Der Arbeitskreis Corona der ABB-Fraktion hat der Stadt Bornheim eine kleine Anfrage zukommen lassen. Es geht um das Thema Rechtssicherheit bei der Verhängung von Zwangsmaßnahmen der Stadt gegen einzelne Bürger bei dem Verdacht einer eventuellen Ansteckung durch das Coronavirus.
Die Maßnahme, eine Person ohne Coronanachweis zwangsweise in Quarantäne zu schicken und mit Bußgeldern bei Nichtbeachtung, bei der der Verdacht einer eventuellen Ansteckung vermutet wurde, ist juristisch umstritten. Die Stadt könnte im Zweifelsfall massiv auf Schadensersatz verklagt werden.
Wir wollten wissen, auf welcher rechtlichen Basis solche Verfügungen ausgesprochen werden. Wir haben zum besseren Verständnis zahlreiche Unterlagen von Rechtsanwälten beigelegt, die diese Zwangsmaßnahmen als rechtswidrig ansehen. Leider geht die Stadt Bornheim auf die Kernthemen (Haben die von Ihr versandten Ordnungsverfügungen eine belastbare Rechtsgrundlage und wer verantwortet diese?) nur ausgesprochen oberflächlich und ausweichend ein.
An den Antworten der Stadtverwaltung Bornheim auf einzelne Fragen der ABB ist abzulesen, dass die eingereichten Anlagen augenscheinlich überhaupt nicht gewertet wurden und von Seiten der Stadt Bornheim kein Risikobewusstsein besteht, ggf. gegen bestehende Grundrechte zu verstoßen.
Einige Antworten der Stadtverwaltung widersprechen sogar den eigenen, in der Verordnung gemachten Angaben. Unserer Bitte, die komplette Anfrage samt Kommentaren zu den Fragen und auch die Verlinkungen zu veröffentlichen ist man nicht gefolgt.
In diesem Fall wäre jedoch Transparenz, auch bei kritischen Fragen, die beste Möglichkeit Vertrauen bei den zur Zeit sehr verunsicherten Bürgern zu erreichen.
Die ABB wird die Antworten der Stadt zum Anlass nehmen (müssen), eine Nachfrage zu den Antworten einzureichen. siehe –> (4.)
- Kleine Anfrage: Ordnungsverfügungen und Zwangsmittel (15.12.2020)
- Antwort der Stadt: Ordnungsverfügungen und Zwangsmittel (07.01.2021)
- Online-Meinungsumfrage: Corona und die Auswirkungen
- Kleine Anfrage Ordnungsverfügungen Teil 2
Autor: Manfred Hahn
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Derzeit kommt ein T-Lymphozytentest auf den Markt, Igel-Leistung, 122€, der über die langfristige körpereigene Immunantwort über die Antikörper hinaus Auskunft geben kann. Für ältere und alte Menschen könnte dieser Test eine wichtige Hilfe zur Abwägung der Impfrisiken sein.
https://www.imd-berlin.de/fileadmin/user_upload/Diag_Info/337_LTT_auf_SARS-CoV-2-Peptide_2.pdf
Da es verschiedentlich Berichte gibt, dass alte Menschen mit der Impfung, an der Impfung oder im Zusammenhang mit der Impfung versterben (Pflegeheime in Bedburg, Leverkusen, Norwegen) wäre dieser Corona T-Lymphozytentest eine gute Möglichkeit Impfgefahren bei alten Menschen dadurch zu reduzieren, dass eine unnötige Impfung vermieden wird.
Hat jemand etwas anderes erwartet nach der Kommunalwahl?
Die einzige wirkliche Veränderung war der neue „parteilose“ Bürgermeister, ansonsten geht es weiter wie gehabt. Sicherheit, Ordnung und jegliche Form der Rechtsstaatlichkeit wird über Bord geworfen, nach dem Motto der Bürger kann ja klagen wenn ihm was nicht passt. Mit Corona lässt sich kräftig Geld verdienen, siehe rechtswidrige Bußgelder und andere rechtlich bedenkliche Zwangsmaßnahmen. Wann protestiert man endlich gegen dieses Schikanieren der Menschen? Oder ist die Angst und Feigheit schon derart tief verwurzelt, das alles wehrlos hingenommen wird?