Ehrungen in nichtöffentlicher Sitzung

Ehrenringe_verklAnfang der Ratsperiode des noch amtierenden Stadtrates wurden in nicht-öffentlicher Sitzung 20 Ratsmitglieder für ihre langjährige Tätigkeit mit Wappentellern, Ehrenringen oder Ehrenbezeichnungen geehrt (1). Dieser Vorgang ist in der “Satzung über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten”  (3) geregelt. Dagegen ist grundsätzlich erst einmal nichts einzuwenden.

Man hätte sich allerdings gewünscht, dass auch einmal einfache Bornheimer Bürger für ihre ehrenamtlichen Dienste an der Bornheimer Allgemeinheit geehrt würden. Mit etwas zeitlichem Aufwand hätte man solche Bornheimer Bürger durchaus finden können. Da könnte einem schon etwas einfallen:

  • Zum Beispiel der Feuerwehrmann, der seinen 100. Einsatz bei der freiwilligen Feuerwehr geleistet hat.
  • Zum Beispiel die Mitarbeiterin des Roten Kreuzes, die zum 10. Mal den Bornheimer Karnevalszug begleitet hat.
  • Zum Beispiel der Mitarbeiter der Müllabfuhr, der 25 Jahre bei Wind und Wetter durch Bornheim gefahren ist, um unsere vollen Mülltonen zu entleeren.
  • Zum Beispiel die Mitarbeiterin des Altenheimes, die 20 Jahre unsere Mütter und Väter im Altenheim gepflegt hat, die nun mit “kaputtem Rücken” den Dienst aufgeben musste.

Wie gesagt, da könnte man schon etwas finden, wenn man nicht von der oberen Zinne des Rathauses die Stadt Bornheim nach geeigneten Personen für die Ehrung absuchen würde.

Eine Ehrenbezeichnung steht laut Satzung § 2 Abs. 1 nur Ratsmitgliedern und Ehrenbeamten/Ehrenbeamtinnen zu. Einfache Bornheimer Bürger werden hier überhaupt nicht erwähnt. Das Kriterium zur Verleihung ist lediglich ein Zeitraum der Tätigkeit. Der Ehrenring kann laut Satzung § 3 an “Persönlichkeiten, die sich um die Stadt verdient gemacht haben” verliehen werden. Im gleichen § werden Ratsmitglieder und Ehrenbeamte/Beamtinnen ausdrücklich genannt. Das Gleiche gilt auch für den Wappenteller. Auch hier werden nur Ratsmitglieder und Ehrenbeamte/Ehrenbeamtinnen genannt.

Überhaupt nicht nachvollziehbar war die Tatsache, dass diese Ehrungen in nichtöffentlicher Sitzung stattgefunden haben. Nichtöffentliche Sitzungen bzw. nichtöffentliche Tagesordnungspunkte sind eigentlich nur dann zwingend, wenn Datenschutzrechte der Beteiligten verletzt würden oder wenn eine Information aus einer solchen Sitzung der Stadt Bornheim in irgend einer Weise  (z. B. wirtschaftlich) schaden könnten.

Wir sind nicht der Meinung, dass Datenschutzrechte von geehrten Ratsherrn oder Ehrenbeamten/Ehrenbeamtinnen verletzt werden, wenn sie eine Ehrung der Stadt in öffentlicher Sitzung erhalten. Wenn man allerdings bei einer solchen Ehrungen “unter sich bleiben” will, ist eine nichtöffentliche Sitzung zwingend. Ob allein die Tatsache, dass jemand eine gewisse Zeit als Mitglied des Rates tätig war, schon ein Grund zur Ehrung ist, mag jeder für sich selbst entscheiden. Da kann man durchaus geteilter Meinung sein.

Ratsarbeit wird mit Aufwandsentschädigungen (2) und Sitzungsgeldern aus Steuergeldern der Stadt Bornheim vergütet. Auch wenn die Umrechnung dieser monatlichen Zahlungen  pro Stunde Aufwand  gering ist, sollte das doch erwähnt werden dürfen.

Dies war nur ein Anlass für die Aktiven Bürger Bornheim (ABB) ihre Forderungen zu nichtöffentlichen Sitzungen im Rat und in den Ausschüssen für die Kommunalwahl 2014 entwickeln:

  • Wir wollen die Anzahl nichtöffentlicher Tagesordnungspunkte auf das absolut notwendige Minimum begrenzen.
  • Wir wollen die Aufteilung von wichtigen Beschlüssen über Verkäufe und Ankäufe (z. B. Grundstücke) der Stadt Bornheim in einen öffentlichen und nichtöffentlichen Teil.
  • Wir wollen uneingeschränkte Transparenz der Willensbildung in der Bornheimer Kommunalpolitik (Diskussion und Beschlussfassung grundsätzlich nur in öffentlichen Gremien).
  • Demokratische Strukturen, Transparenz, Öffentlichkeit und Nachprüfbarkeit sind unverzichtbar in der Kommunalpolitik. Wir wollen eine „komm hin und mach mit“ Kommunalpolitik und keine interfraktionelle Mauscheldemokratie.

Man soll nie die Hoffnung aufgeben und immer an das Gute im Menschen glauben. Vielleicht verleiht der Rat der Stadt Bornheim in der nächsten Ratsperide wieder einmal Ehrenbezeichnungen, Wappenteller und Ehrenringe. Vielleicht sucht und findet man dann auch Bornheimer Bürger außerhalb des Rates und der Verwaltung. Das wäre doch schon ein erster Schritt in die richtige Richtung!

Paul Breuer (fraktionsloses Ratsmitglied)

Weitere Informationen:

(1) Veröffentlichung der Namen der geehrten Personen mit Foto: https://www.bornheim.de/index.php?id=781&tx_ttnews[tt_news]=1110&tx_ttnews[backPid]=2&no_cache=1

(2) Aufwandsentschädigungen für Mandatsträger: https://www.bornheim.de/index.php?id=755

(3) Satzung: https://www.bornheim.de/fileadmin/pdf/rathaus/Ortsrecht/ortsrecht1_05.pdf

 

 

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