Einbahnstraße: Kostenberechnung drastisch falsch – juristische Bewertung folglich auch falsch! (3)

Vollendete Tatsachen ! (C) Fotobonntype
Vollendete Tatsachen !
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Fachliche und juristische Pleite für den Bürgermeister und die Befürworter der Einbahnstraße.

Inzwischen liegen die Gutachten des vereidigten Sachverständigen Dipl. Ing. Ottensmann und auch der Vorabzug des Memorandums (*) der Rechtsanwälte Redeker vor. Das Ergebnis ist für den Bürgermeister und die Befürworter der Einbahnstraße, um es kurz zu beschreiben,  niederschmetternd. Damit fällt die komplette Argumentationsbasis des Bürgermeisters bzgl. der angeblichen Notwendigkeit, den Stopp der Einbahnstraße blockieren zu müssen, wie ein Kartenhaus in sich zusammen.

Die ABB wird sich dafür einsetzen, dass die Ratsmehrheit von CDU, FDP und ABB das Thema am 2. Oktober 2014 erneut in den Rat bringt. Hat dieser Bürgermeister nach solchen Aktivitäten noch unser Vertrauen? Auch das werden wir nun ernsthaft diskutieren müssen!

Die ABB fordert den Bürgermeister auf, die bereits angefangenen Arbeiten, die sich nur auf die Einbahnstraße beziehen (Bordsteine), sofort einzustellen, damit keine Arbeiten ausgeführt werden, die zum Schluss wieder kostenträchtig demontiert werden müssen.

Herr Bürgermeister, stoppen sie die Arbeiten für die Einbahnstraße. Setzen Sie sich endlich mit den Betroffenen (Gewerbeverein) und den Befürwortern der Zweibahnlösung (CDU, FDP, ABB) an einen Tisch. Es ist schon 5 nach 12, aber noch nicht zu spät. Noch kann schlimmeres verhindert werden. Lassen sie es nicht auf einen weiteren Prozess und eine Dienstaufsichtsbeschwerde ankommen. Zwei bereits laufende Prozesse könnten auch noch entschärft werden.


  • Die Fakten:
  • Die Kostenberechnung des Ing. Büro Becker ist drastisch überzogen.
  • Die Kosten verschieben sich innerhalb des Leistungsverzeichnisses nur um ca. + 9.121 €.
  • Die Zweibahnlösung kann problemlos mit dem laufenden Auftrag abgewickelt werden.
  • Eine Aufhebung des Bauauftrages der Fa. Strabag wäre nicht notwendig gewesen.
  • Es hätte auch keine Stillstandszeiten gegeben, wenn sofort nach dem Ratsbeschluss (Stopp Einbahnstraße) richtig gehandelt worden wäre.
  • Eine Neuplanung ist nur im Detail notwendig (max. 11.157  €, auf kleinem Dienstweg 1.000 €).
  • Schadensersatz und Bauverzögerungen treten nicht auf, wenn zeitnah umgesteuert worden wäre.
  • Rückbaukosten wären auch nicht entstanden.
  • Die juristische Stellungnahme des Bürgermeisters (Rechtsanwälte CBH) bezog sich auf drastisch überhöhte Kosten und ist damit unzutreffend.
  • Der Bürgermeister hat mit der Vorlage drastisch falscher Zahlen den Rat, die Bezirksregierung und auch die Öffentlichkeit falsch informiert.
  • Der Rat wird sich auch damit befassen müssen, wie ein solches “Falschinformations- und Drohszenario gegen die Befürworter der Zweibahnlösung” zu bewerten ist und warum diese “Kostenberechnung”, die auch noch als Gutachten bezeichnet wurde, nicht geprüft und zurück gewiesen wurde.
  • Es muß nun auch die Haftungsfrage des Bürgermeisters geklärt werden. Das persönliche Haftungsrisiko gilt nicht nur für Ratsmitglieder!

 


Der Bornheimer Gewerbeverein veranstaltet aus diesem Grunde eine Informationsveranstaltung, auf dem die beiden Gutachten von den Verfassern (Redeker, Ottensmann) vorgestellt werden.

  • Gewerbeverein Bornheim
  • öffentliche Informationsveranstaltung
  • Mittwoch, den 24. September 2014
  • 19 Uhr 30, Kaiserhalle, großer Saal

Wir bitten alle interessierten Bürger zahlreich an dieser Veranstaltung teilzunehmen. Die Verfasser der Gutachten werden anwesend sein.

(*) Wir bemühen uns zur Zeit um die Erlaubnis zur Einstellung ins Internet!

 

 

 

 

Dieser Beitrag hat 3 Kommentare

  1. Paul Breuer

    Vielen Dank für Ihren Kommentar. Ich habe seinerzeit als Ratsmitglied zweimal Akteneinsicht gefordert und auch gewährt bekommen. Man darf zwar alles lesen, aber nichts kopieren! Da ich aber ein Leistungsverzeichnis und auch die Pläne im Originalmaßstab brauchte, um eine inhaltliche Prüfung der Kostenberechnung des Bürgermeisters durchführen zu können, hätte ich Wochen verbracht, um das alles abzuschreiben. Folglich habe ich schriftlich die Herausgabe des Leistungsverzeichnisses und der Pläne gefordert. Das wurde mir schriftlich ausdrücklich verweigert. Ich habe in der Folgezeit zwei Wochen benötigt, um einen Weg zu finden, diese Unterlagen, wenn auch ohne Preiseinträge (LV) zu beschaffen. Jetzt erst, nach einer entsprechenden Zeitverzögerung, konnte der Gutachter für Straßenbau mit der Prüfung beauftragt werden. Inzwischen wurden vor Ort jedoch fleißig Fakten geschaffen. Es ist halt so im Leben, der Bürgermeister hat die Aktion zur Beschaffung der Unterlagen zwar erschwert, aber eben nicht verhindern können. Es gibt immer einen Weg und nicht jeder hat nur Freunde. 😉

  2. Winand Flohr - Roisdorf (Anliegergemeinschaft Roisdorf-Friedsrichstraße)

    Lieber Herr Breuer,

    wie ich den Internet-Mitteilungen der ABB zum Thema “Königstraße” entnehmen konnte, wurde Ihnen die Aushändigung der Detailplanung und ebenso die Aushändigung eines Leistungsverzeichnisses verweigert. Hierzu kann ich Ihnen mitteilen, dass es der Anliegergemeinschaft Friedrichstraße seinerzeit in Zusammenhang mit dem Ausbau der Friedrichstraße ebenso ging.

    Bedingt war die Bitte der Anliegergmeinschaft um Aushändigung eines größeren Planes dadurch, dass der Vorlage zum Straßenausbau zur Sitzung des PLUVA im November 2011 beigefügte Plan nur im DIN A 4 Format abgedruckt war. Aufgrund des kleinen Planformates konnte die Anliegergemeinschaft jedoch keine Detailprüfung vornehmen, die es ermöglichte, evtl. Planungsfehler festzustellen oder Änderungswünsche zu formulieren, um in der folgenden städtischen Einwohnerversammlung hierzu die entsprechenden Anträge einzubringen.

    Die Bitte des Vertreters der Anliegergemeinschaft an den zuständigen Fachbereichsleiter wurde zunächst damit beantwortet, dass die Herausgabe eines solchen Planes (auch gegen Kostenerstattung) nicht möglich sei. Die weitere Frage, warum das denn nicht möglich sei, wurde mit der Feststellung beschieden “Das machen wir grundsätzlich so!” Auf die nächste Frage “Was bedeutet denn grundsätzlich?” wurde mitgeteilt: “Das führt nur zur Verwirrung der Bürger!”.

    Sie können sich sicher vorstellen, dass einem ehemaligen, seit fast 50 Jahre bei der Stadt tätigen Mitarbeiter der Verwaltung bei solchen Anworten und der Einstellung eines Fachbereichsleiters zum Bürger regelrecht “die Luft weg blieb”. Notgedrungen haben wir dann den Versuch, die Pläne von der Stadt zu erhalten, aufgegeben und die benötigten Unterlagen auf anderem Wege besorgt.

    Anhand der größeren Planunterlage konnten u.a. eine Vielzahl von Planungsfehlern und Änderungserfordernissen festgestellt werden. Nur eine der vielen Feststellungen in diesem Zusammenhang: auf rd. 250 lfdm. Länge befanden sich die Gehwege auch über 40 Jahre nach dem Erstausbau noch im Eigentum der Anlieger!?

    Die Neuplanung sparte diese Flächen aus und der der neue Gehweg sollte erst ab der “Sod”; d.h., ab dem Rinnstein des alten Gehweges zur Straßenmitte hin beginnen. Die Frage an den zuständigen Sachbearbeiter in dem für den Tiefbnau zuständigen Fachbereich, was das denn soll, bzw. ob man vorhat, hier eine 1,50 bis 2 m breite und ca. 250m lange Kegelbahn einzurichten, wurde mit einem lapidaren “Interessiert micht nicht, das ist Sache der Eigentümer” quittiert.

    Die zuvor zitierte Luft des Anliegervertreters blieb angesichts der Antwort abermals weg. Wir haben es letztlich geschafft, die betreffenden Anlieger dazu zu bewegen, ihre Gehwegflächen für einen sinnvollen Straßenausbau kostenfrei abzugeben. Damit hatte sich auch der zusätzliche vorhergehende Kommentardes Sachbearbeiters “Das schaffen Sie sowieso nicht!” überholt.

    Wie Sie selbst wissen, beschäftigte die Ausbauplanung unserer Straße die Politik – einhergehend mit 2 öffentlichen Bürgerversammlungen – über 2 Jahre. Erst Ende Februar 2013 konnte mit dem Straßenausbau begonnen werden. Ohne die Detailpläne hätten wir keine Möglichkeit gehabt, die Ausbauplanungen zu prüfen und hätten uns in der städtischen Anliegerversammlung somit zwangsläufig von Verwaltung und Planer über Ausbauplanungen “belabern” lassen müssen, mit denen wir uns im Vorfeld weder einzeln, noch in der Gemeinschaft in der gebotenen Weise beschäftigen konnten.

    Bürgerbeteiligung: – unter solchen Voraussetzungen eine Lachnummer (wenn es nicht so traurig wäre)! Wir waren denen nur lästig bzw. zuwider. Die Anerkennung und Würdigung bürgerlichen Engagementes und ein Miteinander seitens der Stadt: krasse Fehlanzeige!

    Statt dessen der plumpe Versuch der Verwaltung in mehreren Ausschußsitzungen, uns mit dem Hinweis darauf, dass man sich mit keiner Straße so oft beschäftigen musste, wie mit der Freidrichstraße, als Querulanten darzustellen. Wenn uns nicht der damalige Ortsvorsteher und die Vertreter der Fraktionen (außer der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) geholfen hätten, und ich nicht selbst im Rahmen meiner früheren Tätigkeit Kenntnisse in Bezug auf den Straßenausbau gehabt hätte, wären die Anlieger verraten und verkauft gewesen.

    Unsere übereinstimmende Erkenntnis: Planung der Stadt = teuer bezahlter Murks und verbunden mit einer Vielzahl von Planungsfehlern und Änderungserfordernissen! Letztlich haben wir uns auch gefragt, wer denn eigentlich plant – die Stadt oder die Anliegergemeinschaft?

    Wir (und nicht der Planer bzw. die Stadt) haben im Wesentlichen mit unseren Eingaben letztlich die Straße – so wie sie ausgebaut wurde – gestaltet. Ein Straßenausbau in der ursprünglich geplanten Weise hätte die Stadt mit Sicherheit bundesweit “bekannt” gemacht.

    Ich kann mich auch noch gut daran erinnern, dass der zuständige Beigeordnete in einer der Anhörungen im Ratssaal allen Anwesenden versicherte, dass die seitens der Anliegergemeinschaft gemachten leidvollen Erfahrungen der Vergangenheit angehören und in Zukunft “in der Verwaltung auf Bürgerfreundlichkeit” geachtet wird.

    Die auch von Ihnen gemachten Erfahrungen gehen wohl in eine andere Richtung. Zusätzlich standen auch wir später in Zusammenhang mit der Beurteilung der Ausbauqualität vor der Frage: wo bekommen wir ein Leistungsverzeichnis her?

    Die für die städtischen Ausschreibung zuständige Stelle empfahl damals dem Vertreter der Anliegergemeinschaft, bei der Stadtkasse ein Exemplar der dort für gewerbliche Interessenten bereitgehaltenen Ausschreibungen mit Leistungsverzeichnis gegen eine Schutzgebühr zu erwerben.

    Gesagt – getan – und mit diesem Leistungsverzeichnis wird sich ggfs. noch einmal ein Fachmann bzw. ein Gutachter im Rahmen der Endabrechnung beschäftigen. Nebenbei: egen Aufgeld hätten wir auch eine Ausschreibung / Leistungsverzeichnis mit Plan-CD erwerben können, aber dann wäre es für unsere Eingaben schon zu spät gewesen.

    Es ist für uns daher unverständlich, dass – wie in Ihren Mitteilungen dargestellt – selbst der Bitte seitens der Komunalpolitik um Gestellung von größeren Ausbauplänen und eines Leistungsverzeichnisses nicht entsprochen wurde. Außerdem ist doch anzunehmen, dass sich auch der Bornheimer Gewerbeverein schon um solche Dinge bemüht hat. Frage: hat der die denn bekommen?, wenn ja – warum Sie denn nicht?, – bzw. warum nicht die Anlieger der Friedrichstraße ?

    Im Interesse einer vernünftigen und ausreichenden Bürgerbeteiligung bleibt zu hoffen, dass es die Politik endlich schafft, diese Dinge künftig in eine andere Richtung zu bringen. Ein entsprechender und in die zitierte richtige Richtung gehender Antrag unseres ehemaligen Ortsvorstehers wurde im politischen Raum, auch mit den Stimmen seiner eigenen Fraktion, für uns absolut unverständlich “abgebügelt”.

    Aber wie heißt es so schön” “Die Hoffnung stirbt zuletzt”!

    Was die geplante und derzeit im Teilausbau befindliche Einbahnstraße zwischen Peter-Fryns-Platz und dem Kloster in Verbindung mit der Verkehrführung über den Servatiusweg anbetrifft, so habe ich bereits dem Vorgänger des derzeitigen Bügermeisters meine Auffassung mitgeteilt, dass ich die Planung für falsch halte. Ob ich mit meiner Auffassung, die ich an vielen konkreten Punkten festmachen kann, letztlich Recht behalte, wird die Zukunft zeigen.

    In diesem Zusammenhang fällt mir der alte Spruch ein: “Der Erfolg hat viele Väter”. Ein Mißerfolg (den ich nicht wünsche) hätte für Bornheim sehr drastische Folgen. In diesem Fall bin ich auf das Bekenntnis der dann hierfür verantwortlichen “Väter (und Mütter)” gespannt.

  3. Elsner, Fotobonntype, Königstraße

    Hallo, Herr Breuer,

    ich habe die letzte Ratssitzung noch immer nicht verkraftet. Wenn ich mir anschaue, wie das vor Ort jetzt gebaut wird, dann könnte ich nur noch weinen.

    Der Bürgermeister hat offensichtlich, ohne Not und ohne Probleme, den Vertrag bezüglich des Bauablaufes, erst einen Bauabschnitt komplett fertig stellen und dann den nächsten Bauabschnitt anfangen, geändert. Uns Bürgern will er erzählen, dass bei einer Massenverschiebung in geringem Umfang der Vertrag mit der Fa. Strabag, gekündigt, komplett neu geplant und auch neu ausgeschrieben werden muss!

    Die Situation auf der Baustelle ist für die Anlieger und Kunden mehr als eine Zumutung. Wenn man die Bauaufsichtsbehörde vor Ort bestellt, würden die die Baustelle in dieser Form sofort schließen! Für die Fußgänger müssten Stege gebaut werden, damit diese sicher zu den Geschäften gelangen und nicht über Schotterpisten stürzen müssen. Was die Ausfahrt Witthoffstraße betrifft, ist es ähnlich!

    Und dass die Kraftfahrzeuge über den Fußweg fahren müssen, um zur Volksbank zu gelangen ist überhaupt keine Zustand!

    Ich sende Ihnen ein Foto von der Einbahnstraße, in natura sieht es noch viel schlimmer aus! Die ganz schmale Straße und die wahnsinnig breiten Bürgersteige!

    PS: Diese Zuschrift erreichte uns per E_Mail. Nach Rücksprache mit dem Verfasser wurde sie vom Artikelautor hier eingefügt!

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