Reiterhof – Die Stellungnahme der Kanzlei Redeker liegt vor.

Gut_ADie von allen Beteiligten mit Spannung erwartete Stellungnahme der Kanzlei Redeker zum Thema Reiterhof liegt vor. Die Kanzlei sollte untersuchen, ob eine Berufung des Urteils zum Reiterhof vor dem Verwaltungsgericht, ein Prozess, den die Stadt bekanntlich verloren hat, eine Aussicht auf Erfolg hat. Diese Aufgabe wurde auf 18 Seiten A4 ausführlich erläutert. Untersucht wurden alle Aspekte, die im Verfahren eine Rolle gespielt haben.

Das Büro Redeker hat die einzelnen Streitpunkte sehr ausführlich untersucht und zum Schluss eines jeden Punktes eine Einschätzung gegeben. Natürlich fielen diese Teileinschätzungen unterschiedlich aus. Es gibt Punkte, die haben aus der Sicht der Kanzlei nur geringe Aussichten in einer eventuellen Revision zum Erfolg zu führen. Es gibt andere Punkte, die als erfolgversprechend für eine Berufung eingeschätzt werden.

Die Stellungnahme ist nicht einfach zu lesen. Wir überstürzen hier keine Stellungnahme. Dies sieht der Bürgermeister offensichtlich anders. So lässt er im General-Anzeiger folgendes schreiben:

Zitate aus dem GA: “Die insoweit immer wieder erhobenen Vorwürfe entbehren mithin jeder Grundlage”, “betont die Stadt in einer Pressemitteilung. Damit bezieht sie sich auf Äußerungen von Paul Breuer (ABB) sie habe dem Verwaltungsgericht wichtige Unterlagen vorenthalten und den Prozess absichtlich verloren.” Die letzten beiden Sätze sind wohl eine Mutmaßung der Redakteurin. Diese Textpassage ist in der Pressemitteilung der Stadt so auch nicht enthalten.

So wie es aussieht, wurde der örtlichen Lokalpresse der Text der Stellungnahme der Kanzlei Redeker nicht zugänglich gemacht. Wäre das der Fall, hätte die Redakteurin des General-Anzeigers folgendes lesen können.

Zitat: “Bei der Prüfung berücksichtigt haben wir den uns vorgelegten Verwaltungsvorgang (in Folgenden: “VV”) bestehend aus insgesamt sieben Akten (Blatt 1 bis 1794 VV), die städtische Verfahrensakte zur ersten Instanz sowie die verschiedenen Hinweise und Stellungnahmen (bis einschließlich den heutigen Tage) von Herrn Brauner und Herrn Breuer, die teilweise auch bereits in den Verwaltungsakten enthalten waren.”

Man beachte das Wort teilweise. Der Verdacht der ABB war begründet, wie man ja auch unschwer in der Stellungnahme der Kanzlei Redeker ersehen kann. Die ABB hatte folgendes im Internet kritisiert:

Zitat aus dem Internet der ABB: “Die bisherige Aktenrecherche erhärtet den Verdacht. Wichtige Unterlagen lagen dem Gericht nicht oder nur unvollständig vor und konnten folglich nicht zugunsten der Beklagten (Stadt Bornheim) gewertet werden.”

So schreibt der General-Anzeiger weiter in völliger Unkenntnis der Sachlage:

Zitat 2. Überschrift GA-Artikel: “Rechtsanwälte sehen offenbar keine guten Chancen für den Gewinn einer Berufung, um den Bau zu verhindern.”

Diese plakative Aussage in der Überschrift spricht Bände von krasser Unwissenheit und vorauseilendem Gehorsam gegenüber der Bornheimer Stadtverwaltung. Nicht alles, was der Bürgermeister in Pressemitteilungen behauptet, muss auch richtig sein. Hier hätte man doch eine seriösere Berichterstattung erwartet, die bei solchen Aussagen auch eine Prüfung der Sachlage vor der Veröffentlichung erfordert hätte. Wo bleibt da die Ausgewogenheit? Wie krass falsch diese Mitteilung im General-Anzeiger ist, möge man aus der Schlussbemerkung  der Stellungnahme der Kanzlei Redeker auf Seite 18 ersehen.

Zitat: “Gleichwohl dürfte alles in allem mehr für als gegen die Fortführung des mit dem Berufungszulassungsantrag vom 23.03.2016 eingeleiteten Berufungszulassungsverfahren – im Lichte offener Erfolgsaussichten für ein etwaiges sich hieran anschließendes Berufungsverfahren – sprechen.”

Wie schon an anderer Stelle von uns beklagt, wir sind hier in Bornheim, da nimmt man es mit der Wahrheit nicht immer so genau. Das ist traurig!

Die ABB wird nun in aller Ruhe darüber beraten, wie es in der Sache Reiterhof weiter gehen soll. Wir werden uns mit allen Beteiligten, die sich gegen das Bauvorhaben gewendet haben, insbesondere mit dem hiesigen LSV (Landschaftsschutzverein)  und dem BUND Rhein-Sieg ausführlich beraten und abstimmen.


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