Natur- und Landschaftsschutzgebiete erfüllen eine wichtige Funktion. Solche Schutzgebiete werden nicht willkürlich eingerichtet. Die Einrichtung solcher Schutzzonen widerspricht jedoch unter Umständen deutlich den Interessen der Eigentümer solcher unter Schutz gestellter Flächen. Weideland ist zum Beispiel weniger einträglich als eine landwirtschaftliche Nutzung. Die unter Schutzstellung von Flächen kann im Laufe der Zeit durch eine „stille Umnutzung“ unterlaufen werden. Aus diesem Grunde haben wir von der ABB vier Anfragen an die Stadtverwaltung gerichtet. Gibt es hier Handlungsbedarf oder sind die aufgezeigten Umwidmungen/Veränderungen zulässig? Wir möchten uns hier bei den Bürgern bedanken, die uns auf die in den Anfragen angesprochen Themen angesprochen und hingewiesen haben.
Die ersten beiden Fotos sind nicht aus der gleichen Perspektive aufgenommen worden. Es handelt sich jedoch exakt um die gleichen Flächen. Weitere Fotos zu den angesprochenen Themen sind in den unten verlinkten PDF-Dateien zu sehen.
- Die Anfragen der ABB-Fraktion:
- Anfrage zum Maisanbau Landschaftsschutzgebiet
- Anfrage zum Pfützenweg
- Anfrage zur schleichenden Wegverbreiterung
- Anfrage zu Wegzerstörungen im Naturschutzgebiet
- NEU: Anfrage zum Aussiedlerhof im Hang
- Weitere Informationen zum Thema:
- Landschaftsschutz: Definition nach Wikipedia
- Naturschutz: Definition nach Wikipedia
- Natur- und Landschaftsschutzgebie Offenlage_Stand_24.06.09 (Siehe Seite 27)
Wenn Ihnen ähnlich gelagerte Fälle an anderen Stellen in Bornheim bekannt sind, dann wären wir an einer entsprechenden Information interessiert.
Stehen Sie nicht abseits. Diskutieren Sie mit! Landschafts- und Naturschutzschutz sowie landwirtschaftliche Interessen sind nicht immer einfach in Einklang zu bringen. Wird in Bornheim Landschafts- und Naturschutz den Vermartungsinteressen geopfert oder wird der Stellenwert von Landschafts- und Naturschutz zu hoch bewertet?
Schreiben Sie uns Ihre Meinung zum Thema. Benutzen Sie die Kommentarfunktion am Ende des Artikels.