Oberverwaltungsgericht Münster beanstandet Kalkulation von Abwassergebühren in einem Musterprozess. Ist auch Bornheim betroffen? (2. erw. Fassung)

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Das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG Münster) hat in einem Musterverfahren eine für die Abwassergebührenkalkulation der Städte und Gemeinden weitreichende Entscheidung getroffen. (*5) Das Gericht hat im Streit zwischen einem Kläger und der Stadt Oer-Erkenschwick seine langjährige Rechtsprechung zur Kalkulation von Abwassergebühren geändert. Die Auswirkungen treffen alle Kommunen, die Abwassersatzungen erlassen. Unzulässig ist damit nach einer Mitteilung des Gerichts "der gleichzeitige Ansatz einer Abschreibung der Entwässerungsanlagen mit ihrem Wiederbeschaffungszeitwert sowie einer kalkulatorischen Verzinsung des Anlagevermögens mit dem Nominalzinssatz". Der Senat es OVG-Münster bezieht sich auf die Gemeindeordnung von NRW. Zweck der Gebührenkalkulation durch die Abwassergebühren sei, "nicht mehr als die dauerhafte Betriebsfähigkeit der öffentlichen Einrichtung der Abwasserbeseitigung sicherzustellen." Die Gebühren dürfen nur in dem Umfang erhoben werden, soweit sie "zur stetigen Erfüllung der…

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Zur Diskussion um den Bornheimer Wasserpreis (2. erw. Fassung, Zählergebühren).

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Eine erneute Erhöhung des Wasserpreises in Bornheim für das Jahr 2022 konnte die ABB zumindest bis Mitte 2022 verhindern. Sobald der Stadtbetrieb (Wasserwerk) eine nachprüfbare Detailkalkulation des Wasserpreises vorliegt, werden wir Mitte 2022 eine Entscheidung über den zukünftigen Wasserpreis im Betriebsausschuss zu treffen haben. Wasserpreis pro m³ Netto ------------------------------------ Bornheim 1,81 €   (*1) Alfter 1,30 € Niederkassel 1,33 € Sankt Augustin 1,59 € Wesseling (nur WBV-Wasser) 1,28 €   (Brutto !!) (*2) Swisttal 1,12 € Ruppichteroth 1,39 € Rheinbach 1,42 € Eitorf 1,50 € Lohmar 1,53 € Much 1,53 € Wachtberg 1,64 € Troisdorf 1,65 € Bad Honnef 1,65 € Meckenheim 1,65 € Hennef 1,72 € Siegburg 1,75 € Windeck 1,80 € Königswinter 2,00 € Insgesamt fallen in Bezug auf  Wasser…

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Im Jahr 2022 gibt es viel zu tun – Packen wir es an ! (Erw. Fassung, siehe Wasserpreis)

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Zunächst möchte sich die ABB und die ABB-Fraktion für die vielfältigen Unterstützungen im Jahr 2021 recht herzlich bedanken.  Insbesondere für die Spenden, die sachbezogen für die juristische Auseinandersetzung um den Bebauungsplan Me16 (Merten 16) verwendet werden. Dieses Thema wird auch im Jahr 2022 weiter geführt. Die Stadt Bornheim versucht zur Zeit die Eröffnung des Verfahrens abzuwenden. Ein entsprechender Schiftverkehr der Beklagten (Stadt Bornheim) wurde dem Anwalt der Kläger vom Gericht zugestellt. Dieses Schreiben der Stadt und die darauf erfolgte Antwort der Kläger wird im Internet der ABB-Fraktion veröffentlicht. + Zum Bebauungsplan Ro25 (Roisdorf 25, Koblenzer Straße, Streitthema: Herausnahme aus dem Ro23) liegt der Stadt Bornheim ein Schreiben des Anwalts eines Anliegers vor. Die Stadt wurde aufgefordert den Ro25 einzustellen. Thema: Gefälligkeitsplanung…

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