Ausbau Apostelpfad in Bornheim: Stellungnahme von Betroffenen und Online-Meinungsumfrage.

(C) Frank Engel-Strebel
(C) Frank Engel-Strebel / Schaufenster

Wir wurden gebeten einige Briefe und Unterlagen von Anliegern des Apostelpfades in Bornheim zu veröffentlichen. Wir kommen dem gerne nach.  Es spricht vieles dafür den Apostelpfad auch zukünftig als Zone 30 Straße mit Durchfahrverbot für LKW`s zu belassen. Die derzeit geplante Ausbaulösung für 11.000 Fahrzeuge pro Tag kann nicht der Weisheit letzter Schluss sein. Es sollte Ziel der Planungen sein die Wohngebiete mit weniger und nicht mit mehr Verkehr zu belasten. Die derzeitige Planung entspricht so auch nicht dem Integrierten Handlungskonzept”, welches seinerzeit vom Rat beschlossen wurde. Die Notwendigkeit, den Apostelpfad zu sanieren, steht für uns außer Zweifel. Wir halten die Argumente der Anlieger jedoch für gerechtfertigt. Die ABB wird sich nun überlegen müssen, ob sie der derzeitigen Planung ohne deutliche Nachbesserungen  weiterhin noch zustimmen kann. Bitte nehmen Sie an der Online-Meinungsumfrage am Ende des Artikels teil. Wir sind auch an Kommentaren interessiert, die Sie über die unten stehende Kommentarfunktion übermitteln können.


Willi Pusacker                  Unter der Windmühle 39                  53332 Bornheim, den 12.08.2016

 

An die ABB, Herrn Vorsitzenden Paul Breuer

Betreff: Meine Bedenken zur Ausbauplanung Apostelpfad

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Breuer,

am 28.06.2016 wurde von der Verwaltung (Herr Seipel) die Ausbauplanung zum Apostelpfad erläutert. Die Ausbauplanung wurde von Herr Klähnhammer (Ingenieurbüro – Fischer aus Erftstadt) vorgestellt.

Die Kanalsanierung wurde von Frau Gabriela Geyer – Hehl (Leiterin des Wasser und Abwasserwerkes) erläutert. Der Rat hat in 2004 folgende Leitlinie beschlossen:

  1. nimmt unter Berücksichtigung der Veränderungen, die im Verkehrs-, Umwelt- und Planungsausschuss als Empfehlung ausgesprochen wurden die Ergebnisse der Rahmenplanung zum Integrierten Handlungskonzept Königstraße zur Kenntnis,
  2. beschließt die folgende Leitlinie für die weitere Planung:

2.3 Verkehrskonzept

2.3.1 Der Durchgangsverkehr im Zentrum soll auf ein stadtverträgliches Maß reduziert und auf die äußere Umgehung geleitet werden. Als Zielgröße wird angestrebt, die Verkehrsmenge im Kfz-Verkehr um ca. 30-40% zu verringern.

2.3.2 Bei der Verteilung des Verkehrs ist auf die Leistungsfähigkeit der Straßen zu achten sowie auf sensible Nutzungen wie Schulen und Kindergarten Rücksicht zu nehmen.

2.3.3 Die weitere Planung soll auf dem Planfall D 1 der Verkehrsuntersuchung der IVV

Der Beschluss zum Verkehrskonzept Planfall D1 wurde in 2004 mit einem Stimmenverhältnis

  • für den Beschluss       – 41 Stimmen (CDU, SPD, UWG,B 90/Die Grünen)
  • gegen den Beschluss – 01 Stimme   (FDP)

beschlossen und ist bis zum heutigen Tage nicht mehr neu oder verändert beschlossen worden. In Zukunft sollen so die Planung täglich mindestens 11.000 oder auch mehr unter anderem LKW und Busse über den Apostelpfad fahren. Völlig unverständlich ist, dass die Geschwindigkeit auf 50 km/h erhöht werden soll und es keinerlei geschwindigkeitsreduzierenden Maßnahmen geben soll.

Soll die Innere (Apostelpfad) Verkehr von der äußeren Umgehung übernehmen? Da wie in den Unterlagen ersichtlich der Örtliche Verkehr auf dem Apostelpfad keine Rolle mehr spielen soll.

  • Was ist mit dem Lärmminderungsplan?
  • Wo findet hier die Verwaltungsvorschrift des Landes NRW § 47 a BlmSchG (2) Anhang 3 seine Anwendung?
  • Was bei der Vorstellung völlig unberücksichtigt blieb ist die Tatsache, dass alle Schulkinder und Senioren die nördlich des Apostelpfad wohnen diesen Queren müssen.

Besonders möchte ich erwähnen, dass unsere kleinsten Mitbürger (Kinder) den Apostelpfad ebenso Queren müssen. Der Kindergarten liegt nördlich vom Apostelpfad. Da es keinen Zebrastreifen sondern nur 3 Querungshilfen geben soll. Wer übernimmt hier die Verantwortung?

  • Ist es überhaupt zulässig eine Sammelstraße (im allgemeinen Wohngebiet oder Mischgebiet) in eine Hauptverkehrstrasse zu wandeln?
  • Welches Gesetz oder welcher § regelt dies?
  • Ist es richtig, dass die Verwaltung zum Ausbau vom Apostelpfad einen Zuschuss bekommt. Die Anwohner davon nicht profitieren.

Beim Intergerierten Handlungskonzept Königstrasse wurde immer von der Unzumutbarkeit wegen der Verkehrsbelastung auf der Königstrasse für die Anwohner gesprochen. Was ist mit der Zumutbarkeit der Anwohner vom Apostelpfad? Kann sich jemand von der Verwaltung oder den Entscheidungsträgern vorstellen an solch einer Straße mit solchen Immissionsbelastungen zu Wohnen?

  • Haben die Anwohner ein Anrecht auf Lärmschutzmaßnamen die die Stadt übernehmen muss.
  • Solch eine Planung, die am 28.06.2016 Vorgestellt wurde, ist für die Anwohner und Betroffenen unzumutbar.

Nach meiner Meinung werden die Minderheitenrechte nicht berücksichtigt.

Kosten: Von Herr Weber wurden die Kosten des Ausbaues vorgestellt und was dies für die Anwohner am Apostelpfad bedeutet.

Die von den Anwohner zu tragenden Kosten werden wie  folgt zugrunde gelegt:

  • Grundkosten je qm Grundstückgröße 32,- Euro
  • Multipliziert mit dem Ausbaufaktor 1,3
  • Ausbaukosten je Qm Grundstück gleich ca. 40,- Euro die jeder Anwohner zu tragen hat

Damit noch nicht genug. Es muss auch die Kanalsanierung bis zum Haus getragen werden. Hier noch einmal meine Bitte an all die Beteiligten diese Planung in dieser Form nicht umzusetzen, sondern eine Lösung zu planen wo alle Straßen wie in allen Planungen vorgesehen profitieren könnten.

Um Stellungnahme wird gebeten.

Mit freundlichen Grüßen

Willi Pusacker


Schwarz Agnes, Apostelpfad 30,  53332 Bornheim, 18.08.2016

Sehr geehrte Damen und Herren,

Hier meine Bedenken zur Ausbauplanung Apostelpfad:

Am 28.06.2016 wurde von der Verwaltung (Herr Seipel) die Ausbauplanung zum Apostelpfad erläutert. Die Ausbauplanung wurde von Herr Klähnhammer (Ingenieurbüro – Fischer aus Erftstadt) vorgestellt.

Die Kanalsanierung wurde von Frau Gabriela Geyer – Hehl (Leiterin des Wasser und Abwasserwerkes) erläutert. Der Rat hat in 2004 folgende Leitlinie beschlossen:

  1. nimmt unter Berücksichtigung der Veränderungen, die im Verkehrs-, Umwelt- und Planungsausschuss als Empfehlung ausgesprochen wurden die Ergebnisse der Rahmenplanung zum Integrierten Handlungskonzept Königstraße zur Kenntnis,
  2. beschließt die folgende Leitlinie für die weitere Planung:

2.3 Verkehrskonzept

2.3.1 Der Durchgangsverkehr im Zentrum soll auf ein stadtverträgliches Maß reduziert und auf die äußere Umgehung geleitet werden. Als Zielgröße wird angestrebt, die Verkehrsmenge im Kfz-Verkehr um ca. 30-40% zu verringern.

2.3.2 Bei der Verteilung des Verkehrs ist auf die Leistungsfähigkeit der Straßen zu achten sowie auf sensible Nutzungen wie Schulen und Kindergarten Rücksicht zu nehmen.

2.3.3 Die weitere Planung soll auf dem Planfall D 1 der Verkehrsuntersuchung der IVV. Der Beschluss zum Verkehrskonzept Planfall D1 wurde in 2004 mit einem Stimmenverhältnis

  • 41 Stimmen (CDU, SPD, UWG,B 90/Die Grünen) für den Beschluss
  • 1 Stimme (FDP) gegen den Beschluss

beschlossen und ist bis zum heutigen Tage nicht mehr neu oder verändert.

Heute am 28.06.2016 müssen die anwesenden Anwohner erfahren, dass bei der

Verabschiedung des Flächennutzungsplan in 2006. Der Apostelpfad soll nach erfolgtem Umbau zu einer innerörtlichen Hauptverkehrsstrasse heraufgestuft werden soll. Dies bedeutet, dass der innerörtliche Verkehr keine Rolle mehr spielt. Der Apostelpfad soll den überregionalen Verkehr aus dem Ortskern verbannen. Täglich sollen 11000 oder mehr?

  • Verkehrsbewegungen die auf dem Apostelpfad stattfinden. (im Jahr über 4 Millionen)

Meine Stellungnahme dazu:

Die Verwaltung hat wie es vom Gesetz gefordert wird einen Lärminderungsplan zu erstellen dies ist in der Verwaltungsvorschrift des Landes NRW festgelegt, dass zur Umsetzung des § 47 a BlmSchG (2). Anhang 3 seine Anwendung findet. Der Apostelpfad ist wenn überhaupt ein Mischgebiet mit festgelegten Immissionswerten! Sind diese Immissionswerte bei der Ausbauplanung des Apostelpfad berücksichtigt worden? Weshalb wurde kein Lärmgutachten erstellt?

  • Weshalb sind keinerlei Geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen vorgesehen?
  • Weshalb wird die Geschwindigkeit wird auf 50 km/h erhöht?
  • Weshalb ist kein Zebrastreifen vorgesehen?
  • Weshalb sind nur Querungshilfen (drei) vorgesehen?

Es wurde nicht berücksichtigt, dass auf dem Weg zum Kindergarten der Apostelpfad von den Kindern gequert werden muss! Es wurde nicht Berücksichtigt, dass sehr viele Jugendliche den Apostelpfad als Schulweg nutzen. Es gab auch kein Hinweis ob der Apostelpfad für LKW mehr als 7,5 t gesperrt bleibe soll Was geschieht mit den Bussen zur Schule Was geschieht mit den Bußlinien wo sind die Haltepunkte verbleiben diese auf der Königstraße?

Wenn es nach dem Beschluss vom 23.08.2011 geht müssten nach diesem Beschluss die Punkte 1 bis 3 Realisiert werden.Weshalb wird wie in der Vorlage 377/2011-9 (Stand 23.08.2011) beschlossen wurde nicht nach den Punkten 1 bis 3 realisiert?

  1. Umbau Knotenpunkt Königstr. – Apostelpfad
  2. Ausbau Apostelpfad im innerstädtischen ausgebauten Bereich (400m)
  3. Ausbau Apostelpfad im nicht ausgebauten Bereich (250m)

Kosten:

Von Herr Weber wurden die Kosten des Ausbaues vorgestellt und was dies für die Anwohner am Apostelpfad bedeutet. Die von den Anwohner zu tragenden Kosten werden wie folgt zugrunde gelegt:

  • Grundkosten je qm Grundstückgröße 32.- Euro
  • Multipliziert mit dem Ausbaufaktor 1,3
  • Ausbaukosten je Qm Grundstück gleich ca. 40.- Euro die jeder Anwohner zu tragen hat

Damit noch nicht genug es muss auch die Kanalsanierung bis zum Haus getragen werden Hier noch mal meine Bitte an all die Beteiligten diese Planung in dieser Form nicht Umzusetzen, sondern eine Lösung zu Planen wo alle Straßen wie in allen Planungen Vorgesehen profitieren könnten.

Mit freundlichen Grüßen

Hans Peter Schwarz (In Vertretung für Agnes Schwarz)


Schwarz Hans Peter,  Stationenweg 130, 53332 Bornheim,  21.08.2016

Ausbau Apostelpfad

Sehr geehrter Herr Breuer,

hier zunächst kurz meine Meinung.

Völlig unverständlich ist für mich die Tatsache, dass unsere gewählten Vertreter anscheinend eher mit der Verwaltung als mit den Bürgern zusammen arbeiten, Wie wollt Ihr diesen Vorfall normal Denkenden Anwohner erklären, dass Ihr diesen Beschluss so einfach ohne Kenntnis der Sachlage beschlossen habt. Ich bin Fassungslos dies übersteigt meine Vorstellungskraft. Anbei werde ich Dir eine Anregung von der BBB (Bürgergemeinschaft Bornheimer für Bornheim) zum Flächennutzungsplan wo wir eine Anbindung des Apostelpfad an die L192 mit einer Verbindung zur K44 aufgezeigt hatten. Hier hätte man zu Teil vorhandene Straßen und eine Brücke (6 m Breit) nehmen können. Im übrigen durch ein neues Wohngebiet wären die Kosten über die Anliegerbeiträge für die Stadt Bornheim überschaubar gewesen.

Das Integrierte Handlungskonzept wurde von IVV Aachen (leider gab es anscheinend keinen schlechteren) im Jahr 2003 erarbeitet. Nach Auswertung von allen Daten wurde in 2004 der D1 Fall beschlossen. Nach heftigen Protesten entschied in 2012 gegen den Willen der Bevölkerung der Rat diesen D1 Fall umzusetzen. Es wurde seinerzeit zugesagt, dass wenn alles fertig wäre eine neue Verkehrserhebung durchgeführt würde! Leider bis zum heutigen Tage 19.08.2016 nicht!

Für den neuen Flächennutzungsplan sollten die Anwohner Vorschläge erarbeiten, die im Gremium bewertet werden sollten. Wir als BBB haben dazu eine schriftliche Stellungnahmen sowie auch einen visuelle Stellungnahme erarbeitet

  • schriftliche Stellungnahme
  • Innere Umfahrung Apostelpfad an die L192
  • 3 Verlängerung von Verteilerkreis L192 mit L 218 ins Vorgebirge bis Walberberg

Hier wäre alle Orte im Vorgebirge vom Durchgangsverkehr entlastet worden. Leider haben wir nie eine Rückmeldung erhalten, aber wen wundert dies?

Der Flächennutzungsplan wurde in 2006 verabschiedet mit einigen gravierenden Änderungen gegenüber dem Beschluss zum Integrierten Handlungskonzept aus 2004! Die Sperrung der Wallrafstrasse wird nicht kommen und der Apostelpfad wird nicht wie beschlossen eine Einbahnstraße sonder beidseitig befahrbar bleiben. Was noch gravierender werden sollte, nach erfolgtem Ausbau soll der Apostelpfad in eine innere Hauptverkehrstrasse umgewandelt werden.

Dieser Beschluss wurde vom Rat so in 2006 beschlossen! Aus heutiger Sicht leider (vermutlich bewusst) nie den Bürgern vorgestellt. In 2011 wurde eine erste Ausbauplanung in einer vorgezogenen Anwohnerversammlung kurz erläutert. Beigefügt Ausbauplanung Apostelpfad.

Die Umgestaltung der Königstrasse ist abgeschlossen die Verwaltung erarbeitet neue Ideen. Da in der Verwaltung mittlerweile erkannt wird, dass was bis jetzt Umgesetzt worden ist entspricht bei der Verkehrsreduzierung bei weitem nicht den Erwartungen. Es muss eine Lösung her! Aha da haben wir ja noch den Apostelpfad.

Rückblende:

In 2004 wurde beschlossen den Durchgangsverkehr auf die äußere Umgehung zu zwingen. Was wurde daraus? Der Verkehr wird in absehbare Zukunft auf den Apostelpfad gezwungen. Vor längerer Zeit habe ich mit Hilfe eines Rechtsanwaltes so einiges unternommen. Seinerzeit haben wir nicht nur Positives erfahren dürfen. Was mich etwas Zuversichtlich stimmt sind einige Dokumente (wurden von mir alle archiviert) die wir zu Zeit von einem Rechtsanwalt prüfen lassen. Je nach Ausgang dieser Prüfung werden weitere Schritte erörtert. (Hier haben sich einige Bornheimer Bürger zusammen getan).

Anlagen:

  • Stellungnahme zum Entwurf des Flächennutzungsplans von der BBB. Seinerzeit war Norbert Nettekoven noch 1 Vorsitzender.

Sehr geehrter Herr Henseler

Den Entwurf des Flächennutzungsplans und die Begründung dazu haben wir uns angesehen. Nach Erörterung im Vorstand und mit der Mitgliederversammlung übersenden wir nachstehend unsere Stellungnahme bzw. geben folgende Anregungen:

  1. Verkehrsflächen

Der Autobahnanschluß zwischen Roisdorf und Hersel hat für Bornheim, insbesondere für die Königstraße, eine erhebliche Verkehrsentlastung gebracht:

Wurden bei der offiziellen Straßenverkehrszählung NRW im Jahre 2000 auf der Königstraße noch 14.047 Kfz/DTV gezählt, so waren es fünf Jahre später bei der offiziellen Straßenverkehrszählung NRW im Jahre 2005 nur noch 10.746 Kfz/DTV.

Dies bedeutet eine Reduzierung um 23,5 % und gegenüber der Zahl von 15.800 Kfz/DTV, von der die IVV in ihrem Verkehrsgutachten 2003 ausgeht, das eine wesentliche Grundlage für das integrierte Handlungskonzept war, sogar um 32 %.

Eine weitere deutliche Entlastung vom Durchgangsverkehr wird nach Fertigstellung der L 183 n zwischen der L 118 (Herseler Weg) und Bonn eintreten.

Die Verkehrsprobleme in Bornheim werden in erster Linie verursacht durch eine derzeit nicht vorhandene innere und äußere Umgehung. Deshalb schlagen wir zur weiteren Verkehrsentlastung für Bornheim folgende Maßnahmen vor:

  1. Weiterführung der L 281 (Talstraße) von der L 192 (Eichholzer Weg) in Richtung Walberberg.

Dies würde den Durchgangsverkehr in Richtung Bonn bzw. zur Autobahn und umgekehrt bereits sehr früh auf die Talstraße bringen und die L 183 entlasten.

  1. Neubau einer Umgehungsstraße von Einmündung Eichendorffstraße in den

Apostelpfad über Alfred-Radermacher-Straße in Richtung L 192 mit Auf- und Abfahrt auf diese Straße bzw. Anbindung an Sechtemer Weg

Hierdurch würde eine erhebliche Entlastung für den Apostelpfad, Reuterweg und Sechtemer Weg eintreten. Diese Straße könnte daneben wesentliche Teile des zusätzlichen Verkehrsaufkommens aus dem geplanten Baugebiet „Hexenweg“ aufnehmen.

Weiter beantragen wir, die Straßen Apostelpfad und Uedorfer Weg nicht in die Kategorie „verkehrswichtige Straße“ bzw. „Hauptverkehrszüge“ einzugruppieren, um nicht zusätzlichen Verkehr in diesem Bereich zu provozieren.

  1. Wohnbauflächen

Durch die oben unter 2. angesprochene Umgehungsstraße bestünde die Möglichkeit der Ausweisung von zusätzlichen Wohnbauflächen nördlich des Reuterweges bis zum Sechtemer Weg / L 192.

Wir stehen der Verwaltung und den politischen Gremien gerne Rückfragen zu einzelnen Punkten unserer Stellungnahme zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Nettekoven (1. Vorsitzender)


Die Zeichnungen habe ich (Hans Peter Schwarz) erstellt. Sie können nicht maßstabsgerecht sein. Dies sollte ja nur eine Anregung sein. Die Idee dazu hat Herr Bürgermeister selber geliefert. Am Anfang seiner Amtszeit hat er in jedem Ort Bürgergespräche abgehalten. Was seinerzeit besonders von den Bürgern aller Orte anklang war die Tatsache die hohe Verkehrsbelastung an der L183 von Roisdorf bis Walberberg.

Ich verbleibe nun mit herzlichen Grüßen

Hans Peter Schwarz

  1. Anlagen:
  2. Innere Umfahrung des Apostelpfad an der L192
  3. Verlängerung der L 281 ins Vorgebirge
  4. Ausbau Apostelpfad Vorlage_377/2011-9
  5. Ausbau Apostelpfad Vorlage 377/2011-9 Lagepläne


Die unmittelbar Betroffenen und die angrenzenden Anlieger mögen bitte an der Online-Meinungsumfrage teilnehmen.

Soll der Bornheimer Apostelpfad verkehrsberuhigt ausgebaut werden?

Soll der Bornheimer Apostelfad von einer Sammelstraße in eine Hauptverkehrstrasse mit täglich zu erwartenden 11.000 Fahrzeugen umgewandelt werden?

Soll der Apostelpfad eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h behalten?

Soll der Apostelpfad auch zukünftig für LKW`s ab 7,5 Tonnen gesperrt bleiben?

Sollte der Apostelpfad durch eine Umgehung entlastet werden? (Anlage 2.)

Schreiben Sie uns Ihre Meinung zum Thema. Bitte benutzen Sie bitte die Kommentarfunktion am Ende des Artikels.


 

Dieser Beitrag hat 2 Kommentare

  1. Franzen

    Die Stadt Bornheim macht was sie will und trägt keine Kosten selber. Alles wird auf die Anwohner abgeschoben. Typisch für die Stadt Bornheim. Durch den geplanten Umbau zu einer Hauptverkehrsstraße verlieren die Immobilien auch an Wert. Das sollte man prüfen lassen. Plant mal eine andere Umgehung. Aber da kann die Stadt ja nichts von den Anwohnern kassieren.

  2. Gottfried Düx, Lindenstr. 46, 53332 Bornheim

    Als betroffener Anlieger des Apostepfads finde ich den Zustand der Fahrbahndecke als eine echte Gefahr für nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer. Gerade im Hinblick, daß die Stadt Bornheim eine fahrradfreundliche Stadt werden will, sollte auch dieser Kreis der Verkehrsteilnehmer im Hinblick auf den derzeitigen Zustand der Fahrbahndecke berücksichtigt werden. Ein weiteres Beispiel für eine schlechte Fahrbahndecke ist die Katzentränke in Kardorf. Aber auch dort sind wohl alle Verantwortlichen der Stadt mit Autos unterwegs. In weich gefederten Autos bekommt man natürlich nicht mit, wie reparturbedürftig auch diese Straße ist.
    Als Vorstandsmitglied der Bewegung “Bornheimer Bürger für Bornheim” erwarte ich von den Verantwortlichen der Stadt Bornheim, das Ausbaukonzept des Bornheimer Apostelpfads unter Berücksichtigung der veränderten Verkehrssituation nach Freigabe der L 183n zu überdenken. Von den Mitgliedern des Stadtrats erwarte ich einen ergebnisoffenen Dialog mit den betroffenen Anwohnern.

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