Arbeitskreis Ausschuss für Bürgerangelegenheiten & Ausschuss für Stadtentwicklung

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Eingeladen sind alle Mitglieder, sachkundige Bürger der ABB-Fraktion sowie Betroffene im Rahmen der Tagesordnung des Ausschüsse. Themen: - Durchsprache der Tagesordnung der Sitzung des Bürgerausschusses vom 11. August 2022 - Insbesondere: TOP 7 Lärmbelästigung durch laufende Kühlaggregate an LKWs, Roisdorf Rosental TOP 8 Ausweitung des Berghüpfers zur Anbindung des oberen Teils von Waldorf an den ÖPNV und der Tagesordnung des Ausschusses für Stadtentwicklung. Link zur Tagesordnung Ausschuss für Bürgerangelegenheiten Link zur Tagesordnung Ausschusses für Stadtentwicklung

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Me16 – Mit diesen Zuwegungen – Nein! (Online-Meinungsumfrage, 1. erw. Fassung)

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Am 06. Juni 2018 und am 07. Juni 2018 tagte der Ausschuss für Stadtentwicklung und der Rat der Stadt Bornheim zum Thema Me16 (Bebauungsplan Merten 16). Es wurde die einmonatige Offenlegung beschlossen, weil die ursprüngliche Erschließung gravierend verändert wurde. Die einzig sinnvolle Anbindung des Bebauungsplans Merten 16 (Me16) an die Bonn-Brühler-Straße (L183) entfällt. Die ursprüngliche 2. Anbindung an die Offenbachstraße entfällt ebenfalls. Für diese Anbindungen sind zwar schmale Feldwege vorhanden, die Stadt konnte die notwendige Verbreiterungen jedoch von den Eigentümern nicht erwerben. Statt dessen soll nun die Erschließung über die Beethovenstraße und die Offenbachstraße an anderer Stelle erfolgen. Die ABB hat der Beschlussvorlage 313/2018-7 nicht zugestimmt (Ausschuss für Stadtentwicklung: ABB=Nein, Rest Ja). Wir begründen dies wie folgt: Ein derartig großes Baugebiet kann schwerpunktmäßig nur…

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Reiterhof im Landschaftsschutzgebiet: Das Thema ist noch nicht erledigt!

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2. erweiterte Fassung: Die Diskussion um den Reiterhof nimmt kein Ende. Auf der Sondersitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vom 17. März 2016 wurde mit den Stimmen von CDU, Bündnis90/DieGrünen, der ABB und Teilen der UWG-Fraktion folgender Antrag  mit 11 Ja, 9 Nein und 3 Enthaltungen angenommen. Das ist sehr erfreulich! Der Bürgermeister wird beauftragt, 1. fristgerecht, also spätestens bis zum 1. April 2016, zunächst fristwahrend die Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgericht Köln zu beantragen oder durch die in Nr. 2 benannte Rechtsanwaltskanzlei beantragen zu lassen, 2. die Rechtsanwaltskanzlei „Redeker–Sellner–Dahs“  in Bonn mit der Prüfung der Aussichten einer Berufung gegen das Urteil des VG Köln vom 18.02.2016 zu beauftragen, 3. dieser Rechtsanwaltkanzlei sämtliche für die Beurteilung des Falles relevanten Verwaltungsakten zu übersenden…

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