Wenn Kommunalpolitikern nichts mehr einfällt, dann erhöhen sie die Grundsteuer B! (Meinungsumfrage)

Am 5. November 2015 tagt der Rat. Unter anderem ist auch der 1. Nachtrag zum Haushalt 2015/2016 zu beschließen. Der 1. Nachtragshaushalt 2015/2016 wurde im zuständigen Hauptausschuss für Stadtentwicklung zwar kurz diskutiert, ohne Beschluss aber an den Rat verwiesen. Um massive Unterfinanzierungen im Bornheimer Haushalt bei der Inklusion, den Neubauten von Schulen und der Unterbringung und Flüchtlingen zu decken, liegen umfangreiche Vorschläge der Verwaltung zur Diskussion und Beschlussfassung  vor.

  • Zur Diskussion – Die Fakten:
  • Verbesserung der Einkommens- und Umsatzsteueranteile              + 500 Tsd. €
  • günstigere Entwicklung der Gewerbesteuer (1. Halbjahr 2015)        + 500 Tsd. €
  • Tarifsteigerung im Sozial- und Erziehungsdienst                              + 330 Tsd. €
  • Investitionsprogramm NRW (nur Gesetzentwurf )                            + 1,45 Mio. €  (!)
  • Rückgang der Schlüsselzuweisungen                                               – 1,75 Mio. €
  • Pauschale Hilfen des Bundes für Flüchtlinge (nur angekündigt)       + 280 Tsd. €  (!)
  • Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge  (2015/2016)                      + 3,0 Mio. €
  • Anmietung von Wohnraum für Flüchtlinge                                          + 1,5 Mio. €/Jahr
  • zusätzliche Kreditaufnahme in 2015                                                  14,24 Mio. €
  • zusätzliche Kreditaufnahme in 2016                                                    9,10 Mio. €
  • Verbindlichkeiten für Investitionskredite (30.09.2015)                        116,6 Mio. €
  • Verbindlichkeiten für Liquiditätskredite (30.09.2015)                            58,1 Mio. €
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  • Die Zauberlösung?  –  Erhöhung der Grundsteuer B:
  • Ist-Stand Haushalt 2015/2016:
  • 2015 => 500 %
  • 2017 => 530 %
  • 2019 => 560 %
  • 2021 => 594 %
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  • 1. Nachtrag zum Haushalt 2015/2016:
  • 2015 => 500 %
  • 2017 => 580 % + 50 Prozentpunkte, Steigerung um + 9,44 %      (Basis 530 %)
  • 2019 => 660 % + 100 Prozentpunkte, Steigerung um + 17,86 %  (Basis 560 %)
  • 2021 => 710 %  + 116 Prozentpunkte, Steigerung um + 19,53 % (Basis 594 %)
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Die Grundsteuer B wird auf Immobilien samt Grundstück erhoben. Auch unbebaute Grundstücke, wenn ein Bebauungsplan vorhanden ist, fallen unter Grundsteuer B. Die relativ geringe Grundsteuer A wird nur auf landwirtschaftlich nutzbare Grundstücke ohne Bebauungsplan erhoben.

Die Grundsteuer B trifft jeden Bürger, jede Familie, alle Mieter und auch alle Gewerbetreibenden. Bei Mietwohnungen wird die Grundsteuer B über die Nebenkosten auf die Mieter umgelegt!

  • Rechenbeispiele zur Grundsteuer B:
  • Die Steuer wird wie folgt berechnet: Basissatz x Prozentpunkt / 100  (€/Jahr) und wird pro Quartal (3 Monate) eingetrieben.
  • Einfamilienhaus (Ist-Stand): 80 x 500 / 100 = 400 €/Jahr also 100 €/Quartal
  • Einfamilienhaus Stand 2021: 80 x 710 / 100 = 568 €/Jahr statt 400, umgerechnet 48,83 €/Monat, Steigerung + 42 % (Basis 500 %)
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  • Mehrfamilienhaus mit 4 Wohnungen (*): 258,76 x 500 / 100 = 1.293,80 €/Jahr 323,45 €/Quartal oder 80,86 €/Quartal und Mietpartei, monatlich 26,95 pro Mieter (Ist Stand)
  •  Mehrfamilienhaus Stand 2021: 258,76 x 710 / 100 = 1.837,20 €/Jahr 459,30 €/Quartal oder 114,83 €/Quartal und Mietpartei, monatlich 38,28 € pro Mieter, Steigerung + 42 % (Basis 500 %)
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(*) 4-Familienhaus, 352 m², Einheitswert 73.932 €, Basissatz 258,76 €

Wie gesagt, wenn Kommunalpolitikern nichts mehr einfällt, dann erhöhen sie die Grundsteuer B und der Bürger muss die Zeche zahlen!

Dieser Weg ist falsch. Richtig ist der Weg von Bund und Land die Einhaltung des Konnexitätsprinzip einzufordern und dies auch, im Zweifelsfall durch den Klageweg oder durch die Verweigerung von zugewiesenen Leistungen, die die Finanzkraft der Kommune überfordern, einzufordern.

Auch uns ist natürlich klar, dass eine Verweigerung von zugewiesenen Leistung eine problematische Angelegenheit ist. Unter Umständen wird die Kommunalaufsicht solche Leistungen dann von oben herab anordnen. Zumindest wäre damit aber einmal ein Zeichen gesetzt bzw. Druck von unten nach oben aufgebaut. Unsere Erfahrung zeigt, ohne Druck von unten ändert sich nichts!

Eine positive Ausnahme bildet eine Sammelklage zur Inklusion, der auch die Stadt Bornheim beigetreten ist, die die Kosten der Inklusion gegenüber dem Land NRW einklagt. Das Verfahren läuft. Das geschieht jedoch auf kommunaler Ebene höchst selten. Die offensichtliche Rücksicht der örtlichen Parteien CDU, SPD, FDP und Grüne auf die eigenen Landes- und Bundesparteien verhindert eine wirksame Durchsetzung der kommunalen Interessen gegenüber dem Bund und dem Land NRW. Regionale Wählervereinigungen wie die ABB unterliegen einem solchen “innerpareilichen Solidaritätszwang” natürlich nicht.

Wir zitieren hier einige Textstellen aus dem Grundsatzprogramm der ABB:

  • “Den Beschluss des Rates der Stadt Bornheim, die Grundsteuern so lange in Schritten zu erhöhen, bis der Haushalt ausgeglichen ist, halten wir für falsch. Mittelfristig wollen wir eine Reduzierung der Gewerbesteuer, damit Anreize für Investoren geschaffen werden.”
  • “Grundsätzlich stellen wir fest, dass die Zuschüsse des Landes NRW deutlich zu niedrig sind. Die Zahl der Kommunen, die in den Nothaushalt abgleiten, steigt ständig. Folglich bleibt den Kommunen keine andere Wahl als die schrittweise Erhöhung der Landeszuschüsse zu fordern oder die Umsetzung von Landesgesetzen, die nicht in vollem Umfang durch Landeszuweisungen gegenfinanziert werden, zu verweigern.”
  • “Die nach dem Konnexitätsprinzip („Wer bestellt, bezahlt“) der Stadt Bornheim zustehenden Mittel für aufgezwungene Ausgaben sind in der Praxis nur auf dem Klageweg zu erhalten. Wir sehen den Stadtrat und den Bürgermeister hier in der Pflicht, alle städtischen Ausgaben auf evtl. Ausgleichsmöglichkeiten durch Bundes- oder Landesmittel zu prüfen und diese auch konsequent einzufordern.”

Im Gegensatz zu anderen Fraktionen hat die ABB nicht nur konkrete Forderungen im Grundsatzprogramm geschrieben, wir halten uns an unsere Forderungen konsequent auch nach der Wahl.

Wir werden in Bornheim nach den Prinzip Kostenunterdeckung gleich Steuererhöhung nie einen wirklich ausgeglichenen Haushalt (Ausgaben = Einnahmen) erreichen. Dies geht nur durch die konsequente Einforderung nach ausgeglichenen Kostendeckungen bei zugewiesenen Leistungen. Was kostendeckenden Ausgleich bei zugewiesenen Leistungen angeht, ist das rot/grün regierte Land NRW im Vergleich zu anderen Bundesländern die absolute “rote Laterne”. Die Flüchtlingsproblematik hat unter anderem dazu geführt, dass nun ein 1. Nachtragshaushalt zur Deckung der nicht vorab kalkulierbaren Mehrkosten verabschiedet werden muss.

Aus den vorgenannten Gründen wird die ABB dem 1. Nachtragshaushalt 2015/2016 nicht zustimmen.

Für den Vorstand der ABB

Adelheid Wirtz, Paul Breuer, Marcus G. Rey, Heinrich Weiler



Meinungsumfrage zum 1. Nachtragshaushalt der Stadt Bornheim 2015/2016:

Am gleichen PC/Smartphone etc. kann zur gleichen Zeit nur eine Person abstimmen.

Hier können Sie abstimmen:

Achtung Reihenfolge: Zuerst Antwort anklicken, dann Abstimmen anklicken. ;-))

Glauben Sie das NUR Steuererhöhungen auf kommunaler Ebene den Haushalt ausgleichen können?
Soll sich die Stadt Bornheim deutlicher für die Einhaltung des Konnexitätsprinzip einsetzen?
Sind Sie bereit die Mehrkosten, die durch Bund und Land verursacht wurden, durch Steuererhöhungen auszugleichen?

Schreiben Sie uns Ihre Meinung zum Thema. Benutzen Sie bitte das Formular am Ende de Artikels.


 

 

Dieser Beitrag hat 2 Kommentare

  1. Wolfgang Kleineheer

    Kommunalpolitiker die viele gute Einfälle haben senken u. a. die Grundsteuer B. Beispiel: Monheim am Rhein ca. 40000 Einwohner (von 2011 Hebesatz 455 auf heute 385). Dank sei den vielen guten Ideen von “PETO” und besonders dem Bürgermeister Daniel Zimmermann.

  2. Dartenne

    Ich finde eine Erhöhung der Grundsteuer gut, obwohl ich aus der Immobilienbranche komme.
    Warum: Es gibt zu viele ungenutzte Grundstücke in Bornheim. Die Eigentümer warten lieber ab, als zu verkaufen, so nach dem Motto “verkaufen kann ich nur einmal”. Wenn der Kostendruck für unbebaute Grundstücke steigt, kommt mehr Bewegung in den Grundstücksmarkt. Dartenne

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