Anträge und Anfragen der ABB zur nächsten Betriebsausschuss-Sitzung (27.11.2014)

WahnbachtalsperreDer Betriebsausschuss hat beschlossen, in Zukunft für Bornheim nur noch weiches Wasser aus der Wahnbachtalsperre (WTV) zu beziehen (Plan A). Dieser Beschluss wurde auch im Rat bestätigt. Der Bürgermeister ist beauftragt, diesen Beschluss umzusetzen. Wir haben uns die Satzung des WBV, an dem auch die Stadt Bornheim beteiligt ist, etwas genauer angesehen. Sofern die Umstellung auf den WTV nicht so reibungslos und kostengünstig wie erhofft abgewickelt werden kann, ist es gut, auch einen Plan B zu haben (siehe Punkt 3 bis 5 des Antrages). Die ABB folgenden Antrag an den Betriebausschuss gestellt:


Betr.: Sitzung Betriebsausschuss vom 27. November 2014 Bezug: Tagesordnung, Einreichung, Antrag zur Wasserversorgung

Hiermit beantragen wir einen Tagesordnungspunkt für die nachfolgend aufgelisteten Anträge in der nächsten Sitzung des Betriebsausschusses (27.11.2014) auf die Tagesordnung zu setzen:

  • 1. Der Ausschuss beschließt, die Wasseranalyse des WBV für Wesseling als Bestandteil für weitere Überlegungen hinsichtlich Mischungen etc. per Abstimmung anzuerkennen. Siehe Anlage 8_Trinkwasseranalysen_Nachbarkommunen.pdf

Begründung: Damit vereinfacht sich das weitere Verfahren. In der Analyse sind von der CDU angefragte Werte zu BTEX, (PFT?) bereits enthalten, Naphthalin + Glykole jedoch nicht.

  • 2. Der Ausschuss beschließt die Wasseranalyse des WTV für Siegburg (80/20) als Bestandteil für weitere Überlegungen hinsichtlich Mischungen etc. per Abstimmung anzuerkennen. Siehe Anlage 8_Trinkwasseranalysen_Nachbarkommunen.pdf, TW-Analyse_Jan-Dez_2013-WTV.pdf

Begründung: Damit vereinfacht sich das weitere Verfahren. Ansonsten gilt das Gleiche wie zum Antrag WBV zuvor.

  • 3. Der Ausschuss beschließt, den Liefervertrag mit dem WBV offen zu diskutieren und wie man künftig mit diesem Vertragswerk umgehen will.

Begründung: Die am 08.05.1996 gegründete Körperschaft d.ö.R. hat in §2, 4 als Verbandsgebiet Wesseling und Bornheim im Stadtteil Hersel. §16 regelt die Auflösung. Der Vertrag ist nur mit 2/3-Mehrheit kündbar, Bornheim verfügt aber nur über 3 von 10 Stimmen, somit unkündbar. Da ausdrücklich der Ortsteil Hersel als Verbandsgebiet ausgewiesen ist, kann als Vertragstreue auch nur die in Hersel verbrauchte Wassermenge eingefordert werden. Neue Mischungen machen nur Sinn, wenn die Wasserhärte deutlich gesenkt wird, mit einer zu erwartenden Härte von ca. 7,1 (in Siegburg werden 20% zum WTV-Wasser beigemischt). Bonn hat eine Härte von 6.0. Möglicherweise bietet genau die Teilmenge des OT Hersel im Vertrag mit dem WBV den Königsweg für eine vertragsgerechte Lösung im Mischungsverhältnis WTV:WBV. Wenn hierzu im Ausschuss Einverständnis besteht, kann über neue Vereinbarungen diskutiert und verhandelt werden.

  • 4. Der Ausschuss beschließt, die Wassermenge für den OT Hersel gemäß Vertrag zu ermitteln und dem Ausschuss und den Rat darüber zu berichten. Hierbei ist der Liefervertrag WBV mit dem OT Hersel zugrunde zu legen.

Begründung: Wenn diese Menge bekannt ist, herrscht Klarheit über die vom WBV abzunehmende Mindestmenge. So kann über neue Vereinbarungen und Mischungsverhältnisse nachgedacht werden.

  • 5. Der Ausschuss beschließt, den Kalkulationsansatz für die Kosten der Wasserzähler vorzulegen und zu begründen und den künftigen Ertrag (Marge) für neue Zähler per Beschluss zu begrenzen.

Begründung: So könnten angemessene Grundgebühren -wie in Nachbargemeinden- von ca.€7,00 zu einer Entlastung der Bürger führen (-3,30€ entspricht einer Bezugsmenge von 1,6-1,8m³ monatlich oder ca. 21% der Kosten für einen 2-Personenhaushalt). Wenn also in Alfter 5,89 €, in Bonn 8,67 € und in Bornheim 11,02 € für einen Wasserzähler berechnet werden, dann stellt sich berechtigterweise die Frage, wurde ein überteuertes Produkt oder ein zu hoher Aufschlag kalkuliert?

  • 6. Der Ausschuss beschließt, den Aufschlagfaktor für Trinkwasser per Beschluss auf 3,1 für neue Wasserqualitäten zu begrenzen.

Begründung: Der derzeitige Bezugspreis liegt bei 0,37 € pro m³ (0,28*0,75+0,64*0,25=0,37). Die Marge(Ertrag) liegt bei €1,08/m³, also einem Aufschlagfaktor von 3,92. Errechnet man z.B. den Aufschlagfaktor von Siegburg mit 3,08 (bei den bekannten Preisen), so könnte der Netto-Wasserpreis auf 1,98 € pro m³ bei 100% WTV bzw. bei 1,76 € pro m³ bei 80%WTV+20%WBV reduziert werden. Zur Information nachfolgende Aufstellung:

Siegburg

gültig ab 01.01.2013

Hennef

gültig ab 01.01.2007

Königswinter

gültig ab 01.03.2004

Much

gültig ab 01.01.2013

Wasserpreis

Netto

1,75 €/m³

1,72 €/m³

1,82 €/m³

1,33 €/m³

7% MwSt.

0,12 €/m³

0,12 €/m³

0,13 €/m³

0,09 €/m³

Brutto

1,87 €/m³

1,84 €/m³

1,95 €/m³

1,42 €/m³

Grundpreis (monatlich)

Zählergröße

bis 5m³/h

bis 5m³/h

bis 5m³/h

bis 5m³/h

Nettogrundpreis

6,40 €

8,90 €

6,46 €

7,00 €

7% MwSt.

0,45 €

0,62 €

0,45 €

0,49 €

Brutto

6,85 €

9,52 €

6,91 €

7,49 €

Verbrauchsgebühren für Brauch- und Trinkwasser in Bornheim: Netto: 1,45 €/m³ (das ist ein Faktor von 3,92 zum EK (0,28*0,75+0,64*0,25 =0,37), Ertrag 1,08 €) 7% MwSt.: 0,10 €/m³, Gesamt: 1,55 €/m³

Monatliche Gebühren für einen Wasserzähler mit einer maximalen Durchflussmenge von: 5 m³/h (Qn 2,5) = 11,02 € (inkl. 7% MwSt.), netto 10,30 €. Man fragt sich, ob sich die SBB der sozialen Verantwortung für die Preisgestaltung eines Grundnahrungsmittels stellt.

  • 7. Der Ausschuss beschließt, zur Meinungsbildung konkrete Zahlen über veraltete und auszutauschende Zuleitungen und deren geschätztes Investitionsvolumen anzugeben. Weiterhin den Zeitrahmen für den vorgesehenen Austausch der Rohrleitungen zu ermitteln.

Begründung: Nach den Presseberichten über angeblich zu erwartende Rohrbrüche aufgrund der geplanten Umstellung der Wasserqualität ist es angezeigt, die Öffentlichkeit sachlich zu informieren. Auch sind künftige Investitionen aufzuzeigen.

  • 8. Der Ausschuss beschließt, dass zum Thema „Rohrbrüche“ (Veröffentlichungen über zu erwartende Rohrbrüche wegen einer geplanten Umstellung der Wasserqualität) eine sachliche Gegendarstellung erarbeitet und veröffentlicht wird, damit die Bürger nicht weiter verunsichert werden.

Begründung: Die Behauptung, dass durch weicheres Wasser die „Hausbesitzer ihr blaues Wunder erleben“ (Wir Bornheimer vom 13.9.14) ist reine Spekulation. Die Lebensdauer von alten Leitungen ist nicht unbegrenzt. Außerdem weisen wir darauf hin, dass Grundwasser mehr Kohlensäure enthält als Oberflächenwasser. Kohlensäure führt zu Korrosion an allen metallischen Leitungen. Die „blaues Wunder“ Behauptung in der Presse kann so nicht stehen bleiben.

Paul Breuer



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