Akteneinsicht erneut verweigert: Mehraufwendungen von 480.000 € im Jahr 2016 für unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) bleiben im Dunkeln!

uma-vEs kann eigentlich nicht sein, dass außer- bzw. überplanmäßige Ausgaben für unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) von 480.000 Euro (vierhundertachtzigtausend)  ohne jegliche Detailinformation mal eben so nachträglich vom Rat abgesegnet werden. Der Bürgermeister hat es auf der Ratssitzung auch nicht für nötig gehalten die Summe von 480.000 € nachprüfbar aufzuschlüsseln bzw. den Ratsmitgliedern mitzuteilen, wieviele UMA`s wir denn in Bornheim betreuen.

ZItat: „Beschlussentwurf: Der Rat stimmt gem. § 83 GO NRW folgenden außer- bzw. überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen das Haushaltsjahr 2016 betreffend zu: ……… „1) Betreuung unbegleiteter minderjähriger Ausländer (UMA): 480.000 €. – Mit Erstattungen des Landes ist erst im Jahr 2017 zu rechnen, daher belasten diese Aufwendungen und Auszahlungen zunächst das laufende Haushaltsjahr.“

Das widerspricht allen Regeln und ist erst recht gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern in Bornheim nicht zu vermitteln. CDU, SPD, Grüne, FDP, UWG und Linke haben diese völlig intransparente Finanzaktion des Bürgermeisters am 25. Oktober 2016 abgesegnet. Die ABB nicht!

Der Bürgermeister geht hier für eine eindeutige Landes- und Bundesleistung finanziell zu 100% in Vorleistung. Niemand weiß bis heute wie viel der Bund und das Land zum Kostenblock „UMA“ beisteuern werden. Die Landes- und Bundesregierung kann sich freuen. Die Bornheimer „schaffen das“ alles ohne Murren. Folglich kann man in Düsseldorf und Berlin in aller Ruhe so weiter machen wie bisher. Wenn von unten kein Druck aus den Kommunen kommt, wird es auch oben in der Bundesregierung keinen Stopp des unhaltbaren weiteren Zuzugs von Flüchtlingen und reinen Wirtschaftsasylanten geben.

Eine solche Aktion des Bürgermeisters ist in Bornheim nur möglich, weil ihm der Rat durch die Änderung der Zuständigkeitsordnung ermächtigt hat, mehrfach bis zu 500.000 € zur Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen ausgeben zu können, ohne sich im Rat bzw. im  zuständigen Sozialausschuss vorab die Genehmigung dafür zu holen. Im Klartext: Komplett an der Öffentlichkeit vorbei.

Die ungedeckten Kosten, die Flüchtlinge und Wirtschaftsasylanten in Bornheim verursachen, sind ein Fass ohne Boden. Leider gibt es im Bornheimer Rat und in den Ausschüssen außer der ABB niemanden, der dieses bunte Treiben (Geld ausgeben) kritisch hinterfragt. Um die selbst herbei geredete Willkommenskultur nicht zu gefährden werden die Probleme schön geredet, die Kosten untransparent gestaltet und nach Möglichkeit ganz verschwiegen sowie  Anträge auf klärende Akteneinsichten verweigert.

Obwohl der Bürgermeister in einer E-Mail den Eingang des Antrages zur Akteneinsicht bestätigt und einen Termin zur Akteneinsicht in Aussicht gestellt hat, erfolgt nun die Ablehnung mit Schreiben vom 30.11.2016. Damit wird erneut das Recht eines Ratsmitgliedes auf Akteneinsicht zur Kontrolle von Beschlüssen und zur Vorbereitung von Anträgen nach Gemeindeordnung § 55.5 verweigert.

§ 55  Kontrolle der Verwaltung , Abs. 5: Jedem Ratsmitglied oder jedem Mitglied einer Bezirksvertretung ist vom Bürgermeister auf Verlangen Akteneinsicht zu gewähren, soweit die Akten der Vorbereitung oder der Kontrolle von Beschlüssen des Rates, des Ausschusses oder der Bezirksvertretung dienen, der es angehört. Dritte sind von der Teilnahme an der Akteneinsicht ausgeschlossen. Die Akteneinsicht darf nur verweigert werden, soweit ihr schutzwürdige Belange Betroffener oder Dritter entgegenstehen. Die ablehnende Entscheidung ist schriftlich zu begründen. Akteneinsicht darf einem Ratsmitglied oder einem Mitglied der Bezirksvertretung nicht gewährt werden, das wegen Interessenwiderstreits von der Beratung und Entscheidung der Angelegenheit ausgeschlossen ist.“

Wir ersparen uns hier vorerst eine ausführlichere Kommentierung der Ablehnung. Wir zitieren jedoch einige Auszüge aus der Ablehnung, um einen Ansporn zum Lesen zu geben:

„Für einen unbegleiteten minderjährigen Ausländer (UMA) stationärer (Hilfe zur Erziehung/Inobhutnahme) wurden Kosten von monatlich durchschnittlich ca. 5.400 Euro (täglich 180,00 Euro) zugrunde gelegt. ….. Bei durchschnittlich 22 laufenden UMA-Fällen (!!) verursacht dies Kosten in Höhe von 119.000 Euro monatlich. …. Hochgerechnet für den Haushalt 2016 ….. 476.000 Euro. …..  Eine Einsichtnahme in die einzelnen Jugendhilfeakten …… sowie einzelne Rechnungen kann ich Ihnen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht gewähren. Bei Jugendschutzakten handelt es sich um besonders schutzwürdige Akten mit personenbezogenen Daten …. „

Folgende Fragen bleiben also weiterhin offen:

  • Detailermittlung der Kosten im Einzelnen
  • Anzahl und das Herkunftsland der unbegleiteten minderjährigen Ausländer (UMA)
  • Rechnungen und Aufträge

Schauen Sie bitte einmal in Ihre Lohnabrechnung, in Ihren Arbeitslosen- bzw. Hartz 4 Bescheid oder in Ihren Rentenbescheid, dann sollte eigentlich klar werden warum wir von der ABB mit solchen Summen (durchschnittlich 5.400 €/Monat) Probleme haben. Demnächst wird auch die drastischste Erhöhung der Grundsteuern beschlossen, die wir jemals in Bornheim zu verzeichnen haben. Wie viele UMA`s es in Bornheim gibt und aus welchen Ländern sie zu uns gekommen sind bleibt weiterhin verborgen. Man spricht ja nur von Fällen! Ob ein Fall identisch mit einer Person ist, ist völlig offen. Was sind die Hintergründe und wer profitiert wirklich davon? In Bornheim wird sogar das Recht eines Ratsmitgliedes zur Kontrolle eines Ratsbeschlusses unterlaufen.

Lesen Sie bitte den Text der Ablehnung gründlich durch und bilden Sie sich eine eigene Meinung darüber, was hier in Bornheim in Sachen Flüchtlinge und Wirtschaftsasylanten passiert und welche eigenartigen Aktionen von der Verwaltung unternommen werden um Kosten, Aufträge und Hintergründe im Dunkeln zu belassen.

Lassen Sie sich durch den teilweise sehr aggressiven Diskussionsstiel der Befürworter grundsätzlich offener Grenzen und grundsätzlich offener Sozialsysteme für alle Flüchtlinge und Wirtschaftsasylanten aus der ganzen Welt nicht einschüchtern. Reden Sie mit Freunden und der Familie darüber, was hier in Bornheim und auch in vielen anderen Kommunen zur Zeit abläuft. Empfehlen Sie unsere Internetseite weiter.

Unterstützen Sie die ABB durch Förder- und Vollmitgliedschaften, Spenden und Kommentare (Kommentarfunktion). Wir sind die einzige Gruppe in Bornheim, die sich mit der Materie konsequent und kritisch beschäftigt. Denn noch leben wir in Deutschland und nicht in der DDR 2.0.

  1. Vorlage 781/2016-2 Mehraufwendungen
  2. Antrag Akteneinsicht zum Beschluss 781/2016-2 (Ausgabe 480.000 €)
  3. Verweigerung der Akteneinsicht zum Thema UMA

  1. Weitere Informationen:
  2. Vorlage Nr. 536/2016-1: Ermächtigung für Ausgaben unter 500.000 €
  3. Wir sagen Nein: Grundsatzerklärung der ABB zur Flüchtlingspolitik in Bornheim.
  4. Flüchtlinge – Änderung der Zuständigkeitsordnung – Der Rat entmündigt sich selbst!
  5. Der 2. Nachtragshaushalt 2015-16 der Stadt Bornheim – ein Offenbarungseid!
  • Konto der ABB:
  • Kreissparkasse Köln
  • IBAN: DE39 3705 0299 0046 0145 71
  • BIC: COKSDE33XXX

Schreiben Sie uns ihre Meinung zum Thema. Bitte benutzen Sie die Kommentarfunktion am Ende des Artikels.


 

 

Dieser Beitrag hat 2 Kommentare

  1. Vendel, Heinz

    “Der fassungslose Bürger und Steuerzahler kann es nicht glauben: 5.400,- EUR pro Kopf und pro Monat für die Rundum-sorglos-Betreuung von unbegleiteteten minderjährigen Ausländern (zu 90% junge Männer), die in der Mehrzahl Wirtschaftsasylanten sind, die womöglich auch noch ohne oder mit falschen Pass und falscher Altersangabe eingereist sind. Während offiziell über 2,5 Mio. Menschen in Deutschland arbeitslos sind (inoffiziell dürften die Zahlen noch weitaus höher sein), während Millionen Deutsche Rentner trotz 40-jähriger Berufstätigkeit unterhalb der Armutsgrenze leben, während Niedriglohnempfänger mit monatlich 900 bis 1500 EUR im Monat auskommen müssen, während sich junge deutsche Familien oft finanziell kein zweites Kind leisten können, während es in Deutschland 400.000 Obdachlose gibt, während jedes 10. Kind in Deutschland unterhalb der Armutsgrenze leben muß, während 200.000 Bürger ihren Strom nicht mehr bezahlen können, während all dieser skandalösen sozialen Schieflage verballern die Kommunen ganz locker und ohne Skrupel 5.400,- pro Kopf und Monat für junge Ausländer, von denen man nicht einmal genau weiß, ob sie überhaupt hier sein dürften. Wann werden diese verantwortungslosen Politiker endlich zur Rechenschaft gezogen und bei den nächsten Kommunalwahlen mit Schimpf und Schande aus den Rathäusern verjagt? Diese unverantwortlichen Politiker vertreten ihre Bürger, die von ihnen in Vertrauen gewählt und auch bezahlt werden, nicht mehr”.

  2. Franz-Josef Weyer

    Geehrte Damen und Herrn der ABB,

    vielen Dank vorab für die doch sehr ausführlichen Veröffentlichungen. Es ist schon bemerkenswert, was sich so alles im Rathaus abspielt und als Bürger der Stadt Bornheim muß man sich an den Kopf fassen und sich fragen ob im Rathaus noch alles ganz dicht ist.

    Da werden mal eben 480.000 Euro rausgehauen, Fragen werden nicht beantwortet, man beruft sich auf einen § 55.5 der Gemeindeordnung, Akteneinsicht gibt es nicht. Vorleistungen werden bedenkenlos ausgeführt. Bei allem Respekt vor dem geschätzten Herrn Bürgermeister, so geht es nicht.

    Nicht hinter der Gemeindeordnung verstecken sondern antworten, das ist das Gebot der Stunde.Auf der einen Seite wird Geld raus gehauen, auf der anderen Seite erhöht man schnell die Grund und die Gewerbe-Steuern und ist zudem noch verwundert warum so wenig Bürger zur Wahl zwischen hartem und weichen Wasser gehen.

    Die Bürger haben die Nase voll und das reichlich. Das Leben in der Stadt Bornheim wird einem wirklich schwierig gemacht. Und selbst im Tod hält die Stadt noch kräftig die Hand auf. Die Friedhofsgebühren belaufen sich auf ein Grab mit einer Nutzungsdauer von 20 Jahren auf 3500 Euro. Darin ist die Benutzung der Trauerhalle zur Beerdigung noch nicht enthalten. Diese schlägt nochmals mit 500 Euro zu Buche. Zum Vergleich bietet Siegburg und Münster für ein Grab inklusive der Benutzung der Trauerhalle für den Zeitraum von 30 Jahren jeweils 2700 Euro und 2100 Euro an. Damit liegt Bornheim bei den Friedhofsgebühren auf Platz 1 in NRW. Man sollte das Leben genießen, ob es sich noch lohnt in Bornheim zu genießen, ist die Frage.

Schreibe einen Kommentar