Unterbringung von Flüchtlingen – Angaben der Stadt werfen Fragen auf! (erw. Fassung)

Übergangswohnheim in Walberberg, nur für Flüchtlinge!!

Am 06. November 2018 findet um 18 Uhr im Ratssaal der Stadt Bornheim (Roisdorf) eine Sitzung des Ausschusses für Schulen, Soziales und demographischen Wandel (ASS) statt. Dort geht es unter dem Tagesordnungspunkt 10 (1.) um die Unterbringung von Flüchtlingen in der Stadt Bornheim. Die Verwaltung hat mit der Vorlage 523/2018-5 (2.) einen Ist-Stand der Situation vorgelegt, der mit 2 Anlagen näher erläutert wird (3. und 4.).

Im Beschlussentwurf schreibt man als Begründung:

Zitat:Sachverhalt: In Bornheim leben zurzeit 797 Flüchtlinge. Hiervon haben 361 Personen eine Aufenthaltserlaubnis, 124 Personen subsidiären Schutz und 113 Personen eine Duldung. 199 Personen befinden sich noch im Verfahren. Von den 797 Flüchtlingen leben 457 Personen in privaten Mietverhältnissen, 94 Personen in städtisch angemieteten Wohnungen und 64 Personen in Wohnungen, die sich im städtischen Eigentum befinden. 182 Personen sind in Containeranlagen an insgesamt 10 Standorten im Stadtgebiet untergebracht. Hiervon befinden sich die Anlagen in Waldorf, Sechtem, Bornheim, Hemmerich, Hersel, Simon-Arzt-Str. und Allerstr. in städtischem Eigentum. Die Anlagen in Brenig, Dersdorf, Kardorf und Widdig sind gemietet. Die Containeranlagen verfügen über eine maximale Kapazität von 445 Plätzen. Diese werden zurzeit nicht ausgeschöpft. Es werden in der Regel auch Doppelbelegungen aber auch Einzelbelegungen vorgenommen. Dieses geschieht auf der Grundlage von ärztlichen und psychiatrischen Attesten / Gutachten. Diese Entscheidungen werden nach eingehender Einzelfallprüfung durch die Flüchtlingssozialarbeit getroffen. Durch diese Vorgehensweise ist es gelungen, die teilweise sehr angespannte Situation in den Unterkünften deutlich zu entschärfen.”

Neu: Aufschlussreich, wenn auch unkonkret formuliert, sind die Angaben über die Belegung der Zimmer (3-fach, 2-fach, einfach). Was soll man sich darunter vorstellen? Es werden also ärztliche und/oder psychologische Atteste eingeholt um eine Einzel- oder Doppelbelegung der Zimmer zu begründen. Hier entstehen weitere Kosten. Es wird auch von einer Entschärfung der Lage berichtet. Was vor Ort tatsächlich passiert, wer von wem getrennt wurde und warum bleibt natürlich in Dunkeln. So wie es scheint, gibt und gab es ernsthafte Probleme im Umgang der Flüchtlinge untereinander. Was auch niemanden verwundern sollte, bringen doch die Flüchtlinge ihre Probleme aus den Heimatländern mit nach Deutschland (Spannungen zwischen Christen und Muslimen, Stammesrivalitäten, Konflikte zwischen verfeindeten Ländern etc.). Stellen sie sich vor, sie sind deutscher Staatsangehöriger und sie wohnen in einer städtischen Sozialwohnung und Sie kommen mit den Nachbarn nicht klar. Glauben sie die Stadt würde dann Gutachten für sie einholen/finanzieren und Ihnen eine andere Wohnung besorgen? Je mehr wir uns in die Materie “Flüchtlinge” einarbeiten je mehr fördern wir unsägliches zutage, dass man niemanden mehr vermitteln kann. Das ist alles ganz schlimm. Das schlimmste ist allerdings, man macht einfach weiter so als wäre nichts passiert. Wichtig ist nur ein irrwitziger “Kampf gegen Rechts” und die Vertuschung der Probleme, die jeder mit offenem Auge und mit einem Rest an Verstand in der Zeitung lesen und auf der Straße live erleben kann. Wichtig ist offensichtlich nicht die Bekämpfung der Ursachen, die zu den Problemen führen, sondern die Bekämpfung derer, die die Probleme und Mißstände benennen und Lösungsmöglichkeiten aufzeigen. Was ist aus unserem Land geworden ….

mit Aufenthaltserlaubnis        361 Personen
mit subsidiären Schutz          124 Personen
mit Duldungsstatus                113 Personen
noch im Prüfverfahren           199 Personen
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Summe also                         797 Personen
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Die Flüchtlinge sind wie folgt untergebracht:

in privaten Mietverhältnissen                      457 Personen
in städtischen angemieteten Wohnungen    94 Personen
in Wohnungen im Eigentum der Stadt          64 Personen
in Containeranlagen der Stadt                    182 Personen
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Summe also                                              797 Personen
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In der Anlage zum Beschlussentwurf gibt es eine Tabelle, in der die Belegungen aufgeschlüsselt sind:

Ist Belegung Containerunterkünfte   176 Personen   (12.09.2018) Differenz 5 Personen !?
Flüchtlingsunterkünfte ??                  151 Personen   (12.09.2028)
Unterkunft Donnerbachweg                 13 Personen   (12.09.2018)
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Summe also                                      340 Personen 
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Dieses Zahlenspiel ist unausgegoren und unvollständig. Wo ist denn die Differenz von 797 zu 340 gleich 457 Personen geblieben, die in der Tabelle 2 noch als in “privaten Mietverhältnissen” aufgeführt wurden!? Zahlen diese 457 Personen die Miete aus Arbeitsverhältnissen oder sind diese Personen bereits aus der Flüchtlingsfinanzierung heraus gefallen und werden von der Arge über Hartz IV finanziert, was dann natürlich auch aus dem Haushalt der Stadt finanziert wird. Es heißt schließlich ARbeitsamt GEmeinde! Seinerzeit wurde im Nachtragshaushalt der Stadt Bornheim eine Summe von mehr als 4 Millionen €/Jahr in die laufenden Haushalte für die Flüchtlinge nachgetragen, die von der eigentlichen Flüchtlingsfinanzierung in die allgemeinen Sozialsysteme gewechselt sind.

Leider informiert die Stadt immer noch unvollständig und unwillig. So wie es aussieht hat man wohl die Sorge, dass die ungeschönte Veröffentlichung der tatsächlichen Kosten und Hintergründe die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger in Bornheim zur Flüchtlingspolitik überfordert.

Von Bedeutung ist auch der Beschlusstext:

Zitat: “Der Ausschuss für Schule, Soziales und demographischen Wandel nimmt die Ausführungen zur Unterbringung von Flüchtlingen im Stadtgebiet zustimmend zur Kenntnis.”

Der Sozialausschuss (ASS) darf also nur noch “zustimmend zur Kenntnis nehmen”, was bereits vorab von der Verwaltung in die Wege geleitet wurde. Da werden mal eben so 910.000 € veranschlagt für den Abbau und die Verschrottung von Wohncontainern bzw. die Umsetzung eines Wohncontainers an eine noch unbekannte Stelle. Ich persönlich kann mich nicht erinnern, dass die Stadt jemals darüber informiert hat, dass man Wohncontainer als provisorische Unterkunft NUR 3 Jahre betreiben darf. Selbst jene Rats- und Ausschussmitglieder, die entgegen der ABB das alles brav mitgetragen haben, hätten unter diesem Bedingungen wahrscheinlich anders als mit Ja votiert. So läuft das in Bornheim und das lassen sich die Mitglieder des zuständigen Auschusses wahrscheinlich auch ohne Murren bieten. Es ist nicht zu erwarten, dass es im Sozialausschuss eine ernsthafte Diskussion geben wird.  Der Beschluss wird auch nicht in einer späteren Ratssitzung bestätigt werden. Folglich wird es keine ernsthaft kritischen Stimmen zu den Inhalten und dem Prozedere geben. Diese Beschlussvorlage gehört nach der Zuständigkeitsordnung der Stadt Bornheim eindeutig in den Ausschuss für Stadtentwicklung und anschließend in den Rat und nicht abschließend in den Sozialausschuss. Die ABB ist im Sozialausschuss nicht vertreten. Ein Schelm der sich dabei böses denkt.

Weitere Informationen:

  1. Tagesordnung ASS vom 06.11.2018
  2. Beschlussvorlage 523/2018-5
  3. Aufstellung Kapazitäten Containeranlagen (Okt. 2018)
  4. Kapazitäten ohne Container (Okt. 2018)
  5. Linke will mehr Flüchtlinge aufnehmen  <—- Top 12 
  6. ———————————————————————–
  7. Kosten der Flüchtlingsunterkunft in Widdig
  8. Kosten der Flüchtlingsunterkunft in Sechtem
  9. Kosten der Flüchtlingsunterkunft in Dersdorf
  10. Kosten der Flüchtlingsunterkunft in Kardorf
  11. Kosten der Flüchtlingsunterkunft in Hersel (große Anlage)
  12. Kosten der Flüchtlingsunterkunft in Hersel (kleine Anlage)
  13. Kosten der Flüchtlingsunterkunft in Brenig
  14. Anfrage – Kosten Flüchtlingsunterkunft in Bornheim <– noch unbeantwortet!
  15. 6 Sanitärcontainer auf Verdacht gekauft und nicht gebraucht
  16. Haushalt 2017/2018: Nach Refugees kommt jetzt zur Kasse bitte!
  17. Mehraufwendungen von 480.000 € für UMA’s
  18. Akteneinsicht verweigert: Mehraufwendungen von 480.000 € im Jahr 2016 für (UMA) bleiben im Dunkeln!
  19. Zur Kasse bitte: Fallbeispiele zur Bornheimer Erhöhung der Grundsteuer B in % und €
  20. Online-Meinungsumfrage zur Bornheimer Flüchtlingspolitik

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