Zum UN-Migrationspakt – Wieviele Migranten kann Deutschland aufnehmen? – Ist Migration ein Menschenrecht? (Online-Meinungsumfrage)

Wir veröffentlichen hier den Abdruck von 2 kritischen Kommentaren zum UN-Migrationspakt (2.) und einen Kommentar zu einer Studie über die  angebliche Aufnahmefähigkeit der Länder der EU in Bezug auf eine Massenmigration (3.). Wir möchten damit in Bornheim einen Betrag zur Diskussion leisten.


Von Judith Bergmann, 11.11.2018, entnommen von der Internetseite des Gatestone Institut

Es kann nicht genug betont werden, dass es bei diesem Abkommen nicht um Flüchtlinge geht, die vor Verfolgung fliehen, oder um ihr Recht auf völkerrechtlichen Schutz. Stattdessen propagiert das Abkommen die radikale Idee, dass Migration – aus welchem Grund auch immer – etwas ist, das gefördert, ermöglicht und geschützt werden muss.

  • Die UNO hat kein Interesse daran, zuzugeben, dass ihr Abkommen die Migration als Menschenrecht promotet, bis vor kurzem gab es wenig Diskussionen darüber. Mehr Diskussionen könnten das gesamte Projekt gefährden.
  • Die UNO-Mitgliedstaaten sollen nicht nur ihre Grenzen für die Migranten der Welt öffnen, sondern ihnen auch helfen, ihr zukünftiges Land frei zu wählen, indem sie ihnen umfassende Informationen über jedes Land, in dem sie sich niederlassen möchten, zur Verfügung stellen.
  • Die Vereinten Nationen machen in einer unverbindlichen Vereinbarung, die fast alle UNO-Mitgliedstaaten Anfang Dezember bei einer Zeremonie in Marokko unterzeichnen werden, Migration zu einem Menschenrecht.

Der finalisierte Text der Vereinbarung, des Globalen Paktes für eine sichere, geordnete und reguläre Migration, ist zwar offiziell nicht bindend, “setzt die Migration aber fest auf die globale Agenda. Er wird für die kommenden Jahre ein Bezugspunkt sein und einen echten Wandel vor Ort herbeiführen ….” so Jürg Lauber, der Vertreter der Schweiz bei der UNO – der die Arbeit an dem Abkommen zusammen mit dem Vertreter Mexikos geleitet hat.

Eine unmittelbare Ironie ist natürlich, dass nur wenige Länder über so restriktive Zugangsbedingungen verfügen wie die Schweiz. Wenn man länger als drei Monate bleiben will, ist nicht nur eine “Aufenthaltserlaubnis” erforderlich, sondern auch: “Um die Zuwanderung aus Nicht-EU-/EFTA-Ländern zu begrenzen, setzen die Schweizer Behörden strenge jährliche Beschränkungen für die Anzahl der Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse für Ausländer fest”.

Diese schwer zugänglichen Aufenthaltstitel sind, wie nicht anders zu erwarten, zu einer Einkommensquelle geworden, da “reiche Ausländer Schweizer Aufenthaltstitel ‘kaufen’.”

Das UNO-Abkommen hingegen nimmt dies zur Kenntnis:

“Flüchtlinge und Migranten haben Anspruch auf dieselben allgemeinen Menschenrechte und Grundfreiheiten, die stets geachtet, geschützt und gewährleistet werden müssen.” (Präambel, Abschnitt 4)

Es kann nicht genug betont werden, dass es bei diesem Abkommen nicht um Flüchtlinge geht, die vor Verfolgung fliehen, oder um ihr Recht auf völkerrechtlichen Schutz. Stattdessen propagiert das Abkommen die radikale Idee, dass Migration – aus welchem Grund auch immer – etwas ist, das gefördert, ermöglicht und geschützt werden muss. Es wird erwartet, dass fast alle UNO-Mitgliedstaaten, mit Ausnahme der Vereinigten Staaten, Österreichs, Australiens, Kroatiens, Ungarns und möglicherweise auch der Tschechischen Republik und Polens, es unterzeichnen.

Die UNO hat geleugnet, dass Migration zu einem Menschenrecht gemacht wird. “Die Frage, ob dies ein unpassender Weg ist, ein ‘Menschenrecht auf Migration’ zu promoten, ist nicht richtig. Es steht nicht im Text; es gibt kein unheilvolles Projekt, um das voranzubringen”, sagte Louise Arbour, die UNO-Sonderbeauftragte für internationale Migration, kürzlich.

Die UNO hat kein Interesse daran, zuzugeben, dass das Abkommen die Migration als Menschenrecht vorantreibt; bis vor kurzem gab es wenig Diskussionen darüber. Mehr Diskussionen könnten das gesamte Projekt gefährden. Der Wortlaut der Vereinbarung, wie unten dokumentiert, lässt jedoch keinen Zweifel daran, dass mit der Unterzeichnung der Vereinbarung die Migration tatsächlich zu einem Menschenrecht wird.

Das Abkommen gliedert sich in 23 Ziele, auf die sich die Unterzeichner offenbar einstellen wollen. Ziel Nummer drei sieht beispielsweise die Förderung und Ermöglichung von Migration durch eine Reihe von Maßnahmen vor. Die Unterzeichnerstaaten verpflichten sich dazu:

“Eine zentralisierte und öffentlich zugängliche nationale Website [zu] erstellen und [zu] veröffentlichen, die über Möglichkeiten für eine reguläre Migration informiert, so etwa über landesspezifische Einwanderungsgesetze und -regelungen, Visumspflicht, Antragstellungsformalitäten, Gebühren und Umwandlungskriterien, Voraussetzungen für eine Arbeitserlaubnis, erforderliche berufliche Qualifikationen, Prüfung und Anerkennung von Zeugnissen, Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten sowie Lebenshaltungskosten und Lebensbedingungen, damit Migranten über eine Entscheidungsgrundlage verfügen.”

Mit anderen Worten, die Staaten sollen nicht nur ihre Grenzen für die Migranten der Welt öffnen, sondern ihnen auch helfen, ihr zukünftiges Land frei zu wählen, indem sie sie mit umfassenden Informationen über jedes Land versorgen, in dem sie sich niederlassen möchten.

Auch der Servicelevel, der vorgesehen ist, um mehr Migration zu ermöglichen, ist hoch. Die Länder sind aufgerufen zur:

“Einrichtung offener und zugänglicher Informationspunkte entlang relevanter Migrationsrouten, die Migranten auf eine kindgerechte und geschlechtsspezifische Unterstützung und Beratung verweisen können, die Möglichkeiten zur Kommunikation mit konsularischen Vertretern des Herkunftslandes bieten und relevante Informationen, einschließlich über Menschenrechte und Grundfreiheiten, angemessenen Schutz und Unterstützung, Optionen und Wege für eine reguläre Migration sowie Möglichkeiten der Rückkehr, in einer Sprache, die die betreffende Person versteht, zur Verfügung stellen”.

Sobald die Migranten am Zielort angekommen sind, verpflichten sich die Unterzeichnerländer dazu:

“Entlang wichtiger Migrationsrouten offene und frei zugängliche Informationsstellen einrichten, die Migranten auf Möglichkeiten für eine kindergerechte und geschlechtersensible Unterstützung und Beratung verweisen, Möglichkeiten zur Kommunikation mit der konsularischen Vertretung des Herkunftslandes bereitstellen und in einer für die Betroffenen verständlichen Sprache relevante Informationen bereitstellen können, unter anderem über Menschenrechte und Grundfreiheiten, angemessenen Schutz und angemessene Hilfe, Optionen und Wege für eine reguläre Migration und Rückkehrmöglichkeiten”.

Migranten sind offensichtlich Bürger einer neuen Welt, in der alle Länder jedem Zuhilfe eilen müssen, der sich aus irgendeinem Grund für eine Reise und einen Aufenthalt dort entschieden hat. Grenzen mögen in der Theorie existieren, aber die UNO – die fast alle Regierungen der Welt umfasst – arbeitet hart daran, sie in der Praxis verschwinden zu lassen.

Migranten müssen gemäß der Vereinbarung auch in ihren neuen Ländern befähigt werden “zur Verwirklichung der vollständigen Inklusion und des sozialen Zusammenhalts” (Ziel 16). Das bedeutet unter anderem, dass die Länder folgendes tun müssen:

“Den gegenseitigen Respekt für die Kultur, die Traditionen und die Gebräuche der Zielgesellschaft und der Migranten fördern und zu diesem Zweck bewährte Verfahrensweisen im Bereich von Integrationspolitik, -programmen und -tätigkeiten, einschließlich Wegen zur Förderung der Akzeptanz von Vielfalt und der Erleichterung von sozialem Zusammenhalt und Inklusion, austauschen und umsetzen”.

Alle Kulturen sind gleichberechtigt und müssen gleichermaßen respektiert werden. Vermutlich bedeutet dies, dass beispielsweise die Tradition der weiblichen Genitalverstümmelung (FGM), die fast alle somalischen Frauen in Somalia erleben, in London und Paris in “gegenseitigem Respekt” anerkannt werden muss, so wie sie es in Mogadischu würde.

In der Vereinbarung wird ferner die Arbeit aufgezählt, die die Staaten unternehmen müssen, um Migranten aufzunehmen. “Nationale… Politikziele zur gesellschaftlichen Inklusion von Migranten, insbesondere zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt, Familienzusammenführung, Bildung, Nichtdiskriminierung und Gesundheit” sollten entwickelt werden. Darüber hinaus sollte das Gastland dafür sorgen, dass “der Zugang zu einer menschenwürdigen Arbeit und Beschäftigung, für die sie am besten qualifiziert sind, erleichtert wird, im Einklang mit der Arbeitsmarktnachfrage und dem Qualifikationsangebot”.

Mit anderen Worten, neu eingetroffene Migranten in Europa sollten die gleichen oder zumindest sehr ähnliche Rechte auf Bildung, Arbeitsmarkt und Gesundheitswesen haben wie Europäer, die ein halbes Jahrhundert lang hart gearbeitet und Steuern gezahlt haben, um Zugang zu genau diesen Dingen zu bekommen. Die Europäer werden das alles natürlich aus ihren Steuergeldern bezahlen müssen.

Die Autoren des Abkommens erwarten offensichtlich nicht, dass es bei ihren Bevölkerungen so gut ankommt. Ein Abkommen zur Erleichterung der Massenmigration in vor allem westliche Länder aus dem Rest der Welt (es gibt keine nennenswerte Migration in umgekehrter Richtung) könnte sich für die Menschen im Westen als etwas viel erweisen. Die Vereinbarung signalisiert daher deutlich, dass jegliche Meinungsverschiedenheiten mit der Agenda nicht akzeptiert werden und dass die Unterzeichnerstaaten darauf hinarbeiten werden, “um irreführende Narrative, die zu einer negativen Wahrnehmung von Migranten führen,” zu beseitigen.

Um dieses Ziel zu verwirklichen, verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten als erstes dazu:

“Unter voller Achtung der Medienfreiheit eine unabhängige, objektive und hochwertige Berichterstattung durch die Medien, einschließlich Informationen im Internet, [zu] fördern, unter anderem durch Sensibilisierung und Aufklärung von Medienschaffenden hinsichtlich Migrationsfragen und -begriffen, durch Investitionen in ethische Standards der Berichterstattung und Werbung und durch Einstellung der öffentlichen Finanzierung oder materiellen Unterstützung von Medien, die systematisch Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und andere Formen der Diskriminierung gegenüber Migranten fördern”. (Objective 17)

Hier haben wir Orwell auf Steroiden. Fast alle UNO-Mitgliedstaaten werden eine Vereinbarung unterzeichnen, die besagt, dass Medien, die mit der Regierungspolitik nicht einverstanden sind, nicht für eine öffentliche Finanzierung in Frage kommen? Darüber hinaus behauptet das Abkommen seltsamerweise, dass es “unter voller Achtung der Medienfreiheit” geschrieben wird, als ob das jemanden dazu bringen würde, es tatsächlich zu glauben. Das Gegenteil ist der Fall.

Zweitens verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten:

“…im Einklang mit den internationalen Menschenrechtsnormen alle Formen der Diskriminierung zu beseitigen und Äußerungen, Handlungen und Ausprägungen von Rassismus, Rassendiskriminierung, Gewalt, Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängender Intoleranz gegenüber allen Migranten zu verurteilen und zu bekämpfen.” (Objective 17)

Das Abkommen bietet in diesem Zusammenhang bequemerweise keine Definition dessen, was “Rassismus” oder “Fremdenfeindlichkeit” ist. Was ist zum Beispiel “damit zusammenhängende Intoleranz”? Ist Kritik an der UNO-Migrationspolitik z. B. “Intoleranz”?

Ursprünglich hatten alle UNO-Mitgliedstaaten, mit Ausnahme der Vereinigten Staaten, den endgültigen Text des Abkommens genehmigt und schienen bereit, es im Dezember zu unterzeichnen. In letzter Zeit haben jedoch mehr Staaten angekündigt, dass sie sich aus dem Abkommen zurückziehen.

Im Juli zog sich Ungarn aus dem Abkommen zurück. Der ungarische Außenminister Peter Szijjarto bezeichnete es als “völlig gegen die Sicherheitsinteressen Ungarns” und fügte hinzu:

“Dieser Pakt stellt eine Bedrohung für die Welt dar, da er Millionen von Migranten inspirieren könnte. Die Hauptprämisse ist, dass Migration ein gutes und unvermeidliches Phänomen ist. Wir betrachten Migration als einen schlechten Prozess, der äußerst schwerwiegende Auswirkungen auf die Sicherheit hat.”

Im Juli kündigte Australien auch an, dass es aus dem Abkommen aussteigen werde, zumindest in seiner jetzigen Form. Laut Innenminister Peter Dutton:

“Wir werden keine Vereinbarung unterzeichnen, die irgend etwas in Bezug auf unsere Grenzschutzpolitik aufzugeben verlangt… Wir werden unsere Souveränität nicht aufgeben – ich werde nicht zulassen, dass ungewählte Organe uns, dem australischen Volk, Vorschriften machen.”

Im November kündigten sowohl die Tschechische Republik als auch Polen an, dass sie sehr wahrscheinlich aus dem Abkommen aussteigen würden, und die kroatische Präsidentin Kolinda Grabar-Kitarovic schrieb in einer Erklärung, dass sie das Abkommen nicht unterzeichnen werde. “Unsere souveränen Prinzipien zur Sicherung unserer Grenzen und zur Steuerung der Migrationsströme haben für uns absolute Priorität”, sagte der polnische Premierminister Mateusz Morawiecki.

Ebenfalls erst diesen Monat hat Österreich angekündigt, dass es das Abkommen auch nicht unterzeichnen wird. “Wir sehen einige Punkte des Migrationspakts sehr kritisch, wie z.B. die Vermischung von Schutzsuchenden und Arbeitsmigration”, sagte der österreichische Bundeskanzler Sebastian Kurz.

Die Europäische Union hat die Entscheidung Österreichs sofort kritisiert. “Wir bedauern die Entscheidung der österreichischen Regierung. Wir sind nach wie vor davon überzeugt, dass Migration eine globale Herausforderung ist, bei der nur globale Lösungen und die gemeinsame Wahrnehmung globaler Verantwortung zu Ergebnissen führen werden”, sagte eine ungenannte Sprecherin der Europäischen Kommission.

Es handelt sich übrigens um die gleiche EU, die angeblich gegen die Migration “vorgehen” wird. Wenn Sie gegen die Migration “vorgehen”, warum unterzeichnen Sie dann Vereinbarungen, die sie als Menschenrecht erleichtern und potenzieren?

Judith Bergman, eine Kolumnistin, Juristin und Politologin, ist eine
angesehene Senior Fellow am Gatestone Institute.


UN-Migrationspakt: Ganz unverbindlich Fakten schaffen, Autor Alexander Wendt, übernommen aus Tichys-Einblick vom 13.11.2018

Kritiker des „Global Compact for Migration“ verbreiten angeblich „Fake News“. Tatsächlich? Es gibt gute Gründe, ihn nicht zu unterschreiben. Von Alexander Wendt.

Angenommen, jemand hält Ihnen einen Vertrag vor die Nase. Nein, Sie sollen jetzt nicht alle Seiten lesen, derjenige mit dem Vertrag sagt Ihnen schon, was drinsteht. Vor allem sagt er, dass alles unverbindlich ist. Ihre Unterschrift verpflichtet Sie zu nichts. Trotzdem ist es von höchster Wichtigkeit, dass Sie unterschreiben. Zügig. Die Zeit drängt nämlich. Und: Hören Sie bloß nicht auf Leute, die den Vertrag genauer gelesen haben und meinen, er sei doch nicht so unverbindlich und werde Folgen haben. Nicht unbedingt gute. Das sind Fake News! Unterschreiben Sie jetzt! So etwa spielt sich die Debatte oder vielmehr Debattenlenkung um den „Global Compact for a Safe, Orderly and Regular Migration“ in Deutschland ab. Mit einem Unterschied: die Bundesregierung unterschreibt nach dem bisherigen Plan das Papier – ohne Parlamentsvotum, erst Recht ohne Rücksprache mit den Wählern.

Den Pakt arbeiteten Diplomaten und UN-Beamte von April 2017 an aus, mehrfach – gewissermaßen im letzten Moment – fügten die Autoren noch wesentliche Änderungen und Ergänzungen ein. Im Kern beschreibt der Compact Migration als positiven und alternativlosen Prozess, der mit möglichst geringen Barrieren und global einheitlich organisiert werden muss. Am 11. Dezember soll das kurz GCM genannte Papier auf einer UNO-Arbeitskonferenz in Marrakesch von den UN-Mitgliedsstaaten unterzeichnet werden. Trotz der langen Vorbereitungszeit, trotz der Wichtigkeit berichteten deutsche Medien praktisch nichts über das Vorhaben. Aus einem einfachen Grund: die Bundesregierung äußerte sich auch so gut wie nicht. Der Bundestag beschloss mehrheitlich, keine Debatte dazu stattfinden zu lassen. Begründung: es handle sich schließlich nicht um einen völkerrechtlichen Vertrag, sondern nur um eine Willenserklärung. Dafür sei keine Parlamentsbefassung nötig.

Pakt und Panik – Der UN-Migrationspakt

Als Tagesschau-Chefredakteur Kai Giffke und ZDF-Chefredakteur Peter Frey am 25. Oktober in Dresden bei einer Diskussionsveranstaltung der AfD gefragt wurden, was sie über den Pakt meinten, und wie sie zu berichten gedenken würden, sagten beide, sie müssten passen, sie wüssten nichts über dessen Inhalt, versprachen aber, sich Informationen zu besorgen (die es zu diesem Zeitpunkt in Schweizer Zeitungen übrigens schon reichlich gab). Die merkwürdige offizielle Nichtinformationspolitik endete erst in der vergangenen Woche, als Österreichs Regierung verkündete, dem Compact nicht beizutreten. Plötzlich drang nach Deutschland durch, dass die USA, Australien, Ungarn, Polen und Tschechien das Papier ebenfalls nicht unterschreiben wollen, und die Schweiz Bedenken anmeldet. Plötzlich liefen die Erklärungsmaschinerien von CDU, Auswärtigem Amt, den Tagesschau-Faktenfindern und den meisten Medien an – weniger, um den Inhalt des GCM und die Kontroverse nachzuzeichnen, sondern im wesentlichen zwei Botschaften zu verbreiten:

Erstens: Argumente gegen den Pakt sind populistisch, verschwörungstheoretisch und Fake News. Zweitens: bei dem Compact handelt es sich um ein rechtlich völlig unverbindliches Papier. Mit einer Erklärung, warum die Unterzeichnung eines rechtlich angeblich vollkommen folgenlosen Papiers gleichzeitig von so eminenter Wichtigkeit sein soll, halten sie sich nicht weiter auf.

Worum geht es in den einzelnen Punkten des Compacts? Zunächst einmal unterscheidet er nicht in politisch Verfolgte, Kriegsflüchtlinge, Wirtschaftsmigranten und Glücksritter, sondern fasst alle in der Kunstkategorie Migrant zusammen. Zwischen dem amerikanischen Gastprofessor, syrischen Kriegsopfern und dem lybischen Kleinkriminellen, der vor der heimischen Polizei nach Europa ausweicht, kennt das Papier keinen kategorialen Unterschied. Zweitens beschreibt der GCM Migration als etwas durchweg Positives und Förderliches sowohl für die Auswanderungs- als auch die Zielgesellschaft, außerdem als einen dauerhaften und gewissermaßen natürlichen Prozess. Abwägungen wie die des britischen Migrationsforschers Paul Collier, wonach eine zu starke Wanderung sowohl die Herkunfts- als auch die Ankunftsländer destabilisiert, kommen nicht vor. Gleich zum Anfang des Compact-Textes heißt es:

„Dieser Global Compact erkennt an, dass eine sichere, ordnungsgemäße und geregelte Migration zum Nutzen aller funktioniert, wenn sie gut informiert, geplant und einvernehmlich erfolgt. Migration sollte niemals ein Akt der Verzweiflung sein. Wenn dies der Fall ist, müssen wir zusammenarbeiten, um auf die Bedürfnisse von Migranten zu reagieren, die gefährdet sind, und die jeweiligen Herausforderungen angehen. (…) Wir müssen die Vorhersehbarkeit und Sicherheit für Staaten, Gemeinschaften und Migranten gleichermaßen verbessern. Um dies zu erreichen, verpflichten wir uns, eine sichere, geordnete und geregelte Migration zum Wohle aller zu erleichtern und sicherzustellen.“

Die Unterzeichnerstaaten verpflichten sich also dazu, jede Form der Migration grundsätzlich als Vorgang zum allgemeinen Wohl zu sehen.

Der Eingangstext deckt sich in wesentlichen Punkten mit einem Standardtext von UN-Generalsekretär António Guterres, der in vielen Medien rund um die Welt erschien (den vollen Text siehe unten). Guterrres preist darin die Migration evidenzfrei als soziales und vor allem ökonomisches Wundermittel; auf Risiken und Nebenwirkungen kommt er nicht zu sprechen:

„Migration treibt das wirtschaftliche Wachstum, reduziert Ungleichheiten und verbindet unterschiedliche Gesellschaften.“

(„Migration powers economic growth, reduces inequalities and connects diverse societies.“)

Was fordert das Papier im Detail? Nach dem Willen der Compact for Migration-Autoren haben die Unterzeichnerstaaten Migranten Ersatzpapiere auszustellen, wenn sie angeben, keine eigenen zu besitzen (dass überhaupt eine Identitätsklärung stattfinden soll, wird nicht thematisiert, genau so wenig wie eine Mitwirkungspflicht von Migranten). Außerdem sollen Migranten Zugang zu Sozialleistungen ihres Ziellandes erhalten.

Den Aufnahmeländern räumt der Compact das Recht ein, zwischen legaler und illegaler Migration zu unterscheiden – eine Selbstverständlichkeit, denn diese Unterscheidung ist schon in den jeweiligen Gesetzen angelegt – sagt aber nicht, was daraus folgen soll. Überhaupt erwähnt das Papier nirgends, dass Staaten bestimmte Gruppen von Migranten grundsätzlich zurückweisen dürfen. Es kommt auch – Punkt 11 – die Ordnung an den Grenzen vor. Aber auch hier stehen „effiziente Grenzübertrittsverfahren“ im Mittelpunkt.

Der gesamte Text beschreibt Migrationspolitik als Sammlungen von Rechten und Bedürfnissen der Einwanderer. Die Interessen der Einwanderungsgesellschaften, etwa Obergrenzen zu ziehen oder per Volksabstimmung grundsätzlich den Modus der Einwanderung zu bestimmen, werden nirgends erwähnt. Der GCM geht sogar noch weiter; er legt die Aufnahmestaaten darauf fest, migrationsfördernde Maßnahmen in seinem Inneren zu ergreifen, die mit freiheitlichen Vorstellungen kaum zu vereinbaren sind. Beispielsweise heißt es:

„Wir müssen unabhängige, objektive und qualitativ hochwertige Berichte in den Medien fördern, darunter auch Informationen im Internet, beispielsweise durch Sensibilisierung und Schulung von Medienfachleuten zu migrationsbezogenen Themen und Terminologie, Investitionen in ethische Berichtsstandards und Werbung, sowie Einstellung der Vergabe öffentlicher Mittel oder materieller Unterstützung an Medien, die Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und andere Formen der Diskriminierung von Migranten systematisch fördern, ohne die Medienfreiheit einzuschränken.“

Staatliche „Schulungen von Medienfachleuten“, Drohung mit der „Einstellung der Vergabe öffentlicher Mittel“ – das liefe auf eine ganz klare Einschränkung der Medienfreiheit hinaus, völlig unabhängig von dem letzten Satz, der formal angehängt ist. In Frankreich und Schweden etwa erhalten auch Tageszeitungen erhebliche staatliche Mittel, ohne die etliche Blätter kaum existieren könnten. Aus Sicht der EU gelten die Rundfunkgebühren in Deutschland ebenfalls als staatliche Unterstützung.

Nach der gleichen Logik könnte ein internationaler Willenserklärungstext auch Waterbording als Verhörmethode empfehlen, aber gleichzeitig anfügen, es dürfe natürlich kein Gefangener unter Druck gesetzt werden.

Zur Verteidigung des Compacts heißt es von der Bundesregierung und etlichen Medien regelmäßig, er würde ein Kapitel auch der „Bekämpfung der Migrationsursachen“ widmen. Die Migrationsursache Nummer eins – das Bevölkerungswachstum in Afrika weit über einem realistisch erreichbaren Wirtschaftswachstum – spricht der Text allerdings noch nicht einmal an. Er verpflichtet auch nirgends die Hauptauswanderungsstaaten zu konkreten Maßnahmen, etwa Bevölkerungspolitik und Korruptionsbekämpfung. Ja, er stellt noch nicht einmal die grundsätzliche Verantwortung von arabischen und afrikanischen Regierungen für das Wohlergehen ihrer eigenen Bevölkerung fest. Ausführlich widmet er sich dafür dem Klimawandel, und definiert damit noch einen Migrationsgrund der Zukunft.

Das alles, heißt es von Seiten des Auswärtigen Amtes und der meisten Medien, sei aber überhaupt nicht rechtsverbindlich. Bei dem gesamten Compact handle es sich nur um eine Willenserklärung von Staaten. Die Tagesschau-Faktenfinder etwa zitieren ausgiebig Benjamin Schraven vom Deutschen Institut für Entwicklungspolitik und den Juristen Christoph Vedder von der Universität Augsburg, und schreiben: „Klar ist also: das Papier ist rechtlich nichtbindend.“ Das ist eben überhaupt nicht „klar“. Richtig ist: zwei Zitatgeber der Tagesschau-Redaktion sind der Meinung, es sei so. Damit betätigen sich die Redakteure allerdings nicht als Fakten- sondern als Meinungsfinder. Es kostet keine besondere Mühe, zu einem beliebigen politisch-juristischen Streitgegenstand Juristen und Organisationsvertreter zu finden, die eine bestimmte Ansicht vertreten.

Außerdem raunen die „Faktenfinder“ von einem „verschwörungstheoretischen Duktus“ der Pakt-Kritiker – ohne substanzielle Gegenpositionen überhaupt zu behandeln.

Es trifft zwar zu, dass der Pakt betont, die rechtliche Souveränität der Unterzeichnerstaaten bliebe unangetastet (eine Binse). Allerdings enthält der Compact for Migration über einhundert Mal die Formulierungen „Verpflichtung“, „verpflichten“ (commit), „wir müssen“ (s. Dokumentation unten). Er lässt sich also vor Gericht durchaus auch so auslegen, dass er zwar nicht automatisch auf die Rechtsebene der Unterzeichnerländer durchgreift, sie allerdings dazu verpflichtet, ihre Regeln und Gesetze den Verpflichtungen des Compacts anzupassen.

Abschiebehaft für abgelehnte Migranten, so formuliert beispielsweise der Compact-Text, dürfe nur das „letzte Mittel“ sein. Jeder Richter, der gegen eine ohnehin schon sehr seltene Verhängung von Abschiebehaft urteilen will, hätte mit dem unterzeichneten Papier eine zusätzliche Argumentation zur Hand.

Völkerrechtlich gilt der Compact als „soft law“. Nur warten jetzt schon NGOs darauf, nach möglichen Verstößen gegen den GCM – und so dehnbar, wie er formuliert ist, gibt er in dieser Hinsicht viel her – vor nationalen und internationalen Gerichten zu klagen. Deren Urteile würden das soft ziemlich schnell in ein hard law von gesprochenem Recht verwandeln.

Genau damit begründete Österreichs Kanzler Sebastian Kurz, warum sein Land den Compact nicht unterzeichnen wird: Wegen der Gefahr, “dass die Ziele des Paktes in künftige Gerichtsurteile einfließen und somit unsere souveräne Migrationspolitik eingeschränkt wird“.

Unabhängig davon werden auch Willenserklärungen von Staaten nach einer bestimmten Zeit zum völkerrechtlichen Gewohnheitsrecht. Bei dem so genannten Iran-Atomabkommen, das die USA kürzlich verlassen hatte, handelt es sich in Wirklichkeit um gar kein Abkommen, sondern einen „gemeinsamen Aktionsplan“, der weder die Unterschrift des amerikanischen noch des iranischen Präsidenten oder eines rangähnlichen EU-Vertreters trägt. Deshalb war es auch abwegig, den USA – wie es in etlichen Medien trotzdem getan wurde – Vertragsbruch vorzuwerfen. Aber im Völkerrecht gilt durchaus, dass gemeinsame Willensbekundungen auch ohne Unterschrift von Regierungschefs eine bestimmte Rechtskraft entfalten.

In Deutschland gibt es sogar ein sehr prominentes Beispiel: der „Flüchtlingsdeal“ Angela Merkels mit der Türkei ist noch nicht einmal in einem gemeinsamen Papier fixiert, er besteht lediglich aus jeweils einer Pressemitteilung der türkischen und der deutschen Seite. Seine Einzelheiten handelte Merkel 2016 im Beisein des niederländischen Ministerpräsidenten Mark Rutte mit dem türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoglu mündlich aus. Trotzdem gilt auch dieser Nicht-Vertrag, von der Bundesregierung mittlerweile „gemeinsame Erklärung mit der Türkei“ genannt, nicht als völkerrechtliche Seifenblase, sondern als bindende Übereinkunft, weil dem gemeinsamen Willen ein staatliches Handeln folgte.

Wie sieht eigentlich der wissenschaftliche Dienst des Bundestages den Compact for Migration? Seine Juristen schreiben:

„Der GCM soll im Einklang mit Ziel 10.7 der Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung stehen. Dieses verpflichtet die UN-Mitgliedsstaaten zu internationaler Zusammenarbeit, um sichere, geordnete und geregelte Migration zu ermöglichen. Das Abkommen hat folgende operative Zwecke:

• Berücksichtigung aller Aspekte internationaler Migration, eingeschlossen ihrer humanitären, entwicklungspolitischen und menschenrechtlichen Aspekte;

• Beitrag zu globaler Governance und verbesserter Koordinierung internationaler Migration;

• Schaffung eines Rahmens für umfassende internationale Zusammenarbeit in den Bereichen Migranten und menschliche Mobilität;

• Festlegung einer Reihe von durchsetzbaren Zielen, den Mitteln ihrer Implementierung und eines Mechanismus zur regelmäßigen Überprüfung derselben.“

Sie ziehen also eine Verbindung zwischen der entwicklungspolitischen „Agenda 2030“ der UNO, die sie bereits als verpflichtend ansehen. Aus ihr folgt der „Compact for Migration“, dem wiederum weitere logische Schritte folgen können. Denn die „Haltung der Bundesregierung“ definiert der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages so:

„Die Bundesregierung strebt ein politisch, nicht jedoch rechtlich verbindliches Abkommen an.“

„Verpflichtet“, „operative Ziele“, „Festlegung“, „politisch verbindlich“ – das klingt schon anders als die Behauptung, der Compact stelle gewissermaßen nur ein Schmuckblatt ohne juristisch-politische Folgen in Deutschland dar.

Innenpolitisch eignet sich der Pakt ohnehin als Druck- und Argumentationsmittel für eine möglichst großzügige Migrationspolitik, die vor allem die Interessen derjenigen vertritt, die ins Land wollen, wie die Grünen-Politikerin Filiz Polat schon einmal feststellt:

Der Schweizer Außenminister Ignazio Cassis erklärte in der vergangenen Woche, es sei „keine Katastrophe“, wenn sein Land den Pakt nicht im Dezember, sondern später unterzeichne. Vielleicht auch überhaupt nicht. Er wolle erst einmal eine „breite Diskussion“ im Land.

Wenn die Versicherung des deutschen Außenministeriums stimmt, dass der Global Compact ohnehin nur enthält, was in Deutschland schon Rechtspraxis ist – dann kann es die Bundesrepublik der Schweiz ohne Not nachmachen.

Der Beitrag von Alexander Wendt ist zuerst bei PUBLICO erschienen.


Wochenbblick.at, 03.11.2018: Auszug … “Es gibt eine Studie der Europäischen Kommission vom Juli 2010 in der untersucht wird, wie viele Migranten in der Europäischen Union (EU) aufgenommen werden könnten (3.). Dieses Dokument hat es in sich: Unter dem Titel „Study On The Feasibility Of Establishing a Mechanism For The Relocation of Beneficiaries Of International Protection“ („Studie über die Machbarkeit der Umsiedlung von international Schutzsuchenden“) hätte Deutschland aus Sicht von Asyl-Lobbyisten offenbar eine maximal mögliche Bevölkerungskapazität von bis zu circa 274.539.094 Millionen Personen! Die im Rahmen eines Vertrags mit dem „European Refugee Fund“ (ERF) erstellte Studie sorgt jetzt für reichlich Aufsehen in den sozialen Medien.

Die bereits 2010 veröffentlichte Studie wurde unter Federführung des weltweit agierenden Beratungsunternehmen „Ramboll Management Consulting“ sowie der Beratungs- und Asyl-Lobby-Organisation „Eurasylum Limited“ erstellt. Dokumentiert wird vorrangig das vermeintliche Potential zur Asylbewerber-Aufnahme von 27 EU-Staaten. Eines der wesentlichen Fazits: Diese Staaten hätten insgesamt angeblich Kapazitäten für eine maximale Bevölkerungszahl von rund 3,8 Milliarden Menschen!

„Angepasste positive Kapazität“

Die Schock-Zahlen finden sich in der umfangreichen Studie auf der Internetseite der EU-Kommission hier im Anhang auf Seite 112, unter dem Titel „Density distribution at threshold of 1000“. Ausgegangen wird dabei von der Bevölkerungsdichte pro Quadratkilometer. Es wird unter anderem aufgeführt, dass Deutschland  der existierenden Bevölkerungszahl von ca. 82,3 Millionen Personen (Stand von 2010) eine „angepasste positive Kapazität“ von insgesamt ca. 274,5 Millionen Menschen haben würde. „Die Absicht dieser Studie ist es, die Europäische Kommission mit detaillierten Informationen über die finanziellen, politischen und gesetzlichen Implikationen der Umsiedlung von international Schutzbedürftigen zu versorgen“, heißt es in der Studie einleitend.

Zustände wie in Bangladesch?

Staaten wie Deutschland würden sich mit solchen Bevölkerungszunahmen deutlich überbevölkerten Staaten wie Bangladesch annähern, kritisieren Experten. Bangladesch ist mit einer Fläche von 147.570 Quadratkilometern etwas größer als Österreich (83.878,99 Quadratkilometer), in dem südasiatischen Land lebten 2017 jedoch rund 164,8 Millionen Menschen. Eine solch hohe Bevölkerungsdichte führe zu massiven infrastrukturellen, hygienischen, medizinischen, ethnischen und sicherheitspolitischen Problemen! … “


Kommentar der Redaktion: Man sieht an dieser Studie (3. und 10.) und am UN-Migrationspakt (2.) deutlich wohin die Reise gehen könnte. Soll Europa von den verschieden gearteten Nationalstaaten zu einem allgemeinen frei verfügbarem Siedlungsgebiet für Jedermann umfunktioniert werden? Die Globalisten meinen das ernst (EU-Parlament, EU-Armee, EU-Gerichte, EU-Zentralbank, EU-Gesetze etc.). Die Gesetzgebung soll langfristig komplett über die nationalen Gesetze gestellt werden. Das sind die langfristigen Ziele der Globalisten. Der UN-Migrationspakt ist nur ein Anfang. Das wird aber weiter gehen. Schon heute fordern Grüne und Linke, dass der Inhalt des UN-Migrationspaktes durch neue nationale Gesetze in Deutschland festgeschrieben und untermauert wird.

Diese Studie und auch der UN-Migrationspakt wurden von der Bundesregierung nie veröffentlicht und zur Diskussion gestellt. Der UN-Pakt für Migration wird auch nach der Sitzung des Bundestages zum Thema weiter diskutiert. Alle Petitionen zum UN-Migrationspakt (9.) wurden von der Bundestagsverwaltung nicht veröffentlicht. Die Unterschrift unter diesen Migrationspakt wird die Bundesregierung am 10/11. Dezember 2018 auf der UN-Konferenz in Marrakesch (Marokko) leisten.  Die ABB wird das Thema auf der nächsten Mitgliederversammlung ausführlich diskutieren und auch einen Beschluss dazu fassen. Wir möchten Sie als Leser bitten sich an der Petition von CitizenGo (9.) und der offiziellen Petition auf der Seite des Bundestages 85565 (11.) zu beteiligen.

  1. Weitere Informationen:
  2. Der finale UN-Migrationspakt in deutscher Fassung
  3. Studie im Auftrag der Europäischen Kommission
  4. Zusammenfassung und Analyse zu einigen Bundestagsreden
  5. Alle Reden zum Thema im Bundestag
  6. Gatestone-Institut
  7. Tichys-Einblick
  8. Wochenblick
  9. Petition Citizengo: UN-Migrationspakt nicht unterschreiben
  10. Bestandserhaltungsmigration – Zusammenfassung   <— NEU
  11. Petition gegen den UN-Migrationspakt auf der Seite des Bundestages  <— NEU

    Bitte nehmen Sie auch an der laufenden Online-Meinungsumfrage zum Thema UN-Migrationspakt teil.
    Ihre Meinung ist uns wichtig.

Soll Deutschland Souveränitätsrechte beim Thema Migration an Dritte abtreten?
84 votes · 84 answers

Soll die Migration ein allgemeines Menschenrecht werden?
83 votes · 83 answers

Soll die Bundesregierung den UN-Migrationspakt unterschreiben?
85 votes · 85 answers



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Dieser Beitrag hat 6 Kommentare

  1. Georg Meier

    In der „Welt am Sonntag“ ist ein umfassender Artikel von Herausgeber Stefan Aust erschienen, der den UN-Migrationspakt untersucht und scharf kritisiert.

    Die 5 Thesen von Stefan Aust

    1. „Der UN-Migrationspakt verzaubert wie mit Aladins Wunderlampe illegal Zugereiste in legale Einwanderer mit vollem Zugriffsrecht auf die Leistungen des Sozialstaats.“

    2. „Der Lockruf des Geldes dürfte nachhaltige Folgen haben: auf die Zahl der Zuwanderer und damit auch auf die Stabilität des Sozialstaates.“

    3. „Der Pakt geht von einer Gleichrangigkeit der Sitten und Gebräuche aus. Er unterschlägt die Realität der gegenwärtigen Migration und ihrer Schattenseiten.“

    4. „Die Rechte der Bevölkerung eines Zielstaates spielen praktisch keine Rolle.“

    5. „Die Sogwirkung des Papiers dürfte mindestens so groß sein wie die der “Willkommenskultur” im Herbst 2015.“

    Dem ist eigentlich nichts hinzu zu fügen.

  2. Heinz Vendel

    Die kausale Ursache für die Massenmigration aus Afrika ist nicht der Klimawandel, wie uns die Politik und die sehr gut verdienende Asylindustrie gauben machen will, sondern die völlig verantwortungslose und verheerend wirkende Bevölkerungsexplosion in Afrika. Dem UNHCR schwebt vor, dass Deutschland jährlich bis zu 2 Millionen Migranten aufnehmen könnte, was Deuschland jedoch absolut nicht leisten kann. Nach Expertenschätzung kosten 1 Million Flüchtlinge den deutschen Staat und damit den Steuerzahler rd. 30 Mrd. EUR im Jahr. 2 Millionen neue Flüchtlinge würde somit jedes Jahr zusätzliche rd. 60 Mrd. EUR kosten, damit ist dann Deutschland endgültig überfordert und ganz schnell ruiniert. Und was sind schon 2 Millionen Flüchtlinge pro Jahr angesichts einer unglaublichen Geburtenzahl von jährlich 80 Millionen Geburten in Afrika? – Nichts! Mit der massenhaften Aufnahme von weiteren Flüchtlingen werden wir die Schwachen auf dieser Welt nicht stärken, wir werden aber die Starken entscheidend schwächen. Und dann sind alle schwach und niemandem ist geholfen. Der UN-Migrationspakt darf von Deutschland nicht unterzeichnet bzw. nicht angenommen werden!

  3. Paul Breuer

    Anmerkung zum Kommentar Umbach: Das ist in der Tat eigenartig! Ich habe gerade auch abgestimmt. Der Zähler stand bei mir auf 59.578! Eine wundersame Verringerung der Anzahl der Abstimmungen. Da wird wohl rückwärts gezählt!?

  4. Manfred Umbach

    Ich hatte immer noch gehofft, dass wir wenigstens in einem Rechtsstaat leben (die freie Meinungsäußerung gilt eh nicht mehr, wer anderer Meinung als die Gutmenschen ist, wird diffamiert, entlassen, fertig gemacht). Nachdem ich mit viel Mühe die Petition gegen den Migrationspakt unterzeichnet habe, sehe ich auf dem Zähler fortwährende Manipulation. Der Zähler geht im Minutentakt rauf und runter, mein Zähler hatte die 85565. Es ist die einzige vom Bundestag freigegebene Petition gegen den Migrationspakt:

    https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2018/_11/_01/Petition_85565.nc.html

    Noch Fragen?

  5. Emil K.

    Vielen Dank für den Abdruck der Kommentare zum UN-Migrationspakt. Ich habe mir auch alle Verlinkungen zum Artikel angesehen. Das hat mich eine Menge Zeit gekostet. Ich bin entsetzt was da alles zum Nachteil von uns Deutschen “verpflichtend” geschrieben steht. Wenn ich aber die Zeitung lese und die Nachrichten im Fernsehen verfolge, frage ich mich, haben die nur die Teile des Paktes gelesen, die unkritisch sind! Unsere öffentlich rechtlichen Medien verschweigen die Passagen, die für uns Deutsche als das Hauptaufnahmeland zu schlimmen Auswirkungen führen werden. Ich fasse das nicht. Sind unsere Politiker von CDU/CSU, SPD, GRÜNE, FDP und Linke so weit von der Realität entfernt, dass sie die damit auf uns zukommenden Probleme nicht wahrnehmen? Ich gehöre zu denen die durchaus verfolgten Flüchtlingen helfen wollen. Egal ob vor Ort oder hier in Deutschland. Aber bitte auf Zeit, wenn die Probleme in den Herkunftsländern gelöst sind, dann bitte mit Anstand zurück in die Heimat. Und ich erwarte dass sich die Flüchtlinge hier anständig benehmen und unsere Lebensart, unseren Glauben und unsere Kultur achten. Das geschieht aber nicht. Und wir Deutschen sind offensichtlich nicht in der Lage oder willens, Fehlverhalten zu bestrafen und für eine schnelle Abschiebung zu sorgen. Ich will dass Deutschland so bleibt wie es ist und dafür setze ich mich auch ein. Deutschland ist eine Nation auf die wir mit wenigen Ausnahmen (Hitler etc.) auch stolz sein können. Ich will nicht das unser Land ein offenes Siedlungsgebiet für Jedermann wird und wir die ganze Welt in unsere Sozialsysteme aufnehmen müssen. Wenn ich sehe wie viele Nachbarländer aus diesem UN-Pakt aussteigen und unsere Land nicht, dann muss ich mich fragen, wie viel die eigene Bevölkerung diesen Politikern noch wert ist. Demnächst sind Europawahlen. Ich werde zum ersten Mal an diesen Wahlen teilnehmen und die Parteien CDU/CSU, SPD, Grüne, FDP und Linke in die Wüste schicken.

  6. Wirtz Adelheid

    Im Deutschen Bundestag wurde am Donnerstag dem 08.11.2018 mit überwältigender Mehrheit aller Parteien, bis auf eine, der Deutschen Unterschrift zum UNO Migrationspakt in Marokko zugestimmt. Es ist ungeheuerlich, wie unsere Volksvertreter unsere Deutsche Souveränität/Selbstbestimmung skrupellos über Bord werfen. Wir, die Bürger/Wähler sind ihnen offensichtlich völlig egal. Diese Rechnung zahlen nicht unsere Abgeordneten, sondern wir, dass Volk. Nirgendwo steht, wer unsere Rechte schützt. Im Gegenteil, von uns als Bürger wird allen Ernstes erwartet, dass der Hausherr sich dem Gast anpassen muss.

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