Die Bornheimer Konzentrationszone für Windenergieanlagen ist unter den gegenwärtigen Bedingungen nicht wirtschaftlich nutzbar (9. erw. Fassung).

(c) Enercon, Anlagentyp E 141

Zunächst einige Informationen aus der Historie. Als sich der zuständige Ausschuss der Stadt Bornheim im Juni  2010 mit der Einrichtung des Bornheimer Windparks beschäftigte wurden entscheidende Fehler gemacht. Von den ursprünglich vom Investor Enercon geplanten 19 Windrädern blieben nach erheblicher Reduzierung der Fläche nur noch 6 Anlagen übrig. Zu allem Überfluss wurde dann auch noch eine Gesamthöhen-Begrenzung vom 150 Metern (Boden – Rotorspitze) beschlossen. Ein 2010 von der Stadt Bornheim eingeholtes Gutachten bescheinigte der Stadt, dass die Beschränkung auf 150 Meter Gesamthöhe gerade noch wirtschaftlich sei und der Betreiber rechtlich nicht auf Verhinderungsplanung klagen könne. Im Klartet, der Betreiber wurde über die Höhenbeschränkung in den unteren Teil der Wirtschaftlichkeit getrieben. Der Investor Enercon wurde damit gezwungen auf wesentlich wirtschaftlichere Anlagen zu verzichten. Ich habe dies seinerzeit heftig als versteckte Verhinderungsplanung kritisiert, was sich aktuell ja auch eindrucksvoll bestätigt hat. Mein damaliger Antrag, die Konzentrationszone zu vergrößern, damit 9 Anlagen erstellt werden können und eine Nabenhöhe von 140 statt 100 Metern zu zulassen, wurde mit nur einer Ja-Stimme abgelehnt (3.).

Das endgültige Aus für den Bornheimer Windpark (siehe Flächennutzungsplan 11. und 15.) kann dann aber durch die Forderung der Flugsicherung, dass nur 3 statt 6 Anlagen genehmigt werden können, weil 6 Anlagen die Radarüberwachung für startende und landende Flugzeuge beim Flughafen Köln/Bonn beeinträchtigen würden. Der Investor Enercon zog sich darauf hin völlig zurecht vom Projekt zurück.

Was nun? In Folge war es logisch, dass sich nun andere Investoren mit anderen möglichen Bornheimer Flächen für die Aufstellung von Windenergieanlagen beschäftigten. Der Villerücken auf Bornheimer Gebiet zwischen Brenig und Merten bietet aufgrund der Windhäufigkeit einen optimalen Standort für Windenergieanlagen. Zur Zeit interessieren sich drei Investoren für dieses Gebiet. Es handelt sich um die Aachener Stawag (7.), die Dürener REA (8. und 14.) und die BMR/Innogy (*18 + *19) . Inwieweit auf dem Villerücken bereits notarielle Vorverträge der beiden Investoren mit Grundstückseigentümern geschlossen wurden ist mir nicht bekannt.

Ich persönlich bin ein grundsätzlicher Befürworter von alternativen Energieerzeugern, insbesondere von Windenergieanlagen. Wenn wir zurecht Atomkraftwerke abschalten, wenn wir nun völlig übereilt auch die Axt an die Braunkohlekraftwerke anlegen, ist es nicht mehr zu umgehen, alternative Energieanlagen ausdrücklich zu fördern und nicht durch technisch unkluge Beschlüsse wie Höhenbegrenzungen in einen nur mäßigen Wirtschaftlichkeitsbereich zu verbannen. Wir müssen auch die Herstellungskosten der Energie und damit auch die Verbrauchskosten für die Wirtschaft und die privaten Haushalte im Auge behalten und nach Möglichkeit nach oben deckeln.

Aufgrund der Diskussion, aus der Braunkohleverstromung auszusteigen, müssen wir nun auch den Landschaftsschutz im Zusammenhang mit Windenergieanlagen neu bewerten. Strom kommt nicht nur aus der Steckdose, er muss auch irgendwo produziert werden. Dazu sind moderne und hohe Anlagen notwendig, die nicht mehr irgendwo weitgehend unsichtbar versteckt werden können. Ich will nicht viele kleine Anlagen sondern wenige große, aber sehr leistungsfähige Anlagen.

Wir müssen es erreichen, dass die Windenergieanlagen grundlastfähig werden. Es ist wirtschaftlich nicht sinnvoll Windenergieanlagen nur in Zeiten der Spitzenlast (4 – 5 Stunden am Tag) zu betreiben, obwohl genug Wind für einen Dauerbetrieb vorhanden ist (5. und 6.). Zum anderen müssen Windenergieanlagen über die Fläche verteilt werden, damit über die Masse der Einzelanlagen gesicherte elektrische Leistungen auch bei Windstille in Teilbereichen der Aufstellorte verfügbar bleiben, um beim Grundlastbetrieb der Windenergieanlagen ein Großkraftwerk  ohne Gefahr für die Energiesicherung ersetzen zu können. Das ist heute noch nicht möglich. Dieses Ziel müssen wir durch die Genehmigung wirtschaftlich betreibbarer Windenergie-Anlagen über die Kommunalpolitik vor Ort unterstützen.

Die Bedingungen für den Betrieb innerhalb der Bornheimer Windkraft-Konzentrationszone müssen gelockert werden, damit ein wirtschaftlicher Betrieb realisiert werden kann. Die unsägliche Höhenbegrenzung muss ersatzlos zurück genommen werden. Wirtschaftlich können in der relativ kleinen Bornheimer Konzentrationszone nur Anlagen mit mindestens 200 m Gesamthöhe und mit Rotordurchmessern von mindestens 140 Metern betrieben werden. Eine Windenergieanlage mit diesen Abmessungen erreicht mindestens 4 Megawatt pro Anlage (2.). Bei den genehmigten drei Anlagen werden folglich 12 Megawatt erreicht. Damit wird sich der Ertrag gegenüber 3 kleineren Anlagen von ca. 2 Megawatt verdoppeln. Eine solche Anlagengruppe wird mit Sicherheit unter den Bornheimer Windverhältnissen in der vorhandenen Konzentrationszone im wirtschaftlichen Bereich betrieben werden können. Dazu benötigt man keinen Gutachter! Ich werde mich in den zuständigen Gremien der Stadt Bornheim (Rat, Ausschuss für Stadtentwicklung, Umweltausschuss) für die Zurücknahme der Höhenbegrenzung einsetzen und zu gegebener Zeit auch einen entsprechenden Antrag einbringen.

Nach § 35.1   des Baugesetzbuches sind Windenergieanlagen privilegierte Baumaßnahmen im Außenbereich, wenn dem nicht gewichtige öffentliche Belang entgegen stehen (*4 und 15.). Von den Investoren Stawag und REA habe ich bisher keine konkreten Planvorstellungen erhalten. Aus diesem Grunde ist es mir auch nicht möglich eine seriöse Aussage zum Thema 2. Windpark in Bornheim zu machen. Sobald solche Unterlagen vorliegen (Stückzahl, Höhe, Standorte, Abstände zur Bebauung etc.) werde ich dazu eine Stellungnahme abgeben und entsprechend kommunalpolitisch handeln.

Ich halte nichts von voreiligen Stellungnahmen (FDP, SPD), die ich in der Lokalpresse und im Internet nachlesen konnte. Beim Thema Windenergieanlagen helfen solche Schnellschüsse nicht weiter, die sich auf nichts konkretes beziehen, die bestenfalls eine allgemeine Grundposition zur Kenntnis geben, die jedoch keinen brauchbaren Diskussionsbeitrag zum Thema und zur aktuellen Situation vor Ort in Bornheim darstellen.

Wir leben in Deutschland meiner Meinung nach in einem energiepolitischen Tollhaus. Die Hardcore Gegner der Windenergie, von der FDP bis zur CSU nahen Flugsicherung, haben es geschafft über mehr als 10 Jahre lang den Bau von Windenergieanlagen in Bornheim zu verhindern! Es sollen zukünftig wirtschaftlich betriebene Kraftwerke zur co2 Reduzierung abschaltet werden (*17). Gleichzeitig will man alternative Energieerzeuger wie die Windkraftanlagen verhindern, weil sie das “Landschaftsbild stören”. Die Verbrennungsmotoren, wie den Dieselmotor, will man abschaffen und durch Elektromotoren ersetzen. Wie soll das denn zusammen passen? Wo soll denn die dafür benötigte zusätzliche elektrische Energie herkommen? Aus alternativen Energieträgern im Inland oder aus Atomkraftwerken aus dem Ausland? Es wird zum Teil nicht mehr mit technischem Sachverstand sondern mit hohlen Ökophrasen argumentiert und mit irrealen Grenzwerten und fragwürdigen Messanordnungen gemessen. Der Abmahnverein “Deutsche Umwelthilfe” legt z. B. mit finanzieller Unterstützung des Bundes ganze Straßenzüge lahm.

Neu: Man kann an der Vorlage der Verwaltung Nr. 081/2019-12 (*16) sehr gut erkennen, wohin der Hase in Bornheim läuft. Man will eigentlich überhaupt keine solchen Anlagen, weil sie das “Landschaftsbild stören”. Da man sie aber nicht ohne finanziellen Schaden für die Stadt (Verhinderungsklage) verhindern kann, verbannt man die Windenergieanlagen in Bereiche mit relativ ungünstigen Windverhältnissen (Konzentrationszone Sechtem), reduziert die Stückzahl (von 19 auf 6 und nun nur noch 3) und begrenzt die Höhe bis an den unteren Rand der Wirtschaftlichkeit (150 m). Mit einer Konzentrationszone will man, so nennt man es, “Wildwuchs” verhindern. Ich wünsche mir Politiker mit einem Mindestmaß an technischem Sachverstand in Berlin und auch in Bornheim.

Es handelt sich hier um meine persönliche Stellungnahme, die innerhalb der ABB noch zu diskutieren ist.

Bornheim, den 08. Februar 2019
Paul Breuer (Ratsmitglied der ABB)

Wir bedanken uns für 1.456 Artikelaufrufe (17.03.2019).


Nachtrag vom 11.02.2019: Am 11. Februar hat die Fa. REA (8.) ca. 60 Eigentümer von Grundstücken auf dem Villerücken eingeladen um ihr Konzept für den Bau von 5 bis 7 Windenergieanlagen zu erläutern. Angestrebt wird ein Genossenschaftsmodell. Da sich die Planungen erst im Anfangsstadium befinden, konnten auf Nachfrage noch keine Angaben zu den Standorten und Anlagentypen gemacht werden. Es soll ein Abstand von 1 Kilometer zu Wohngebäuden eingehalten werden.

Nachtrag vom 23.03.2019: Der WDR hat zum Thema Windenergieanlagen in Bornheim eine Reportage (*20) im Zusammenarbeit mit dem General-Anzeiger aufgenommen und gesendet. Die Gegner der Windenergieanlagen auf dem Villerücken kamen ausführlich zu Wort. Die Befürworter, wie z. B. das Ratsmitglied der ABB, die Betreiber und Grundstücksbesitzer wurden erst gar nicht zum Ortstermin eingeladen. Das Thema Wirtschaftlichkeit scheint bei den Gegnern keinen Stellenwert zu besitzen. Man sollte die Windenergieanlagen dort bauen wo sie wirtschaftlich betrieben werden können und nicht dort, wo nur eine verminderte Wirtschaftlichkeitserwartung die Betreiber zur Abkehr von Standort bewogen haben. Ein Ratsmitglied der Grünen verstieg sich sogar zu der Äußerung, Windkraftanlagen wären “laut”. Auch von Schattenwurf war die Rede. Die Anlagen mit drei Flügeln, gebaut für Schwachwindzonen ohne Getriebe mit Umdrehungen von ca. 15 Umdrehungen pro Minute sind ausgesprochen leise. Selbst in unmittelbarer Nähe von ca. 50 Metern sind sie kaum noch hörbar. Geplant sind diese Anlagen auf dem Villerücken mit einem Abstand von 1 Kilometer zu bebauten Bereichen. Der Betreiber BMR/Innogy hat auf seiner Vorstellungsveranstaltung ausführlich auch über das Thema Schattenwurf aufgeklärt. Das grüne Ratsmitglied hat sich bzgl. eines Standortes auf dem Villerücken offensichtlich noch kein Bild darüber gemacht, wo die Sonne auf- und untergeht und wie auf dessen Grundlage ein Schattenwurf stattfindet. Wir sehen hier wieder einmal beispielhaft, es wird mit Argumentationen gearbeitet, die weit ab der Realität sind. Das so etwas von der Grünen Partei in Bornheim öffentlich im Fernsehen verbreitet wird, ist umso erstaunlicher. Für Ratsmitglieder wäre es angebracht sich zuerst einmal “technisch klug” zu machen, bevor man öffentlich im Fernsehen Stellung bezieht.


  1. Weitere Informationen:
  2. Beispiel einer 4,2 Megawatt-Anlage
  3. Antrag Paul Breuer zur Konzentrationszone (09.06.2010)
  4. Baugesetzbuch NRW, § 35.1
  5. Strombelastungsarten
  6. Windenergie in der Grund-, Mittel- und Spitzenlast
  7. Internetseite Fa. Stawag aus Aachen
  8. Internetseite Fa. REA aus Düren
  9. Pressemitteilung: Windenergieanlagen Konzentrationszone (11.02.2019)
  10. General-Anzeiger: ABB – Höhere Windräder bei Sechtem (13.02.2019)
  11. Aktueller Flächennutzungsplan für Bornheim  <—- Konzentrationszone
  12. Internetseite Fa. Enercon
  13. Rundschau: Wo soll der Strom herkommen?
  14. Rundschau: Wir haben unser Wertschöpfungsmodell vorgestellt.
  15. Windenregiezonen in Bornheim  <—- Eintragung in schwarz
  16. Vorlage Nr. 081/2019-12
  17. Was bringt die Abschaltung der deutschen Kohlekraftwerke weltweit? <— !!
  18. Neu: BMR/Innogy Fact Sheet
  19. Neu: Internetseite der BMR/Innogy
  20. Neu: Reportage des WDR zu Windenergieanlagen in Bornheim

Wir bitten alle Bornheimer Bürgerinnen und Bürger an dieser Umfrage teilzunehmen.
Offline geschaltet ab dem 14.02.2019

Sollen Braunkohlekraftwerke in NRW abgeschaltet werden?
242 votes · 242 answers

Soll die Höhenbegrenzung in der vorhandenen Konzentrationszone für Windenergieanlagen ersatzlos aufgehoben werden?
232 votes · 232 answers

Soll in Bornheim eine 2. Konzentrationszone für Windkraftanlagen geschaffen werden?
242 votes · 242 answers

Soll auf dem Villerücken eine 2. wirtschaftlich nutzbare Konzentrationszone für Windkraftanlagen eingerichtet werden?
238 votes · 238 answers

Sind Sie bereit infolge der Energiewende deutlich höhere Strompreise zu zahlen?
235 votes · 235 answers

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Dieser Beitrag hat 2 Kommentare

  1. Bürger Merten

    Ich habe Bündnis90/DieGrünen gewählt, weil ich etwas für den Umweltschutz tun wollte. Die Abschaltung der Atomkraftwerke fand ich gut, weil das Problem der sicheren Entsorgung der radioaktiven Abfälle unlösbar ist. Soweit so gut. Was Bündnis90/DieGrünen hier in Bornheim mit der Höhenbegrenzung auf 100 Meter in der Konzentrationszone angerichtet haben, war eine versteckte, aber bewusst in Kauf genommene Verhinderungsplanung. Und nun will man auch noch den Villerücken frei von Windenergieanlagen halten. Wer den Auftritt des Grünen Ratsmitglieds Hochgartz im WDR verfolgt hat, kann sich nur noch die Augen reiben. Herr Hochgartz sollte sich zuerst einmal mit der aktuellen Technik der Windenergieanlagen beschäftigen, bevor er von angeblichem “Lärm” und von Schattenwurf faselt. Alles abschalten geht aber nicht, wenn man alternative Energien wie die Windkraft auch nicht haben will. Was den nun Herr Hochgartz? Herr Hochgartz Note 6, setzen! Solche Salongrüne wie hier in Bornheim kann man nicht mehr wählen.

  2. Rösberger

    Quacksalber ohne technisches Hintergrundwissen bestimmen offensichtlich die öffentliche Meinung zur Windenergie in Bornheim. In der Sendung des WDR kamen die Befürworter von Windenergieanlagen auf dem Villerücken überhaupt nicht zu Wort. Diese Sendung war für mich ein Paradebeispiel völlig unausgewogener Berichterstattung. Offensichtlich beschäftigt sich nur die kleine Bornheimer ABB ernsthaft und inhaltlich mit dem Thema. Das soll noch einer verstehen: Kohlekraftwerke abschalten, Windenergieanlagen ja, aber nicht bei uns, Verbrennungsmotoren durch Elektromotoren ersetzen. Wo denn der Strom herkommen soll, spielt in der bunten grünen Phantasie auch keine Rolle. Nur noch irre was hier in Bornheim abläuft!

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