Eine erneute Erhöhung des Wasserpreises in Bornheim für das Jahr 2022 konnte die ABB zumindest bis Mitte 2022 verhindern. Sobald der Stadtbetrieb (Wasserwerk) eine nachprüfbare Detailkalkulation des Wasserpreises vorliegt, werden wir Mitte 2022 eine Entscheidung über den zukünftigen Wasserpreis im Betriebsausschuss zu treffen haben.
Wasserpreis pro m³ Netto
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Bornheim 1,81 € (*1)
Alfter 1,30 €
Niederkassel 1,33 €
Sankt Augustin 1,59 €
Wesseling (nur WBV-Wasser) 1,28 € (Brutto !!) (*2)
Swisttal 1,12 €
Ruppichteroth 1,39 €
Rheinbach 1,42 €
Eitorf 1,50 €
Lohmar 1,53 €
Much 1,53 €
Wachtberg 1,64 €
Troisdorf 1,65 €
Bad Honnef 1,65 €
Meckenheim 1,65 €
Hennef 1,72 €
Siegburg 1,75 €
Windeck 1,80 €
Königswinter 2,00 €
Insgesamt fallen in Bezug auf Wasser in Bornheim folgende Kosten an: (*3)
– Trinkwasserpreis 1,81 €/m³ + 7% MWST (Zählerablesung)
– Schmutzwasser 3,33 €/m³ keine MWST (identisch mit Zählerablesung)
– Niederschlagwasser 1,74 €/m² keine MWST (nach befestigter Fläche, Dach etc.)
– (*5) Monatliche Gebühren zzgl. 7% MwSt. ab 01.01.2021 für einen Wasserzähler abhängig von der maximalen Durchflussmenge:
16,29 € bis zu 5 m³/h (Q3 4)
42,72 € bis zu 12 m³/h (Q3 10)
72,77 € bis zu 20 m³/h (Q3 16)
140,79 € bis zu 30 m³/h (Q3 25)
208,83 € bis zu 80 m³/h (Q3 63)
278,43 € über 80 m³/h
Man muss sich ernsthaft fragen: Wieso können unsere Nachbarkommunen, die ausschließlich Wasser vom WTV (Wahnbachtalsperrenverband) beziehen, erheblich preisgünstigere Wasserpreise kalkulieren als wir in Bornheim?
Was läuft bei uns in Bornheim falsch?
Unser Vorschlag, den Wasserpreis in der derzeitigen Höhe zu belassen und statt dessen als Ausgleich für höhere Beschaffungskosten die Konzessionsabgabe des Wasserwerks an die Stadt Bornheim zu senken, wurde vorerst noch nicht abgestimmt, weil die Beschlussvorlage zur Preiserhöhung vom Wasserwerk im Betriebsausschuss (Vorlage_643/2021 Erg) zurück gezogen wurde.
Antrag der ABB-Fraktion zu Tagesordnungspunkt Top 6 der Sitzung des Betriebsausschusses vom 25.11.2021:
1. Die Konzessionsabgabe an die Stadt Bornheim wird abgesenkt um die vorgeschlagene Wasserpreiserhöhung von 5 Cent aufzufangen:
a: Um 2 Cent reduziert (Preiserhöhung nur noch 3 Cent)
Reduzierung der Konzessionsabgabe um 44.365 €
b: Um 3 Cent reduziert (Preiserhöhung nur noch 2 Cent)
Reduzierung der Konzessionsabgabe um 66.547 €
c: Um 4 Cent reduziert (Preiserhöhung nur noch 1 Cent)
Reduzierug der Konzessionsabgabe um 88.729 €
d: Um 5 Cent reduziert (keine Wasserpreiserhöhung)
Reduzierung Konzessionsabgabe um 110.911 €
2. Der Bürgermeister wird beauftragt mit dem Wasserwerk einen entsprechenden neuen Konzessionsvertrag über die Höhe der gemäß Punkt 1. abzuführenden Beträge an die Stadt vorzubereiten und zur Beschlussfassung vorzulegen.
Die Konzessionsabgabe im Jahr 2020 betrug 840.890 €.
Aus dem Kommunalwahlprogramm der ABB (*4): „Kommunale Wasser-, Gas- und Stromversorgung soll nicht in den Händen rein marktorientierter Firmen, sondern im Einflussbereich demokratisch legitimierter Gremien liegen. Wir treten daher für den Verbleib von Energienetzen in öffentlicher Hand bzw. – wo dies nicht der Fall ist – für die Rekommunalisierung der Energienetze ein. Da letztlich die Verbraucher für die Kosten der Ver- und Entsorgung aufkommen müssen, sollen erzielte Gewinne aus diesem Bereich auch dem Verbraucher zu Gute kommen. Wir wollen ernsthaft darüber nachdenken, wie die Anteile an den Strom- und Gas- und Netzgesellschaften für Kostensenkungen zugunsten der Verbraucher/Bürger genutzt werden können. Der Bürger soll davon profitieren, dass sich diese Gesellschaften anteilsmäßig in städtischem Eigentum befinden. Wir sind nicht damit zufrieden, dass diverse Ratsmitglieder die Verwaltungsrats- und Aufsichtsratsposten besetzen, die Stadt Teile der Gewinne einstreicht, für die Bornheimer Bürger aber alles beim Alten bleibt, zu hohe Energiepreise! Diese Gesellschaften wurden schließlich mit Geldern der Stadt gegründet. Nun muss auch etwas an die Bürger zurückfließen!“
Wir bleiben am Ball.
Auszug aus de Protokoll: 15. Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Wasserversorgung und den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage – Wasserversorgungssatzung – der Stadt Bornheim vom 24.10.2001 Vorlage 643/2021-SBB
Zitat: Die CDU-Fraktion beauftragt die Verwaltung, eine Forecastbetrachtung vorzunehmen, und darzustellen, was getan werden muss, um die Gebühren konstant zu halten. Die ABB-Fraktion beantragt im Rahmen der Vorberatung im AK Finanzen Einsparmöglichkeiten beim SBB zu prüfen. Der Bürgermeister sagt zu, die in der Sitzung gestellten Fragen und die Prüfung von Einsparungsmöglichkeiten beim SBB in den Arbeitskreis Finanzen aufzunehmen. Der Bürgermeister schlägt vor, auf eine Gebührenerhöhung zum 01.01.2022 zu verzichten, mit der Maßgabe, dass die Verwaltung mit dem Halbjahresbericht zum 30.06.2022 auf der Basis der dann vorliegenden aktuellen Daten eine Gebührenkalkulation vorlegt, die dann beinhaltet, eine Forecast und eine Beschreibung der Bedingungen, unter denen ein konstanter Wasserpreis garantiert werden kann.
Der Antrag der ABB-Fraktion, die Verwaltung zu beauftragen Verhandlungen mit dem WTV aufzunehmen, um eine Senkung des Wasserpreises zu erzielen, wird mit einem Stimmenverhältnis von
1 Stimme für den Antrag (ABB)
6 Stimmen gegen den Antrag (CDU tw., SPD, UWG, FDP)
7 Stimmenthaltungen (CDU tw., B90/Grüne)
Antrag der ABB abgelehnt.
Beschluss: Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen: Der Rat beschließt,
1. auf eine Gebührenerhöhung zum 01.01.2022 zu verzichten, mit der Maßgabe, dass die Verwaltung mit dem Halbjahresbericht zum 30.06.2022 auf der Basis der dann vorliegenden aktuellen Daten eine Gebührenkalkulation vorlegt, die dann beinhaltet, einen Forecast und eine Beschreibung der Bedingungen, unter denen ein konstanter Wasserpreis garantiert werden kann.
2. im Rahmen der Vorberatung im AK Finanzen Einsparmöglichkeiten beim SBB zu prüfen.
– Einstimmig – Zitat Ende
Wir stellen fest: Wer sich nicht gegen offensichtliche Ungerechtigkeiten, Fehlplanungen sowie Preistreibereien wehrt lebt verkehrt!
Weitere Informationen/Links:
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(*1) Beschlussvorlage 643/2021_5
(*2) Kundeninfo Stadt Wesseling für 2022
(*3) Info zu den Kosten im Jahr 2022
(*4) Das Kommunalwahlprogramm der ABB
(*5) Internetseite Stadt Bornheim Wasserwerk (Zählergebühren)
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Nicht nur der überhöhte Preis, auch die miese Qualität sollten dringend an die Nachbargemeinden angepasst werden. Zu dem zu hohen Preis kommen hier noch weitere erhebliche Kosten (Aufwendige Reparaturen von, durch die Dreck-Brühe zerfressenen Metallen, in Zu- und Ableitung. Vermutlich ist auch dazu, durch die „neue Regierung“, eine dringende massive Reform des sogenannten „Öffentlichen Dienstes der Stadt Bornheim“ erforderlich?
Zu Kommentar Wörmann: Wieso weicheres Wasser minderwertig sein soll, verstehe ich nicht. Nun gut. Das wir uns für Preisstabilität oder preisgünstigere Wasserpreise einsetzen ist eigentlich selbstverständlich. Wir werden auch die Kalkulation des Schmutzwasser- und des Oberflächenwassers unter die Lupe nehmen. Notfalls per Akteneinsicht, falls das Wasserwerk diese Kalkulationen nicht offen legt.
– Trinkwasserpreis 1,81 €/m³ + 7% MWST (Zählerablesung)
– Schmutzwasser 3,33 €/m³ keine MWST (identisch mit Zählerablesung)
– Niederschlagwasser 1,74 €/m² keine MWST (nach befestigter Fläche, Dach etc.)
Rührend, das sich die ABB so um den Wasserpreis sorgt. Ich kann mich gut daran erinnern, das es CDU, ABB und die Grünen zusammen mit Teilen der SPD waren, die 2017 auf das teurere, aber minderwertige Wahnbachwasser mit allen Mitteln umstellen wollten. Schon damals war klar, dass der Preis steigt, und alle drei Parteien haben uns versprochen, daß man den höheren Preis ja locker durch Minderausgaben für Entkalker und Waschmittel wieder reinholen kann. Hätten Sie es doch beim Bornheimer Wasser belassen…
Viele Grüße
Horst Wörmann