Kostenverschiebung Einbahn/Zweibahn tatsächlich noch billiger als im Gutachten dargestellt. (2)

Die Kostenberechnung des öffentlich vereidigten Gutachters Ottensmann basiert auf “mittleren ortsüblichen Einheitspreisen”. Der Gutachter kam zu dem Ergebnis, dass die Kostenverschiebung 9.121,31 € Brutto betragen hätte.

Wir wollten es aber ganz genau wissen. Folglich haben wir per Akteneinsicht die Einheitspreise aus dem Auftrag der Fa. Strabag abgeschrieben und in die Kostenberechnung des Gutachters eingesetzt.

 

Das Ergebnis weicht natürlich vom Gutachten ab. Statt 9.121,31 € sind es nur noch 5.875,54 €.

  • Mehrkosten Fahrbahn         :      18.769,61
  • Minderkosten Gehwege      :    – 15.292,75
  • Mehrkosten Entwässerung :         1.460,57
  • ——————————————————–
  • Summe Netto                      :        4.937,43
  • Summe Brutto                   :        5.875,54
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Der Bürgermeister hat also auf die lächerliche Summe von 5.875,54 € seine Beanstandung des Ratsbeschlusses, die Einbahnstraße zu stoppen, aufgebaut!

  • komplette Neuplanung
  • Aufhebung des Auftrages
  • Neuausschreibung
  • Neue Vergabe
  • Ersatzzahlungen an Strabag

Die ABB wird auf der nächsten Ratssitzung das Thema Einbahnstraße erneut diskutieren und beschließen. Um den Tagesordnungspunkt als Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung zu bringen, ist die Mithilfe der CDU- und der FDP-Fraktion notwendig. CDU und FDP werden dies auf ihren Fraktionssitzungen diskutieren. Wir hoffen auf eine positive Reaktion.

Sobald unser Dringlichkeitsantrag rechtlich geprüft und intern abgestimmt ist, werden wir ihn hier ins Internet einstellen.

  • Nur soviel in Kürze
  • Rat zieht Thema Königstraße erneut an sich
  • Rat beschließt erneut Zweibahn- statt Einbahnstraße
  • Stopp aller Arbeiten für die Einbahnstraße
  • Weiterbau nur noch Kanalarbeiten bzw. Nebenstraßen
  • Planungsarbeiten Zweibahn sofort beginnen
  • Berechnung und Vorlage der Kosten für die Rückbauten
  • Benennung der Verantwortlichen, die für den Rückbau haften
  • Stellung von Änderungsanträgen (Zuschüsse) an die Bezirksregierung

Schreiben Sie uns Ihre Meinung zum Thema. Auf Wunsch werden wir Ihren Kommentar hier veröffentlichen.


 

 

 

Dieser Beitrag hat einen Kommentar

  1. Peter W.

    Kommentar zum Artikel im General-Anzeiger vom 26.09.2014

    SPD zu neuen Gutachten:

    Herr Hanft und Frau Kleinekathöfer haben sich mal wieder zum Integrierten Handlungskonzept gemeldet. Die sind eben nicht lernfähig. Sie wollen an einem vor 10 Jahren gefassten Beschluss festhalten, obwohl nach den Verkehrszählungen beim Probebetrieb bewiesen ist, dass durch die Einbahnregelung die prognostizierte Verkehrsminderung von 30-40% nicht erreicht werden kann. Dabei hat der Bürgermeister ja einen echten Probebetrieb mit Sperrung der Wallrafstraße und Einbahnregelung im Apostelpfad nach dem Beschluss des Rates von 2004 vorsichtshalber abgelehnt. Denn dabei wären noch weitere ca. 6.000 Autos/Tag auf die Königstraße verdrängt worden. Und das Chaos wäre perfekt gewesen.
    Die SPD hat ihr Schadensszenario vom 2 Millionen Euro (General-Anzeiger vom 07.07.2014) schon auf 1,5 Millionen Euro (General-Anzeiger vom 26.09.2014) reduziert und damit die Rückzahlung der Zuschüsse gemeint.

    Aber auch Herrn Hanft dürfte bekannt sein, dass die Maßnahmen untere Königstraße (Ost) und Servatiusweg bereits abgeschlossen sind, sowie der Peter-Fryns-Platz nach der letzten Ratssitzung nicht mehr strittig ist. Bleiben als nur noch die in einer früheren Sitzung genannten 370.000 Euro Fördermittel für die Königstraße zwischen Secundastraße und Pohlhausenstraße.

    In diesem Zusammenhang muss noch einmal an den Bebauungsplan Bo 13 -1. Änderung erinnert werden. Um einer in Bornheim bekannten Investorengruppe den Bau des heutigen Netto-Marktes zu ermöglichen, hat die Stadt das für die neue Trasse der Aeltersgasse angekaufte Grundstücke Königstraße Nr. 27 nach einigen Jahren Kapitaldienst an den Investor verkauft. Damit war der Ausbau der Aeltersgasse in einer neuen Trasse, die die Königstraße um 2.900 Autos/Tag entlasten sollte, nicht mehr möglich. Das Förderziel kann nun nach dem Ratsbeschluss vom 16.12.2008 nicht mehr erreicht und die Fördermittel von 370.000 Euro müssen wahrscheinlich zurückgezahlt werden.

    An dem Beschluss vom 16.12.2008 waren auch die Ratsmitglieder Hanft und Kleinekathöfer auch beteiligt.

    Aber weiter Angst wegen einer Kostenexplosion in der Bevölkerung als Verteidiger ihres Bürgermeisters schüren, obwohl die im Verhältnis zur Gesamtauftragssumme kleinen Kostenerhöhung bei einem Zweirichtungsausbau durch Gutachten eines vom Gewerbeverein, CDU, FDP und ABB beauftragten vereidigten Gutachters nachgewiesen sind.

    Aber die “Baufach”frau Kleinekathöfer sieht bei einer Verbreiterung der Fahrbahn um 1,50 m zu Lasten der beiden Gehwege eine völlig neue Straßenplanung und ein neues Bürgerbeteiligungs-Verfahren kommen. Komplizierter geht es nicht.

    Hohe Kosten hat der Bürgermeister selbst – gemäß dem Memorandum der Rechtsanwaltkanzlei Redeker – durch Ignorierung des Ratsbeschlusses vom 02.07.2014 verursacht.

    Leider hat der Bürger nur bei der Fraktion ABB eine Möglichkeit, mit seiner Meinung zur Diskussion beizutragen.

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