Aktuelle Coronafälle in Bornheim und den Nachbarkommunen (Fassung 19.06.2020)

Coronavirus

Das Coronavirus hat seinen Weg von China nach Deutschland (*2) (*5) (*6) und auch nach Bornheim gefunden. Inzwischen ist der Verbreitung des Virus (*3) als Pandemie (*7) eingestuft worden. Coronavirus ist die geläufigste Bezeichnung für das neuartige Virus. Dessen offizieller Name, den die WHO festgelegt hat, lautet Sars-CoV-2. (*9) Die aus dem Virus resultierende Lungenkrankheit heißt Covid-19.(*8)

Es gibt zur Zeit noch kein Medikament, dass diese Lungenkrankheit bekämpfen kann. Zur Zeit können nur die Auswirkungen gemildert werden. An einem Impfstoff wird weltweit gearbeitet. Wann ein solcher Impfstoff in ausreichender Menge zur Verfügung steht ist ungewiss.

Die Lungenkankheit Covid-19 wird durch Vieren ausgelöst. Dies geschieht durch Tröpfchenübertragung durch Husten oder Nießen und wahrscheinlich auch durch die Übertragung über kontaminierte Gegenstände wie Türklinken, Handläufe und Einkaufswagen etc.

Der beste Schutz vor einer Infektion ist das weitgehende Fernbleiben von Orten mit großen Personenansammlung (Veranstaltungen, öff. Verkehrsmittel, Einkaufszentren, Sportveranstaltungen etc.). Aus diesem Grunde sind ab dem 16. März 2020 alle Schulen und Kindertagesstätte in NRW geschlossen. Die  Stadt Bornheim hat  6 Ausschusssitzungen  bis Ostern gestrichen. Unsere Außengrenzen werden nun kontrolliert. Flüchtlinge können einem Bericht der Tagesschau zufolge weiterhin einreisen. Infolge der Reisebeschränkungen in anderen Ländern sei die Anzahl deutlich gesunken.

In NRW sind Kinos, Bars und Gaststätten und viele Geschäfte geschlossen. Viele Fluggesellschaften streichen massiv die Flüge. Öffentliche Verkehrsmittel reduzieren den Fahrplan. Viele Arbeitnehmer meiden öffentliche Verkehrsmittel aus Angst vor Ansteckung und fahren mit dem Auto. Die Bundesregierung hat ein Kontaktverbot mit mehr als 2 Personen beschlossen. Zwei Personen dürfen sich öffentlich noch versammeln, in häuslicher Gemeinschaft zusammenlebende Gruppen sind ausgenommen. Man hatte eigentlich ein striktes Ausgehverbot mit wenigen Ausnahmen, wie in anderen Ländern schon praktiziert, erwartet.

Die Landesregierung NRW hat Bußgelder für Verstöße gegen das Kontaktverbot beschlossen. Bei Zusammenkünften von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit, die nicht direkt verwandt sind, werden danach 200 Euro von jedem Beteiligten fällig. Verbotenes Picknicken kostet 250 Euro pro Teilnehmer. Wer trotz Verbots Sportveranstaltungen organisiert, zahlt 1.000 Euro. Der Verzehr von Außer-Haus-Speisen näher als 50 Meter am Restaurant oder Imbiss kostet 200 Euro. (*12) Diese Strafen wurden teilweise auch schon fällig, nachdem Ordnungsdienste Ansammlungen von mehr als 4 Personen aufgelöst haben. Diese Strafen sind in der öffentlichen Diskussion umstritten, nachdem diese Bußgelder von den Eltern Jugendlicher erhoben wurden. Allein in Bornheim sind nach Auskunft der Verwaltung (Ratssitzung vom 23. April 2020) ca. 150 Ordnungsgelder bis zu 200€ erhoben worden. 

Seit Montag, den 27. April 2020 besteht in NRW eine Maskenpflicht, die im Detail wie folgt aussieht:

  • In Bussen und Bahnen, Bahnhöfen, Haltstellen und Taxis.
  • Beim Einkaufen und bei der Erbringung und Einholung von Dienstleistungen.
  • In Apotheken, Arztpraxen, Tankstellen und auf Wochenmärkten sowie bei der Abholung von Speisen und Getränken.
  • Erwachsene und Kinder ab sechs Jahren müssen Mund und Nase bedecken.
  • Wer keine professionelle Maske hat, kann anfangs auch noch ein Tuch oder einen Schal nutzen.
  • Für Beschäftigte kann eine Plexiglas-Abtrennung die Maskenpflicht ersetzen.

Welche Strafen drohen bei der Nichtbeachtung? Das Land NRW hat bewusst keine feste Summe festgelegt, sondern überlässt die Höhe der Strafe den Ordnungsämtern der Kommunen. Das Bußgeld soll auch nicht sofort angeordnet werden. Sondern erst, wenn sich Betroffene nach einem entsprechenden Hinweis weigern, Masken aufzusetzen – was auch beinhaltet, dass man die Maske auch richtig tragen muss.

Die Bundestag hat einen Nachtragshaushalt von 156 Milliarden Euro verabschiedet. Davon entfallen 122,5 Milliarden auf durch das Coronavirus bedingte Mehrausgaben (Hilfen für Wirtschaft und betroffene Arbeitnehmer) und 33,5 Milliarden für Steuerausfälle. Sechs Millionen für Deutschland bestellte Schutzmasken sind gemäß Pressemeldungen in Kenya spurlos verschwunden. Die USA haben eine Lieferung von Masken einer amerikanischen Firma aus China nach Deutschland beschlagnahmt und in die USA umgeleitet. Masken im freien Markt (Internet etc.) werden nur noch zu deutlich erhöhten Preisen angeboten.

In Deutschland wird darüber diskutiert, ob bei Einkäufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln eine Schutzmaske getragen werden muss. Dies ist in anderen Ländern der EU bereits Pflicht. Warum nicht bei uns? Die Antwort ist einfach. Es gibt nicht genug Masken. Folglich will man zuerst die Krankenhäuser und andere mit der Gesundheitsversorgung beschäftigte versorgen.

Gemäß GA-Bericht vom 15.04.2020 will man in NRW den Schulbetrieb ab Montag, den 20. April wieder aufnehmen. Zeitversetzt sollen dann die Kitas und kleinere Geschäfte wieder öffnen dürfen. Ab Montag, den 27. April sollen in NRW nach Zeitungsberichten weitere Geschäfte unter Auflagen öffnen können. Weiterhin soll es eine Maskenpflicht beim Betreten bestimmter Bereiche geben. Diese Lockerungen werden jedoch von Virologen als zu früh kritisiert. Die Bundesregierung will nach Angabe des Kölner Express vom 30. April 2020 die aktuellen Corona-Beschränkungen bis 10. Mai verlängern.

Erste Lockerungen: Das ist der aktuelle Stand vom 6. Mai 2020

  • Kontaktverbot bis zum 5. Juni verlängert
  • EU wegen Coronakrise vor Rezession von „historischen Ausmaßen”
  • Bund plant Öffnung aller Geschäfte ohne Quadratsmeterbeschränkung
  • Wirtschaftsminister der Länder wollen Kneipen und Restaurants ab 9. Mai öffnen
  • ab dem 14.05.2020 sollen schrittweise die Kitas wieder öffnen
  • ab dem 16.05.2020 sollen wieder Bundesligaspiele ohne Zuschauer stattfinden 

12.05.2002: In größeren Städten mehren sich nach Meldung der Tagesschau vom 12.05.2020 Demonstrationen gegen die Einschränkungen der im Grundgesetz garantierten Freiheitsrechte. Wie immer bei größeren Demonstrationen werden die Teilnehmer als Verschwörungstheoretiker, Reichsbürger oder änhnliches abqualifiziert. Über deren Anliegen wird so gut wie nicht berichtet. Kleinere Zwischenfälle mit Ordnungskräften werden dramatisiert. In der Coronakrise wurden massiv im Grundgesetz verbriefte Freiheitsrechte eingeschränkt. Das ist ein Fakt. Man mag darüber denken wie man will, eine derartige Berichterstattung ist der Problematik jedoch nicht angemessen.

Neu – 02.06.2020: Am Samstag, den 30. Mai fand auch in Bornheim die erste Demonstration gegen coronabedingte Einschränkungen der im Grundgesetz verbrieften Grundrechte statt. An dieser Demonstration nahmen nach Angabe der Veranstalterin 41 Personen teil. Die Veranstalterin plant weitere Aktionen um auch in Bornheim die Bürger über ihr Anliegen, den Schutz der Grundrechte, zu unterrichten.

                   Bestätigte Corona-Fälle in Bornheim  (*10) (*12)              Nachbargemeinden


        
Datum           Anzahl   absolut % Steigerung          Quelle                Alfter              61/00 Fälle
—————————————————————————————  Meckenheim  71/00 Fälle
16.03.2020   7 Fälle     100 %          0 %     General-Anzeiger          Niederkassel  57/07 Fälle
17.03.2020  11 Fälle    157 %      + 57 %     Kreis Rhein-Sieg          Rheinbach      59/00 Fälle
19.03.2020  21 Fälle    300 %      + 90 %     GA vom 20.03.2020     Swisttal           37/00 Fälle
20.03.2020  27 Fälle    386 %      + 29 %     GA vom 21.03.2020     Wachtberg      35/00 Fälle
23.03.2010  32 Fälle    457 %      + 18 %     GA vom 24.03.2020      Bonn            755/07 Fälle (*)
24.03.2020  34 Fälle    486 %      + 13 %     GA vom 25.03.2020      Wesseling      71/02 Fälle (*) 
25.03.2020  39 Fälle    557 %      + 15 %     GA vom 26.03.2020      Brühl            122/00 Fälle (*) 
26.03.2020  40 Fälle    571 %      + 2,5 %    GA vom 27.03.2020     (*) Stand vom 19.06.2020
————————————————————————————-    Legende: 122/06: Summe/Aktuell
Datum                Anzahl   absolut % Steigerung          Quelle   
———————– (**) neues Zählverfahren —————————-   
29.03.2020   45 Fälle    643 %      + 13 %     Express 29.03.2020
30.03.2020   45 Fälle    643 %           0 %GA vom 31.03.2020
31.03.2020   46 Fälle    657 %      + 2,2 %    Express 30.03.2020
01.04.2020   46 Fälle    657 %            0 %    Express 29.03.2020
02.04.2020   50/40 F.    714 %         + 9 %    GA vom 03.04.2020
03.04.2020   50/34 F.    714 %            0 %    GA vom 03.04.2020
05.04.2020   62/50 F.    886 %       + 24 %    Express 05.04.2020
06.04.2020   63/43 F.    900 %        + 2 %     GA vom 07.04.2020
07.04.2020   65/41 F.    929 %        + 3 %     GA vom 08.04.2020
08.04.2020   69/44 F.    986 %        + 6 %     GA vom 09.04.2020
10.04.2020   69/  ?        986 %          0 %     Express   11.04.220
14.04.2020   87/60 F. 1.243 %      + 26 %    GA vom  14.04.2020
15.04.2020   87/56 F. 1.243 %           0 %    GA vom  15.04.2020
16.04.2020   93/59 F. 1.328 %        + 7 %    GA vom  16.04.2020
17.04.2020   93/55 F. 1.328 %           0 %    GA vom  17.04.2020
19.04.2020   98/46 F. 1.400 %        + 5 %    COVID Dashboard
21.04.2020   99/33 F.  1.414 %       + 1 %    COVID Dashboard
22.04.2020 101/31 F.  1.443 %       + 1 %    COVID Dashboard
24.042020  102/23 F.  1.457 %       + 1 %    COVID Dashboard
26.04.2020 103/23 F.  1.472 %       + 1 %    COVID Dashboard 
27.04.2020 103/23 F.  1.472 %          0 %    COVID Dashboard
28.04.2020 103/17 F.  1.472 %          0 %    COVID Dashboard
29.04.2020 103/16 F.  1.472 %          0 %    COVID Dashboard
30.04.20
20 103/15 F.  1.472 %          0 %    COVID Dashboard
02.05.2020 104/16 F.  1.486 %       + 1 %    COVID Dashboard
03.05.2020 105/17 F.  1.500 %       + 1 %    COVID Dashboard
05.05.2020 105/12 F:  1.500 %          0 %    COVID Dashboard
06.05.2020 105/13 F.   1.500 %         0 %    COVID Dashboard
07.05.2020 105/11 F.   1.500 %         0 %    COVID Dashboard
08.05.2020 106/11 F.   1.514 %      + 1 %    COVID Dashboard

11.05.2020 108/13 F.   1.542 %      + 2 %    COVID Dashboard 
18.05.2020 110/13 F.   1.571 %      + 2 %    COVID Dashboard
26.05.2020 111/05 F.   1.586 %      + 1 %    COVID Dashboard
02.06.2020 114/08 F.   1.629 %      + 3 %    COVID Dashboard
19.06.2020 115/01 F.   1.643 %      + 1 %    COVID Dashboard (*12) 

Das bis zum 27. März 2020 angewendete Zählverfahren wurde geändert:

  • Zitat: “Indexfälle sind positiv auf Corona getestete Personen.
  • Der Status „genesen“ wird nun gleichgesetzt mit dem Ablaufen der Quarantäne von erkrankten Personen (sofern diese dann symptomfrei sind). Vorher war das Kriterium eine symptomfreie Zeit von 14 Tagen. Fachlich ist die neue Definition einheitlich durch die Gesundheitsämter anzuwenden. Diese Änderung des Kriteriums führt zum deutlichen Anstieg der genesenen Personen im Vergleich zu den Daten vor dem 27. März. Zitat Ende
  • —————————————————————————————————————————————————————————–
  • Die absolute Anzahl der Infizierten wird teilweise nicht mehr von allen Kommunen angegeben. Die jeweilige Steigerung pro Tag ab einem Zeitpunkt (hier 16.03.2020) kann nun nicht mehr errechnet werden, weil die als gesund oder aus der Karantäne entlassenen von den noch Erkrankten und neu Erkrankten abgezogen werden. Obwohl die Anzahl der Neuinfizierten nach wie vor steigt wird so der Eindruck der Reduzierung erweckt. Dieses Verfahren schönt die Fallzahlen massiv und verschleiert die Neuinfektionen. Die Politik braucht wohl Erfolgserlebnisse in der Sache, wenn schon nicht in der Realität dann wenigstens in der Statistik. Was die Gesamtanzahl der Erkrankten angeht, wird dieses Zählverfahren von den hier genannten Kommunen nicht angewendet!

Das Fernbleiben von Orten mit Personenansammlungen, um Ansteckungen zu vermeiden, kann nicht ohne weiteres realisiert werden. Folglich sind präventative Hygienemaßnahmen zur Vorbeugung wichtig.

  • Hände öfters mindestens 20 Sekunden mit Seife waschen und gründlich abtrocknen
  • Hände nach Kontakt mit möglichen Überträgern (Personen, Klinken, Handläufe, Einkaufswagen, Haltegriffe in Bahnen etc.) desinfizieren
  • Husten oder Nießen nur in den Ärmel
  • Hände/Finger weg vom Gesicht, dem Mund und den Augen
  • Sicherheitsabstand zu Personen möglichst 1,5 Meter oder mehr

Besonders gefährdet sind ältere Menschen mit einer Vorbelastung durch eine Krankheit. Deshalb sollte man dieser Personengruppe helfen, indem man ihnen gewisse Besorgungen abnimmt. Hier ist die Nachbarschaftshilfe gefragt.

Eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus führt der WHO zufolge zu folgenden Symptomen:

  • Fieber,
  • trockener Husten
  • Abgeschlagenheit
  • In China bei einigen Patienten auch Atemprobleme, Halskratzen
  • Kopf- und Gliederschmerzen
  • Schüttelfrost festgestellt
  • Einige Betroffene litten an Übelkeit
  • einer verstopften Nase
  • und Durchfall

In vielen Fällen ist es also gar nicht so einfach, das Coronavirus von einer normalen Grippeerkrankung zu unterscheiden. Deshalb stellen Ärzte auch erst einmal die Frage, ob man mit Infizierten in Kontakt war oder eine Reise in ein betroffenes Gebiet unternommen hat.

In der Presse lesen wir von Hamsterkäufen bei Desinfektionsmitteln und Hygieneartikeln. Bitte bedenken Sie beim Einkauf: Es entstehen nur dann Lieferengpässe, wenn die Produkte gehamstert werden. Am 19.03.2020 waren z. B. in Bornheim und Wesseling Hygieneartikel wie Toilettenpapier in fast allen Geschäften kurz nach der Öffnung schon ausverkauft.

Wie man an den Fallzahlen sehen kann ist der Scheitelpunkt der Corona-Pandemie noch nicht errecht. Es gibt in der Regel immer noch mehr neue Fälle als inzwischen Genesene aus der Quarantäne oder der Behandlung entlassen werden können. So wie es aussieht wird man die Kontaktsperre wohl noch nicht aufheben können.

Inzwischen werden schon die ersten Stimmen laut, die die massiven Einschränkungen der Grundrechte kritisieren. Es werden auch schon Ausstiegskriterien diskutiert. Der Präsident des Robert Koch Institutes schreibt dagegen im GA vom 07.04.2020 Zitat: “Es ist definitiv zu früh, über den Exit selbst nachzudenken.” Zitat Ende Nun ja, nachdenken sollte man schon noch dürfen und die Ausstiegskriterien sollten sehr wohl ausführlich diskutiert werden. Ein solche Äußerung ist in einer Demokratie nicht zu tolerieren!

Inzwischen wird auch die Zählweise der Anzahl der Verstorbenen kritisiert. Verstorbene werden nicht obduziert um den tatsächlichen Grund des Ablebens zu ermitteln. Verstorbene mit mehreren Krankheiten werden als am Coronavirus verstorben gezählt.

NEU: Der Virologe Streeck kritisierte bei Lanz die aktuellen Coronamaßnahmen. (*11) Prof. Hendrik Streeck ist Direktor des Instituts für Virologie und HIV-Forschung an der Universität Bonn. Im Kreis Heinsberg wurden Untersuchungen durchgeführt, ob lebende Vieren an Oberfächen (Türklinken, Handys etc.) ansteckbar sind. Siehe Youtube!

In der Politik denkt man auch schon über die Verschiebung der Kommunalwahl nach. Die Landesregierung NRW sieht dazu jedoch zum heutigen Zeitpunkt (GA vom 06.04.2020) keinen Bedarf. Die ABB ist, was die Kandidatenaufstellung angeht, in keiner Zeitnot. Alle Vorbereitungen zur Wahl sind angelaufen. Aufgrund des Versammlungsverbots konnte jedoch noch keine Wahlversammlung abgehalten werden. Diese ist nun für Anfang Juni geplant.

  1. Weitere Informationen:
  2. Weltweite Statistik zur Ausbreitung von Corona
  3. Viren nach Wikipedia
  4. Robert-Koch Institut
  5. Coronavirus-Ausbreitung in Deutschland
  6. Statistik Coronafälle Deutschland Robert-Koch-Institut
  7. Definition Pandemie
  8. Definition COVID-19
  9. Definition Sars-CoV-2
  10. Corona-Ticker Rhein-Sieg-Kreis (Express)
  11. Virologe Streeck kritisiert aktuelle Coronamaßnahmen.
  12. Neu: Rhein-Sieg-Kreis COVID-19 Dashboard

Wir werden diesen Internetartikel je nach Lage der Dinge fortschreiben. Bleiben Sie gesund.

Wir bedanken uns für 2.301 Artikelaufrufe (Stand 27.06.2020).


(*12) Bußgeld bei Verstoß gegen Coronavirus-Regeln in NRW: Katalog listet Ordnungswidrigkeiten

Alle anderen Verstöße sind als Ordnungswidrigkeiten zu ahnden und mit einem Bußgeld nach Regelsatz zu belegen. Dazu zählen:

  • Verstoß gegen Hygieneregeln in Kliniken, Pflegeeinrichtungen, medizinischen Einrichtungen trotz Vorhandenseins des notwendigen Materials – 2.000 Euro
  • Verstoß gegen das Besuchsverbot (Alten- und Pflegeheime, Krankenhäuser) – 200 Euro
  • Nichtbeachtung von Schutzmaßnahmen und Hygieneunterweisung in Krankenhäusern, Pflege- und medizinischen Einrichtungen – 800 Euro
  • Öffnung von Mensen oder Cafeterien in solchen Einrichtungen – 2.000 Euro
  • Öffentlichen Veranstaltungen wie Vorträge oder Lesungen in diesen Einrichtungen  – 400 Euro
  • Betrieb von Discothek, Bar, Club, Kino, Museen oder einer sonstigen Kultureinrichtung, Fitness- oder Sonnenstudio, Spielbank, Wettbüro, Bordell, etc., Öffnen von Tierparks, Spezialmärkten o.ä. – 2.000 bis 5.000 Euro
  • Einlass von Privatkunden in Bau- und Gartenbaumärkte, Blumenläden ohne entsprechende Schutzvorkehrungen – 2.000 Euro
  • Organisation von Sportveranstaltungen oder Zusammenkünften – 1.000 Euro
  • Missachtung von Schutzauflagen in Bibliotheken – 1.000 Euro
  • Überschreitung der Personenzahl in Apotheken, Sanitätshäusern, Drogerien 500 bis 1000 Euro
  • Teilnahme an Sportveranstaltungen oder Zusammenkünften – 250 Euro
  • Verstoß gegen Grundsatz der kontaktlosen Abholung bestellter Waren – 500 Euro
  • Verstoß gegen das Verkaufsverbots in Läden mit gemischtem Sortiment – 2.000 Euro
  • Verstoß gegen Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln in geöffneten Betrieben – 1.000 Euro
  • Vorhalten von Übernachtungsangeboten – 4.000 Euro
  • Betrieb einer gastronomischen Einrichtung, die nach der Verordnung geschlossen sein muss – 4.000 Euro
  • Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit mit mehr als zwei Personen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören – 200 Euro
  • Picknick – 250 Euro
  • Grillen – 250 Euro

Die Regelungen gelten für den ersten Verstoß, sind bei Folge- oder mehrmaligen Verstößen jeweils zu verdoppeln.


Dieser Beitrag hat 2 Kommentare

  1. Ingrid Schmall

    Herr Fellner, Autor des You-Tube Kanals W:I:M: Wirtschaft Information Meinung hat bei seinem örtlichen Gesundheitsamt und der Landesregierung von Baden-Würtemberg zur Genauigkeit der verwendeten PCR Tests nachgefragt, sowie zur Art des Eingangs positiver Testergebnisse in die Statistiken.
    Den Antwortbrief der Pressestelle der Landesregierung hat er unter nachfolgendem Link eingestellt
    https://www.youtube.com/post/UgzzlwUb2XrjEGDCmOZ4AaABCQ Lesenswert!
    Die Landesregierung vermutet hier einen Spezifität der Tests von 99-100%. “Die Spezifität ist der Prozentsatz, zu dem nicht infizierte Personen als gesund erkannt werden. Ein Test mit einer Spezifität von 95 % liefert bei 5 von 100 Gesunden ein falsch-positives Ergebnis.” Aus: https://www.aerzteblatt.de/archiv/214370/PCR-Tests-auf-SARS-CoV-2-Ergebnisse-richtig-interpretieren
    Dazu heute,4.8.2020 im Kölner Stadt-Anzeiger S. 12 unter ” 2,5,Prozent der Rückkehrer sind positiv” (dpa),steht im 4. Abschnitt eine Äußerung zu Testergebnissen am Köln-Bonner Flughafen: “Vom 18. bis zum 30. 7. habe es knapp 5000 Tests gegeben. Dabei seien 51 Infizierte Urlauber identifiziert worden.”
    Bei einer Spezifität von 99% wären diese 51 Menschen genau der 1 % Anteil an den gesunden Personen, die ein falsch positives Ergebnis erhalten haben. Dies könnte bei der aktuell Sommer bedingten sehr niedrigen Durchseuchung durchaus der Fall sein. Durchseuchung erfasst nur die aktuellen Fälle und nicht dazu diejenigen mit, die sich eine Immunität erworben haben. Durchseuchung ist nicht die “Herdenimmunität”.
    Vielleicht ist also überhaupt kein Rückkehrer infiziert. Das wäre doch sehr erfreulich.
    Welche PCR- Tests mit welchen Spezifitäten werden in den Gesundheitsämtern von Bornheim und Siegburg, sowie in NRW ,bzw den autorisierten medizinischen Laboren, eingesetzt?

  2. Schneider

    Danke für die Zusammenfassung der Infos. Muss schließlich auch einmal gesagt werden!

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