Die Bornheimer Konzentrationszone für Windenergieanlagen ist unter den gegenwärtigen Bedingungen nicht wirtschaftlich nutzbar (9. erw. Fassung).

Zunächst einige Informationen aus der Historie. Als sich der zuständige Ausschuss der Stadt Bornheim im Juni 2010 mit der Einrichtung des Bornheimer Windparks beschäftigte wurden entscheidende Fehler gemacht. Von den ursprünglich vom Investor Enercon geplanten 19 Windrädern blieben nach erheblicher Reduzierung der Fläche nur noch 6 Anlagen übrig. Zu allem Überfluss wurde dann auch noch eine Gesamthöhen-Begrenzung vom 150 Metern (Boden – Rotorspitze) beschlossen. Ein 2010 von der Stadt Bornheim eingeholtes Gutachten bescheinigte der Stadt, dass die Beschränkung auf 150 Meter Gesamthöhe gerade noch wirtschaftlich sei und der Betreiber rechtlich nicht auf Verhinderungsplanung klagen könne. Im Klartet, der Betreiber wurde über die Höhenbeschränkung in den unteren Teil der Wirtschaftlichkeit getrieben. Der Investor Enercon wurde damit gezwungen auf wesentlich wirtschaftlichere Anlagen zu verzichten. Ich habe dies seinerzeit heftig als versteckte Verhinderungsplanung kritisiert, was sich aktuell ja auch eindrucksvoll bestätigt hat. Mein damaliger Antrag, die Konzentrationszone zu vergrößern, damit 9 Anlagen erstellt werden können und eine Nabenhöhe von 140 statt 100 Metern zu zulassen, wurde mit nur einer Ja-Stimme abgelehnt (3.).