Flüchtlinge – Änderung der Zuständigkeitsordnung – Der Rat entmündigt sich selbst!

2. erweiterte Fassung – 2. Nachtragshaushalt: Auf der Ratssitzung vom 7. Juli 2016 hat der Rat einen folgenschweren Beschluss vom 3.12.2015 (Vorlage 670/2015-1) verlängert. Der Bürgermeister kann in Zukunft nach Vorlage 536/2016-1 weiterhin über alle in die Projektgruppen “Soziale Einrichtungen und Leistungen” und “Liegenschaftsverwaltung” anfallenden Aufwendungen und Auszahlungen im Zusammenhang mit der Unterbringung, Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen ohne Einschaltung der gewählten Gremien der Stadt Bornheim bis zu einer Summe von 500.000 € (fünfhunderttausend) “je Einzelfall” frei verfügen. Erst bei einer Summe über 500.000 € (fünfhunderttausend) muss er die zuständigen Gremien (Sozialausschuss, Rat) einschalten.

Dieser Antrag, der praktisch einen Freibrief für die Verwaltung und den Bürgermeister beinhaltet, unbegrenzt und mehrfach 500.000 € (fünfhunderttausend) auszugeben, wurde bei nur einer Gegenstimme (Paul Breuer, ABB) angenommen. Damit hat sich der Rat bei einem sehr wichtigen Sachthema (Flüchtlinge) praktisch selbst entmachtet.

Dieser Tagungspunkt wurde weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit unter TOP 7 im öffentlichen Teil mit der nichtssagenden Überschrift “8. Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Bornheim” ohne Diskussion verabschiedet. Lediglich das Ratsmitglied der ABB erhob in einem Redebeitrag Einspruch.

Soweit sind wir also in Bornheim schon gekommen. Einzelmaßnahmen zum Thema Flüchtlinge unter 500.000 € im Einzelnen gelangen noch nicht einmal mehr als Tagesordnungspunkt im nichtöffentlichen Teil an die “Öffentlichkeit”. Bisher wurden solche Tagesordnungspunkte wenigstens noch unter der nichtssagenden Überschrift “Unterbringung von Flüchtlingen” bzw. “Vergabe im Zusammenhang mit der Unterbringung von Flüchtlingen” behandelt. Hier wird nicht von Ausgaben in Summe bis 500.000 € bis Ende 2016 gesprochen. Nach unserer Lesart kann der Bürgermeister nun auch mehrfach 500.000 € ausgeben.

Begründet wurde diese Maßnahme wie folgt:

Zitat: “Die immer noch angespannte Unterbringungssituation der Flüchtlinge erfordert weiterhin eine schnelle Reaktionszeit der Verwaltung. Um eine sofortige Handlungsfähigkeit in diesem Bereich weiter zu gewährleisten, ist die zeitliche Verlängerung der erweiterten Ermächtigung des Bürgermeisters bis zum 31.12.2016 notwendig.”

Damit geht die Stadt Bornheim einen weiteren Schritt in die Richtung Nichtöffentlichkeit, wenn es um die Verschleierung der Kosten der Flüchtlingsproblematik geht. Wie sagte unsere Bundeskanzlerin seinerzeit. “Wir schaffen das!”

Wie wir das in Bornheim schaffen kann man an diesem Beispiel sehr deutlich sehen. Wir “schaffen” so ziemlich alles. Bezahlen werden das die Bürgerinnen und Bürger über die Steueren, in der Kommune unter anderem durch die geplanten Erhöhungen der Grundsteuer B (siehe 1. und 2. Nachtragshaushalt zum Haushaltsplan 2015-16). Wichtig ist offensichtlich nur, dass die Bürgerinnen und Bürger in Bornheim nichts wesentliches über die tatsächlichen Kosten der Flüchtlingsproblematik erfahren.


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Dieser Beitrag hat 2 Kommentare

  1. Georg Meier

    Für bestimmte Sachen scheint die Stadt Bornheim Geld ohne Ende zu haben und gibt einer Person praktisch einen Freibrief. Diese Ermächtigung der Bürgermeisters kurzfristig über 500.000 € (mehrmals?) zu verfügen ist kaum nachvollziehbar und mit der Argumentation der “sofortigen Handlungsfähigkeit” nicht glaubhaft. Es gibt genug Einrichtungen der Stadt Bornheim die schon lange eine Sanierung nötig hätten. Dort tut sich aber seit Jahren nichts und der Euro wird drei Mal herumgedreht. Bin wirklich gespannt, wann die neue Steuererhöhung kommt.

  2. Erland Keffer

    Ein Ermächtigungsgesetz hatten wir doch schon einmal und wo dies hinführte wissen wir auch. Es ist sicher nicht völlig vergleichbar mit diesem Ratsbeschluß, aber der Anfang in diese Richtung ist gemacht. Warum sollte der Bornheimer Stadtrat auch anders handeln als die Bundesregierung, die ebenfalls ohne Not, Sinn und Verstand in der sogenannten Flüchtlingskrise handelt und gehandelt hat.

    Wundern sollte man sich über derartige Beschlüsse jedoch nicht, da bekanntermaßen nicht unbedingt die Intelligenz im Bornheimer Stadtrat vorherrschend ist.

    Die Bürger und Bürgerinnen der Stadt Bornheim und anderen Städten und Gemeinden mit ähnlichen untragbaren Zuständen, werden sich in Zukunft auch nach alternativen Parteien umschauen und diese wählen.

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