Me16 – Mit diesen Zuwegungen – Nein! (Online-Meinungsumfrage, 1. erw. Fassung)

Anliegergemeinschaft zum Bebauungsplan Me16 (Bild anklicken)

Am 06. Juni 2018 und am 07. Juni 2018 tagte der Ausschuss für Stadtentwicklung und der Rat der Stadt Bornheim zum Thema Me16 (Bebauungsplan Merten 16). Es wurde die einmonatige Offenlegung beschlossen, weil die ursprüngliche Erschließung gravierend verändert wurde.

Die einzig sinnvolle Anbindung des Bebauungsplans Merten 16 (Me16) an die Bonn-Brühler-Straße (L183) entfällt. Die ursprüngliche 2. Anbindung an die Offenbachstraße entfällt ebenfalls. Für diese Anbindungen sind zwar schmale Feldwege vorhanden, die Stadt konnte die notwendige Verbreiterungen jedoch von den Eigentümern nicht erwerben.

Statt dessen soll nun die Erschließung über die Beethovenstraße und die Offenbachstraße an anderer Stelle erfolgen. Die ABB hat der Beschlussvorlage 313/2018-7 nicht zugestimmt (Ausschuss für Stadtentwicklung: ABB=Nein, Rest Ja).

Wir begründen dies wie folgt:

  1. Ein derartig großes Baugebiet kann schwerpunktmäßig nur über die L183 erschlossen werden. Die Stadt hätte hier deutlich mehr Geld in die Hand nehmen müssen, um die Zuwegung durch Ankauf einer entsprechend großen Fläche an der L183 zu realisieren. Mit ortsüblichen Preisen war das natürlich nicht zu erreichen.
  2. Die Ersatzlösung der Erschließung erfolgt nun von “innen” über die Offenbachstraße und die Beethovenstraße. Eine solche Lösung, die die Verkehre in den bewohnten Innenbereich von Merten holt um das Neubaugebiet zu erreichen ist verkehrstechnisch unsinnig. Diese Lösung lehnen wir ab.
  3. Die Beethovenstraße ist jetzt schon eine stark befahrene Zubringerstraße für den Ort Merten. Diese Straße zusätzlich weiter als Zubringer für den Me16 zu belasten ist ebenfalls nicht sinnvoll.
  4. Die Offenbachstraße ist jetzt noch eine relativ ruhige Nebenstraße. Diese Straße wird zukünftig die Hauptlast des Verkehrs von der L181 über die Schubertstraße zum Neubaugebiet Me16 aufnehmen müssen. Die Offenbachstraße wird man wohl für den zukünftigen Zusatzverkehr, bedingt durch das Baugebiet R016, ertüchtigen. Die dabei anfallenden Kosten werden dann anteilsmäßig auf die Anlieger umgelegt. Die Anlieger bezahlen die Ausbaukosten und verlieren gleichzeitig einen erheblichen Teil ihrer Wohnqualität durch massiv zusätzlichen Verkehr durch Me16. Das ist für die Anwohner der Offenbachstraße nicht zumutbar.
  5. Wir sind grundsätzlich der Meinung, dass es nicht ausreicht in einem neuen Wohngebiet eine schöne und ruhige Wohnqualität zu schaffen, aber genau diese ruhige Wohnqualität den Anliegern der umliegenden Straßen, die jetzt Zubringercharakter für den Me16 erhalten, zu zerstören.
  6. Aus diesen Gründen hat die ABB die Zustimmung zur Vorlage 313/2018-7 verweigert.Lageplan Me16, aktueller Stand, Bild anklicken ergibt bessere Auflösung und vergrößerbare Details!

Die Bornheimer Verwaltung und die sie politisch tragende Mehrheit im Rat und im Ausschuss für Stadtentwicklung schicken sich an, nach der Pleite um die Königstraße und dem Apostelpfad in Bornheim, dem Oberdorfer Weg und der Koblenzer Straße in Roisdorf nun auch den Bebauungsplan Me16 an die Wand zu fahren. Wann wird man endlich lernen mit den Anliegern neuer Baugebiete bzw. mit den Betroffenen von Straßensanierungen gemeinsam tragbare Lösungen zu suchen. Die Bornheimer Bürger und Bürgerinnen wollen kein Neubaugebiet bzw. keinen Straßenausbau verhindern. Sie wollen aber von vorne herein in die Planungen eingebunden werden, sie wollen dass sinnvolle Änderungswünsche ernst genommen und auch umgesetzt werden. Das alles sind Forderungen, die die Verwaltung, der Rat und auch der Ausschuss für Stadtentwicklung in der Regel nicht annehmen und auch nicht diskutieren, geschweige denn umsetzten. Das führt dann zu völlig unnötigen Konfrontationen, die letztlich in Klagen und der Verweigerung von Landabtretungen führen.

So wie wir es in Bornheim-Merten beim Me16 wiederholt erleben, wird wirksame Bürgerbeteiligung auf Null gefahren. Sie beschränkt sich auf eine Einwohnerversammlung, auf der die bereits beschlossene Planung nur noch vorgestellt wird. Die Bürgerinnen und Bürger dürfen auf einer solchen Veranstaltung Fragen stellen und Anregungen vorbringen. Man verspricht den Anwesenden die Vorschläge “mit zu nehmen.” In der Regel landen sie unbeachtet in der Akte. Die Verwaltung ist nicht verpflichtet irgend welche Vorschläge von Einwohnerversammlungen auch nur teilweise umzusetzen. Schriftliche Einsprüche werden nur gesammelt. Wer eine Antwort erhält, bekommt in der Regel eine juristische Belehrung und Hinweise auf Richtlinien (RAST, Richtlinie zum Ausbau von Straßen etc.) die man zum Gesetz hochspielt. Unterschriftensammlungen der Betroffenen werden auch nicht an die Rats- und Ausschussmitglieder weiter gegeben. So bleiben sinnvolle Vorschläge der Betroffenen, Einsprüche und auch Unterschriftensammlungen den Rats- und Ausschussmitgliedern verborgen und damit nicht öffentlich. Die ABB erhält solche Unterlagen grundsätzlich nicht.

Im aktuellen Kommunalwahlprogramm der ABB steht geschrieben: Bürgerinitiativen sind wichtig – sie dürfen nicht ins Abseits abgedrängt werden. Wir werden kommunale Bürgerinitiativen grundsätzlich unterstützen, soweit ein Mindestmaß an tragenden Gemeinsamkeiten feststellbar ist. Nicht alles, was angeblich gut für die Stadt Bornheim ist, muss auch gut für die betroffenen Bürger sein.

Da die aktuellen Forderungen und Einsprüche der unmittelbar betroffenen Anlieger des Bebauungsplans Me16 weitgehend mit den allgemeinen Forderungen der ABB an neue Baugebiete und den Ausbau von Straßen übereinstimmen, werden wir die Anliegerinitiative Me16 weiter unterstützen und mit Ihnen auch weiter zusammen arbeiten.

NEU: Die ABB hat einen Arbeitskreis für Straßenausbau und Neubaugebiete eingerichtet, an dem betroffene Anlieger verschiedener Bebauungspläne und Straßensanierungen aus Bornheim teilnehmen. Der Arbeitskreis steht allen interessierten Bornheimer Bürgerinnen und Bürgern offen (Kontakt: 0151-72211101). Die ABB informiert unregelmäßig über aktuelle Themen der Bornheimer Kommunalpolitik über einen E-Mailverteiler. Wenn Sie in diesen Verteiler aufgenommen werden wollen, dann schicken Sie uns bitte eine E-Nachricht über unser Kontaktformular<— Neu

Bitte nehmen Sie an der unten stehenden Online-Meinungsumfrage zum Me16 teil.

  1. Weitere Informationen:
  2. Beschlussvorlage Nr. 313/2018-7
  3. 01 Übersichtskarte
  4. 02 Entwurf Bebauungsplan
  5. 03 Gestaltungsplan
  6. 04 textliche Festsetzungen
  7. 05 Begründung
  8. 06 Verkehrsuntersuchung
  9. 08 Archaeologische Untersuchung
  10. 09 Überflutungsbetrachtung zum Me16 
  11. 10 Überflutungsbetrachtung Anlagen
  12. 11 Gewässerplanung am Mühlenbach Vorplanung
  13. Präsentation Siedlungsdichte und Bedarf Wohnen  –> siehe Seite 11
  14. Flugblatt zum Bebauungsplan Me16   <— NEU
  15. General-Anzeiger:Anwohner befürchten Verkehrschaos  <— NEU

    Neu  —>  Online-Meinungsumfrage zum Bebauungsplan Me16

    An der Umfrage mögen bitte nur direkte Anlieger der umliegenden Straßen teilnehmen!

    Die Abstimmung erfolgt durch das Anklicken von Ja, Nein oder Enthaltung!

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Dieser Beitrag hat 2 Kommentare

  1. Wähler aus Merten

    Da kann man sich nur noch an den Kopf fassen. Nach Ro23 in Roisdorf wird nun auch Me16 in Merten von „innen“ erschlossen. Die Wohnqalität der Anlieger scheint für die Herren im Rat und im Ausschuss kein Thema zu sein. Wir werden das bei der nächsten Kommunalwahl nicht vergessen. Versprochen!

  2. Gabriel

    Es ist mir unbegreiflich, wie sich die Stadt, der Rat und der Ausschuss derart drastisch gegen die berechtigten Interessen der eigenen Bürger stellt.

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