Querfeldein durch Hersels Domhofstraße – von Schlaglöchern zum Konnextitätsprinzip

Domhofstraße_Hersel_01Wenn die Anwohner der Domhofstrasse von der Mertensgasse aus zu Ihren Häusern und Wohnungen gelangen wollen, müssen sie zunächst einen Querfeldeinparcours überwinden. Schlagloch an Schlagloch reiht sich aneinander, eine Gefahrenquelle erster Güte. Ganz schlimm ist es nach Regenfällen. Dann füllen sich die Schlaglöcher mit Wasser, das tagelang dort stehen bleibt und erst durch die natürliche Verdunstung verschwindet. Die Anwohner sprechen schon von ihrer “Herseler Seenplatte”. Insbesondere Radfahrer und ältere Menschen, die diesen Strassenabschnitt häufig als Verbindungsweg zwischen Mertensgasse und Gartenstrasse (Edeka, Bank, Apotheke) benutzen, sind gefährdet. Nach Einbrechen der Dunkelheit ist dieser Abschnitt fast gänzlich unpassierbar, da es zu allem Überfluss auch noch an einer Strassenbeleuchtung mangelt.

Die Anwohner haben die Verwaltung seit Jahren regelmäßig auf diesen Missstand aufmerksam gemacht. In der Vergangenheit wurden die Schlaglöcher dann auch, wenn auch nur äußerst notdürftig, mit einer sandähnlichen Mischung zugeschüttet. Dieser Zustand hielt dann etwa 6 Monate vor, bevor Wind und Wetter den alten Zustand wieder hergestellt hatten. Aktuell ist wieder eine provisorische Teilverfüllung der Schlaglöcher erfolgt.

Im Straßenbauprogramm vom 16.04.2013 ist der Ausbau der Straße für 2016 vorgesehen. Allerdings wurde der Ausbau in den letzten Jahren stetig “nach vorne verschoben”, so dass davon auszugehen ist, dass es auch in 2016 keinen Ausbau geben wird. Im Strassenbauprogramm 2015-2016 vom 20.10.2014 ist der Ausbau dieses Strassenabschnitt bereits nicht mehr enthalten. Im Beschlußentwurf der Verwaltung wird allerdings auf bereits gefasste Ausbaubeschlüsse von zuständigen Gremien verwiesen, “die in den Folgejahren noch auszuführen sind”. Was auch immer das in Zeiten leerer Kassen heißen mag.

Angaben zum Zeitpunkt der Rückzahlung von bereits eingezogenen Anliegerbeiträgen kann ich leider nicht machen, auch nicht zur erstmaligen Aufnahme in das Strassenbauprogramm. Angabegemäß soll ein Ausschuss des Rates den Auftrag erteilt haben, eine Gesamtlösung zusammen mit einem Ausbau der Mertensgasse zu finden. Das müßte man mal bei der Verwaltung nachfragen. Offenbar tut sich hier aber auch nichts.

Gisbert Reichelt (Hersel, Domhofstraße, Gastkommentar)

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Ausbesserung
Ausbesserung
Ausbesserung
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Wir erleben hier das typische Bornheimer Szenario. Straßenmängel werden nicht rechtzeitig beseitigt, sondern mit Ersatzlösungen aufschiebend verwaltet.  Das löst die Probleme jedoch nur kurzfristig. Die Kosten für eine Endlösung werden durch diverse Ersatzlösungen in Summe nur erhöht. (Siehe auch Pfützenbeseitigung auf der Widdiger Römerstraße). Eine solche Herangehensweise zur Lösung von Straßenproblemen ist einfach nicht sinnvoll!

Natürlich hat die Stadt Bornheim eindeutig zu wenig finanzielle Mittel. Das ist jedoch nur die eine Seite der Medaille. Andererseits muss die Stadt Bornheim erhebliche Mittel für sogenannte  “zugewiesenen Leistungen” ausgeben. Bei allen der Stadt zugewiesenen Leistungen durch Bund und Land NRW decken die Zuschüsse bei weitem nicht die tatsächlichen Kosten.

Ganz auffällig ist das Missverhältnis von zugewiesenen Leistungen in der Flüchtlingsfrage. Nach Aussage der Stadt Bornheim (Anfrage der ABB) beträgt der Fehlbetrag allein im Jahr 2014 ca. 784.000 €. Dazu kommen im Jahr 2015 ähnlich hohe Fehlbeträge, wenn nicht noch höhere. Vor kurzem wurden 2 Wohncontainer gekauft statt angemietet. Dies mag über längere Zeit gesehen wirtschaftlicher als mieten sein. Auch dies schlägt jedoch mit weiteren ca. 900.000 € im Jahr 2015 zu Buche.

Nun will natürlich niemand die Flüchtlinge gegen die berechtigten Interessen der Bürger für sicher passierbare Straßen ausspielen. Flüchtlinge sind uns in Bornheim nach wie vor willkommen. Alle Fraktionen wollen diese Menschen auch ordentlich unterbringen. Das alles muss man aber auch bezahlen können! Einem Kommunalpolitiker, der sich nicht um den Straßenausbau kümmert, dem wird zurecht Unfähigkeit und Ignoranz der eigenen Bornheimer Probleme vorgeworfen.

Die ABB hat unter anderem den Haushalt deshalb abgelehnt, weil das Land NRW und der Bund das Konnexitätsprinzip regelmäßig nicht einhalten. Unsere Ablehnung des Haushaltes sollte ein Zeichen sein!

Zitat aus der Haushaltsrede der ABB: “Wir müssen in Zukunft auf die Einhaltung des Konnexitätsprinzips (1) durch den Bund und das Land NRW bestehen. Auch in Bornheim muss die alte Regel gelten: Wer bestellt bezahlt! Nötigenfalls müssen wir eben den Mut haben, zugewiesene Aufgaben, deren Kosten nicht durch Bund oder Land gedeckt werden, konsequent abzulehnen. Wir werden nie einen ausgeglichenen Haushalt bekommen, wenn wir in Bornheim so weiter machen wie bisher.”

Die Stadt Bornheim arbeitet seit Jahren mit einem unausgeglichenem Haushalt. Die Unterdeckungen sollen nach der Ratsmehrheit von SPD, Grünen, UWG und Linken  durch regelmäßige Steuererhöhungen langfristig ausgeglichen werden. Das ist aus der Sicht der ABB der falsche Weg. Wir müssen unsere Aus- und Eingaben sorgfältig analysieren um die Ursachen offen zu legen um Gegensteuern zu können.

Eine gewichtige Ursache der Unterdeckung ist das krasse Missverhältnis von zugewiesenen Leistungen durch den Bund und das Land NRW an die Stadt, die nicht in ausreichendem Maß durch finanzielle Beihilfen gegenfinanziert werden.

Diese speziellen Unterdeckungen im Haushalt der Stadt Bornheim sind bisher noch nie im Einzelnen analysiert und offen gelegt worden. Aus diesem Grund hat die ABB zwei Anfragen an die Stadt gerichtet, die uns Aufschluss geben sollen.

Die ABB will wissen wie viele Zuweisungen von Leistungen es im Einzelnen gibt und welche Unterdeckungen im Einzelnen auftreten. Diese Zahlen sind  bisher nicht bekannt gemacht worden.

Die ABB will vom Land NRW und vom Bund mehr Geld um die zugewiesenen Aufgaben, nicht nur in der Asylantenproblematik, umfassend und menschenwürdig lösen zu können. Nicht irgendwann, jetzt! Wir sind es leid, ständig leere Zusicherungen in der Presse zu lesen, vor Ort kommt aber kein Geld an. Und wir wollen, dass sich der Bürgermeister bei seinen Genossen im Bund und Land NRW massiv für deutlich höhere Zuschüsse stark macht. Das Gleiche gilt auch für die örtliche CDU im Bezug auf die Bundesregierung. Dieses Problem kann man nicht aussitzen.

Was sollen die Kommunalpolitiker die Bornheim also tun? Wie kommen wir aus diesem Teufelskreis von Schulden, Steuererhöhungen und zunehmend finanziell ungedeckten Zuweisungen von Bund und Land heraus?

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Paul Breuer (ABB)


(1) Das Konnexitätsprinzip im Staatsrecht nach Wikipedia:

Im deutschen Staatsrecht im Verhältnis zwischen Bund und Ländern versteht man unter dem Konnexitätsprinzip die wissenschaftliche Bezeichnung für den in Art. 104a Abs. 1 Grundgesetz verankerten Grundsatz. Danach tragen Bund und Länder grundsätzlich gesondert die Ausgaben, die sich aus der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ergeben. Kurz: Die Ausgabenlast folgt der Aufgabenlast (Vollzugskausalität, nicht Gesetzeskausalität).

Im Verhältnis der Länder zu ihren Kommunen (Gemeinden und Gemeindeverbänden) ist das Konnexitätsprinzip (teils auch „Konnexitätsgebot“ genannt) ein Rechtssatz, der gerichtlich durchsetzbare Ansprüche der Kommunen gegen die Länder begründet. Er wurde in den letzten Jahrzehnten in allen Landesverfassungen der (13 Flächen-)Länder verankert, teils zugunsten der Kommunen ausgebaut (zuletzt 2008 Baden-Württemberg Art. 71 Abs. 3 Landesverfassung).

Die Grundzüge sind überall gleich (wenn auch Einzelheiten und Formulierungen voneinander abweichen): Wenn ein Land seinen Kommunen eine bestimmte Aufgabe überträgt (andere Formulierung: sie zur Wahrnehmung verpflichtet) und dies zu einer wesentlichen Mehrbelastung führt, muss das Land gleichzeitig für Ausgleich sorgen, indem es Bestimmungen über die Deckung der Kosten trifft oder selbst finanziellen Ausgleich zahlt. Kurz und populär wurde dies auch ausgedrückt: „Wer bestellt, soll bezahlen.“ Seit dem Bund 2006 in der Föderalismusreform durch Grundgesetzänderung strikt verboten wurde, den Kommunen Aufgaben zu übertragen (Art. 84 Abs. 1 Satz 7 GG), haben diese Landesverfassungsregelungen noch größere Bedeutung erlangt. Sie werden von Kommunen häufig bei den Landesverfassungsgerichten geltend gemacht.

Im Erfolgsfall führt das zu finanziell schwerwiegender Verurteilung des Landes zum Mehrbelastungsausgleich für eine bestimmte Aufgabe. (Schlagzeilen machte z. B. die Verurteilung des Landes Nordrhein-Westfalen durch den dortigen Verfassungsgerichtshof am 12. Oktober 2010 zum Ausgleich der kommunalen Kosten des Ausbaus der Kleinkindertagesbetreuung gemäß dem Kinderförderungsgesetz.) Dieser konnexitätsrechtliche besondere finanzielle Schutz der Kommunen gegenüber einzelnen Aufgabenübertragungen steht neben dem Schutz durch die allgemeine Finanzgarantie der Länder: Nach allen Landesverfassungen müssen die Länder ständig für eine aufgabengerechte Finanzausstattung der Kommunen hinsichtlich aller Aufgaben sorgen, z. B. auch für freiwillige Aufgaben, erhöhte Sozialausgaben infolge Arbeitslosigkeit oder Bundesgesetzgebung. Dies erfolgt wesentlich durch die Ländergesetze über kommunalen Finanzausgleich bzw. Gemeindefinanzierung. Auch zu dieser allgemeinen Finanzgarantie erstreiten die Kommunen mitunter Aufsehen erregende Urteile (z. B. zuletzt Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14. Februar 2012 – VGH N 3/11 –)


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