Kommunen erwarten massive Einnahmeverluste – Kommt jetzt der Corona-Solidaritätsbeitrag? – Nachtragshaushalt der Stadt 2019/2020 beschlossen! (1. erw. Fassung)

Der deutsche Städte- und Gemeindebund fordert eine Sonderabgabe nach dem Vorbild des Solidaritätszuschlages, um die wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise abzufedern.

Der Hauptgeschäftsführer des Städte und Gemeindebundes, Herr Landsberg, sagte der „Neuen Osnabrücker Zeitung“, mittel- und langfristig werde das Ausmaß von Konjunktur- und Steuereinbruch ohne ein Engagement des Bundes nicht beherrschbar sein.

Herr Landsberg bezieht sich auf einen Forderungskatalog des Verbandes für einen kommunalen Rettungsschirm von Bund und Ländern. Darin heißt es, der Bund solle Mehrkosten für Unterkunft (Anmerkung der Redaktion = Flüchtlinge!!) und Grundsicherung (Anmerkung der Redaktion = Hartz IV) übernehmen und zusätzliche Steueranteile zuweisen. Kommunale Investitionen seien ein Schlüsselelement, um die Konjunktur zu stärken, während und nach der Krise.

Der Bundesverband mittelständische Wirtschaft forderte, die Wirtschaft so schnell wie möglich nach Ostern wieder hochzufahren. In einem Schreiben an Bundeskanzlerin Merkel, Finanzminister Scholz und die Abgeordneten des Bundestages heißt es, “andernfalls drohe ein volkswirtschaftlicher Schaden, der über Jahre nicht zu kompensieren sein werde.”

Aktuell liegt in Bornheim schon ein Nachtragshaushalt für 2019/2020 vor:  (*1)

– §2: Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, bleibt für 2019 unverändert und wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in 2020 von 17.658.500 € um + 12.870.000 € erhöht und damit auf 30.528.874 € festgesetzt.

– §3: Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, bleibt für 2020 von 32.196.500 € um + 3.700.000 € erhöht und wird damit auf 35.896.500 € festgesetzt.

– §6 Die Gemeindesteuern werden nicht geändert.

Soweit die Textzitate aus der Dokumentation zum Nachtragshaushalt 2019/2020 der Stadt Bornheim. Wie das ohne Steuererhöhungen gehen soll, bleibt hier zunächst unerwähnt. Man will offensichtlich vor den Kommunalwahlen im September 2020 keine Grundsteuern mehr erhöhen. Es ist aber Beschlusslage, dass am Anfang eines jeden Jahres die Gemeindesteuersätze überprüft und an die Haushaltslage “angepasst” werden, damit 2022 ein “ausgeglichener Haushalt” erreicht wird. Die vergangenen Anpassungen waren stets Erhöhungen.

NEU: Der Nachtragshaushalt wurde auf der Ratssitzung vom 23. April 2020 einstimmig bei Enthaltung der ABB angenommen. Die ABB wurde, wie immer, nicht zu internen Beratungen zu diesem Thema eingeladen. Das die Corona-Einnahmeausfälle ausgeglichen werden müssen ist für uns unstrittig. Das die damit verbundenen Kredite nicht durch Landes- und Bundesmittel ausgeglichen werden, sondern aus dem Haushalt ausgelagert und über die Jahre abgeschrieben werden sollen, ist für uns nicht nicht akzeptabel. Die ABB hat sich deshalb der Stimme enthalten, weil bei der Abstimmung die einzelnen Punkte nicht einzeln abgefragt wurden.

Interessant ist auch, der Städte- und Gemeindebund spricht ausdrücklich von “Unterkunft und Grundsicherung”, das Wort Flüchtlinge kommt “natürlich” nicht vor. So ist es auch im Bornheimer Nachtragshaushalt, auch dort kommt das Wort Flüchtlinge nicht vor. Ein Schelm wer dabei böses denkt.

Das böse Erwachen für die Bornheimer Steuerzahler kommt also erst im 4. Quartal 2020, wenn der Haushalt 2021/2022 erstellt und verabschiedet werden muss. Dann wird es allerdings einen neuen Rat mit, so der Wähler will, ganz anderen Ratsmehrheiten und einer deutlich größeren ABB-Fraktion geben.

Verlauf der Erhöhungen der Grundsteuer B in Bornheim
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2015 Beginn der Flüchtlingszuzugs
2016 Grundsteuer B       Hebesatz 500%       Basis 100%
2017 Grundsteuer B       Hebesatz 595 %      + 19,0 %  gegenüber 2016
2018 Grundsteuer B       Hebesatz 645 %      +   8,4 %  gegenüber 2017
2019 Grundsteuer B       Hebesatz 695 %      +   7,8 %  gegenüber 2018

Gegenüber dem Bezugsjahr 2016 bedeutet das 2019 eine Erhöhung um 39 %.
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(*1) Auszug Nachtragshaushalt 2019/2020 der Stadt Bornheim


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Dieser Beitrag hat 3 Kommentare

  1. Hans

    Wütendes Smiley.

  2. Marion Oelbaum

    Danke für die Aufklärung!!

  3. Hubert Stockhammer

    Danke für die Info und ihren Einsatz.

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