (Foto 2)! Niemand ist dafür verantwortlich und niemand wird dafür zur Verantwortung gezogen. In einem privat geführten Betrieb wäre diese krasse Fehlinvestion ein fristloser Kündigungsgrund.

Frage 3: Was haben diese ungenutzten 6 Sanitärcontainer Brutto gekostet? Bei mehreren Anschaffungen bitte die Kosten aufschlüsseln.

Antwort des Bürgermeisters: “Die Kosten beliefen sich auf 140.424,76 €.”

Kommentar dazu: “Die Antwort entspricht so nicht der Fragestellung. Es werden nur die Gesamtkosten ohne Aufschlüsselung genannt. Die Kostenangabe ist nicht glaubhaft. Gemäß der Textbeschreibung in der Vorlage kann man von Kosten für zwei Container von ca. 62.000 € ausgehen. Folglich können 6 Container nicht 140.424,76 € kosten.

Frage 4: Wurden diese 6 Sanitärcontainer ausgeschrieben, freihändig angeschafft oder über einen Anbieter- wettbewerb (höchstes Angebot erhält Lieferzuschlag) erstanden?

Antwort des Bürgermeisters: “Die Beauftragung erfolgte freihändig.”

Kommentar dazu: Wir erfahren hier, es wurden Sanitäreinheiten zum Kauf angeboten. Damals boten die Hersteller ihre auf Lager befindlichen Container mehreren Städten und Gemeinden gleichzeitig an. Das höchste Angebot erhielt die Lieferzusage. Hier wurde also keine Ausschreibung getätigt, es ist noch nicht einmal eine Angebotsherbeiziehung erfolgt. So etwas verstößt krass gegen jede Vergabeordnung! Wollte man wirklich eine Wohncontaineranlage errichten, dessen Nasszellen nur über einen Weg außerhalb der Wohncontaineranlage erreicht werden kann. Das ist doch verrückt. Bei der Beschaffung wurden nach unseren Recherchen nicht nur überhöhte Preise gezahlt und gegen die Vergabeordnung verstoßen, sondern auch ein krasser Planungs- und Denkfehler begangen.

Frage 5: Gibt es für diese 6 Sanitärcontainer wenigstens eine zukünftige Verwendung oder sollen diese Sanitärcontainer weiter gelagert werden, bis sich irgendwann zufällig eine Verwendungsmöglichkeit ergibt?

Antwort des Bürgermeisters: “Sofern die Sanitäreinheiten nicht mehr für den ursprünglichen Zweck genutzt werden müssen, wäre es denkbar, dass einzelne Einheiten für die Aufrüstung von bestehenden Notunterkünften zu nutzen. Daneben ist derzeit der Einsatz bei Übergangslösungen an Schul- und Kindergartenstandorten (z.B. im Rahmen der Schulerweiterung in Bornheim-Merten oder im Zusammenhang mit den Schulsanierungen in Bornheim-Walberberg und später in Bornheim-Roisdorf) in den Überlegungen. Auch eine Veräußerung wäre eine Möglichkeit.

Kommentar dazu: Seit der Lieferung am 26. April 2016 stehen diese Sanitärcontainer ungenutzt in Sechten auf “Lager”. Eine sinnvolle Verwendung, außer verkaufen, sehen wir nicht. Es wurde in Bornheim eine krasse Fehlentscheidung getroffen und niemand wird dafür zur Verantwortung gezogen. Da haben die Bornheimer Steuerzahler halt Pech gehabt, dass ca. 186.000,00 € regelrecht in den Sand gesetzt wurden.

Mit freundlichen Grüßen
Paul Breuer

(*) Rat, Ausschuss, Dringlichkeitsbeschluss der Fraktionsvorsitzenden, Bürgermeister, Verwaltungsrat etc.


  1. Weitere Informationen:
  2. Kleine Anfrage der ABB – 6 Sanitärcontainer
  3. Kleine Anfrage: Antwort des Bürgermeisters
  4. Rat entmündigt sich selbst (Ausnahmeregelung 500.000 €)
  5. Grundsatzerklärung der ABB zur Flüchtlingspolitik
  6. Online Meinungsumfrage zur Bornheimer Flüchtlingspolitik
Foto 1: Sechtem, Eupener Str. 6
Photo 2: Container rosten vor sich hin ……..

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Dieser Beitrag hat einen Kommentar

  1. Manfred Umbach

    Was mich immer wieder irritiert ist der vorauseilende Gehorsam in Bornheim, so auch hier, mal schnell eben Sani-Container bestellen und denken, huch, was sind wir doch gut. Hat aber nix mit wirklicher Hilfe zu tun, liebe Rotbäckchen. Den Rost werden wir getreu unserer Parteilinie nicht sehen und auch nicht beseitigen oder eindämmen. Für Wartung sind immer die anderen zuständig. Na schön, wenn’s denn Spass macht weiter so.

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