Ehrungen in nichtöffentlicher Sitzung

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Anfang der Ratsperiode des noch amtierenden Stadtrates wurden in nicht-öffentlicher Sitzung 20 Ratsmitglieder für ihre langjährige Tätigkeit mit Wappentellern, Ehrenringen oder Ehrenbezeichnungen geehrt (1). Dieser Vorgang ist in der "Satzung über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten"  (3) geregelt. Dagegen ist grundsätzlich erst einmal nichts einzuwenden. Man hätte sich allerdings gewünscht, dass auch einmal einfache Bornheimer Bürger für ihre ehrenamtlichen Dienste an der Bornheimer Allgemeinheit geehrt würden. Mit etwas zeitlichem Aufwand hätte man solche Bornheimer Bürger durchaus finden können. Da könnte einem schon etwas einfallen: Zum Beispiel der Feuerwehrmann, der seinen 100. Einsatz bei der freiwilligen Feuerwehr geleistet hat. Zum Beispiel die Mitarbeiterin des Roten Kreuzes, die zum 10. Mal den Bornheimer Karnevalszug begleitet hat. Zum Beispiel der Mitarbeiter der Müllabfuhr, der 25 Jahre bei Wind und…

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