Asylpolitik in Bornheim – Offenheit und Transparenz sind wichtig

2. erweiterte Fassung:

Die Flüchtlinge kommen verstärkt in europäische Länder, weil hier eine Pflicht zur Aufnahme besteht und weil in europäischen Ländern eine weitgehend menschenwürdige Unterbringung selbstverständlich ist. Deutschland nimmt zusammen mit Schweden  ca. 50 % der Flüchtlinge auf.

Die Stadt Bornheim ist, was die Unterbringung von Flüchtlingen angeht, auf dem Weg in die richtige Richtung. Das kann man mit Fug und Recht so feststellen. Auch in der Bürgerschaft ist Verständnis für die Lage der Flüchtlinge weit verbreitet. Offen rassistische Äußerungen können vereinzelt im Internet festgestellt werden. In Bornheim haben solche Gruppierungen keine Chance auf Gehör. Das soll auch so bleiben.

In Bornheim gibt es, was die Unterbringung der Flüchtlinge angeht, eine gesunde Mischung:

  • Unterbringung in festen Bauten
  • Unterbringung in flexiblen Bauten (Container)
  • Unterbringung in angemieteten Wohnungen
  • Unterbringung bei Privatpersonen
  • Unterbringung in kirchlichen Einrichtungen
  • Unterbringung im Hotel (Ausnahme)

Massenunterkünfte mit all ihren Problemen, wie wir sie in den Großstädten beobachten, haben wir in Bornheim erfreulicher Weise nicht.

Was uns von der ABB in Bornheim mit Sorge erfüllt, ist die eher zögerliche und nicht immer vollständige Information der Ratsfraktionen und auch der Bürger über die Situation und die Probleme vor Ort durch die Verwaltung. Es gibt keinen ernsthaften Grund, sich über die tatsächlichen Zahlen und Kosten auszuschweigen. Wir sollten die Bornheimer Bürger nicht in informatorische Geiselhaft nehmen, bloß weil uns nicht genehme politische Kreise außerhalb von Bornheim diese Informationen für ihre menschenverachtende Politik missbrauchen könnten.

Aus diesem Grund hat die ABB folgende Fragen an die Verwaltung gestellt. Diese Fragen konnten am 19.11.2014 im Sozialausschuss nicht beantwortet werden, weil wir die Fragen zu spät eingereicht haben. Es ist uns auch klar, dass diese Fragen zur Beantwortung einen gewissen Aufwand erfordern. Die Anfrage der ABB wird also auf der nächsten Sitzung des Sozialausschusses auf der Tagesordnung stehen. Wir hoffen, dass die Verwaltung dies nicht in den nichtöffentlichen Teil verschieben will.

Neu: Inzwischen wurden die Fragen der ABB von der Verwaltung beantwortet. Nach der Lektüre der Antworten ergeben sich jedoch weitere Fragen, die nach unserer Meinung einer Klärung bedürfen. Deshalb sollten weitere Fragen zum Thema kein Tabu darstellen (z. B. wo verbleiben abgelehnte Asylbewerber und wer kommt für die Kosten auf; welche Länder gelten als Krisengebiete und in welchen Ländern werden Menschen politisch und religiös verfolgt; warum beteiligen sich Bund und Land nicht  ausreichend an den Kosten der Unterkunft und Lebenshaltung; was unternimmt die Stadt für die Erhöhung der Zuschüsse).


Die Anfrage der ABB:

Betr.: Sitzung ASS vom 18. November 2014

Bezug: Top 7, Konzept Flüchtlingsarbeit in Bornheim

Die ABB-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie hoch war die Gesamtanzahl von Asylanten und Bewerbern am 31. Dezember 2012?
  2. Wie hoch war die Gesamtanzahl von Asylanten und Bewerbern am 31. Dezember 2013?
  3. Wie hoch war die Gesamtanzahl von Asylanten und Bewerbern zum jetzigen Zeitpunkt?
  4. Wir bitten um die Aufschlüsselung der Frage 3 nach Nationalitäten?
  5. Wie viele Asylbewerber wurden 2014 bis zum jetzigen Zeitpunkt abgelehnt?
  6. Wie viele Asylbewerber wurden 2014 bis zum jetzigen Zeitpunkt zurück geführt?
  7. Wie hoch waren die Gesamtkosten der Stadt in 2014 bis zum aktuellen Zeitpunkt, die nicht durch Zuweisungen von Land/Bund gedeckt waren? Wir bitten hier zwischen den Kosten der Unterbringung und der Lebenshaltung zu unterscheiden.

Gesamtkosten der Unterbringung:                                €

Gesamtkosten der Lebenshaltung:                               €

Sonstige Kosten:                                                           €

————————————————————————–

Gesamtkosten:                                                             €

==========================================

Wir bitten um eine schriftliche Beantwortung. Wenn das unter Top 7 aktuell nicht möglich ist, bitten wir darum, diesen Punkt auf die Tagesordnung der nächsten Ausschusssitzung zu setzen.

Paul Breuer


(*) Die Vorlagen wurden im Ausschuss (ASS) einstimmig angenommen.


NEU: Das Asylrecht für politisch Verfolgte ist in Deutschland ein im Grundgesetz verankertes Grundrecht. Dieses Grundrecht steht für die ABB nicht zur Diskussion! Es kann jedoch nicht sein, dass die Kommunen den Löwenanteil der Kosten des Asylrechts (in Bornheim immerhin ca. 70 % der Gesamtkosten, 784.000 € in 2014) tragen müssen und sich der Bund und das Land NRW mit nur 30 % aus der Verantwortung stehlen. Nach heftiger öffentlicher Debatte im Jahr 1993 wurde das bis dahin schrankenlos gewährte Asylgrundrecht aus Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG herausgenommen und nach Art. 16a Abs. 1 GG übertragen. In die vier folgenden Absätze sind die im Asylkompromiss beschlossenen Einschränkungen eingearbeitet worden:

  • Ausländer, welche über einen Staat der Europäischen Union oder einen sonstigen sicheren Drittstaat einreisen, können sich nicht auf das Asylrecht berufen (Art. 16 a Abs. 2 GG).
  • Bei bestimmten Herkunftsstaaten (sog. sichere Herkunftsstaaten) kann vermutet werden, dass dort keine politische Verfolgung stattfindet, solange der Asylbewerber diese Vermutung nicht entkräftet (Art. 16 a Abs. 3 GG).
  • Der Rechtsschutz wurde eingeschränkt (Art. 16 a Abs. 4 GG).
  • Letztlich kann das deutsche Asylgrundrecht dadurch eingeschränkt oder ausgeschlossen werden, dass ein anderer Staat im Rahmen europäischer Zuständigkeitsvereinbarungen für die Schutzgewähr des Asylbewerbers zuständig ist und der Asylbewerber, ohne dass sein Asylantrag in der Sache geprüft wird, dorthin verwiesen wird.

Die Anerkennungsquote nach Art. 16 a GG ist entsprechend gering und liegt seit 2002 bei unter 2 %.[1]

In einem weitergehenden Sinne wird unter dem Asylrecht auch die Anerkennung als Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention und die Feststellung von zielstaatsbezogenen Abschiebungsverboten (subsidiärer Schutz) verstanden, die im Regelfall ebenfalls im Asylverfahren und ohne besonderen weiteren Antrag vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mitgeprüft wird. Die Erfolgsquoten der gestellten Asylanträge in Hinblick auf diese Schutzformen unterliegen größeren Schwankungen.


NEU: Grundgesetz Artikel 16a

(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.

(3) Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, daß dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.

(4) Die Vollziehung aufenthaltsbeendender Maßnahmen wird in den Fällen des Absatzes 3 und in anderen Fällen, die offensichtlich unbegründet sind oder als offensichtlich unbegründet gelten, durch das Gericht nur ausgesetzt, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme bestehen; der Prüfungsumfang kann eingeschränkt werden und verspätetes Vorbringen unberücksichtigt bleiben. Das Nähere ist durch Gesetz zu bestimmen.

(5) Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen, die unter Beachtung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Anwendung in den Vertragsstaaten sichergestellt sein muß, Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen.


Warum kommen Flüchtlinge zu uns? Dieser Frage müssen wir uns endlich stellen?

Die Außen-, Sicherheits- und Wirtschaftspolitik der entwickelten Länder muss so angelegt sein, dass Flüchtlingsströme erst gar nicht entstehen! Die Menschen müssen in Ihren Heimatländern eine Chance bekommen, dort menschenwürdig zu leben und deshalb dort auch zu bleiben.

Wir müssen aufhören mit Sanktionen, Blockaden und der Unterstützung “oppositioneller Kräfte” in Ländern, deren Politik uns nicht gefällt, Druck auszuüben. Dieser Druck trifft nicht das Regime, sondern die Menschen. Wir dürfen kriegerische Aktionen nicht unterstützen, die das Ziel haben, eine Regierung zu stürzen, die uns nicht gefällt. Wir müssen aufhören militärisch dort einzugreifen, wo wir die Chance sehen, ein uns nicht “genehmes Regime” zu beseitigen. Kriege, die wir mit Politik, mit Waffenlieferungen oder auch mit direktem militärischen Eingreifen provozieren, erleichtern oder auch selber führen, führen zur Zerstörung der Infrastruktur, töten Menschen, erzeugen Armut und Verzweiflung und erzwingen letztendlich die  Flucht der betroffen Menschen vor Ort. Was bleibt jenen Menschen vor Ort auch anders übrig. Wir dürfen uns dann aber auch nicht wundern, wenn sie den Weg zu uns finden.

Man muss doch von unseren politisch Verantwortlichen erwarten können, dass sie vor einer Aktion (Sturz einer Regierung) fragen, was nachher kommt. Wenn man an die Zustände in Afghanistan, Irak und Syrien denkt, drängt sich die Frage auf, hat man da nur einen Schritt weit nachgedacht?

Wir müssen endlich dazu kommen, mit den unterentwickelten Ländern faire Wirtschaftsabkommen zu schließen. Fair Trade darf sich nicht darauf beschränken, dass wir unsere Stadt stolz zur “Fair Trade Stadt” erklären, im Supermarkt aber fast alle Waren aus Entwicklungsländern nicht aus fairem Handel stammen und wir unseren Konzernen absolut freie Hand lassen, ganze Länder schamlos auszubeuten, ohne an die Langzeitfolgen für die dortige Natur und die dort lebenden Menschen zu denken. Geiz ist geil, das ist der falsche Weg. Nur eine faire Wirtschaftspolitik verhindert Wirtschaftsflüchtlinge!

Wir sollten uns auch nicht wundern, dass Menschen, die wir in Deutschland mit Hartz 4, 1€ Jobs, Lohndumping und Minirenten in die Armut schicken, mit gewissem Argwohn auf andere Menschen blicken, denen einfach, schnell und unbürokratisch geholfen wird.

Das alles können wir als Einzelne natürlich nicht ändern. Wir können jedoch einen gewissen Druck auf unsere Politiker ausüben, sich solchen Argumenten nicht weiter zu verschließen.

Die Flüchtlingsproblematik, die wir vor Ort auf kommunaler Ebene mit großem finanziellen Aufwand lösen müssen, hat Ursachen. Diese Ursachen, die teilweise durch falsche Außen-, Wirtschafts- und Sicherheitspolitik von uns selbst mit verursacht wurde, dürfen wir nicht weiter ignorieren.

Die ABB ist langfristig nicht bereit, auf kommunaler Ebene die Auswirkungen falscher Politik auf höchster Ebene auszubaden. Wir müssen alle einen Schritt weiter denken und auch dementsprechend handeln. Hoffen wir, dass unsere Politiker im Land und im Bund ihre Augen nicht weiter verschließen und entsprechend umdenken und auch dementsprechend handeln.

Wir brauchen mehr Geld!

Um das Nachdenken unserer Politiker in Bund und Land zu fördern, sollten wir auf kommunaler Ebene dazu übergehen, in Zukunft die Auswirkungen falscher Politik auf Bundesebene durch die unmissverständliche Forderung nach kostendeckenden Zuschüssen für die Versorgung und Unterbringung der Flüchtlinge anzuregen.

Wenn der Bund und das Land uns vor Ort die Flüchtlinge zuweisen, ohne uns zu fragen, wie wir das organisatorisch und finanziell geregelt bekommen, dann müssen Bund und Land auch für die tatsächlichen Kosten aufkommen. Dieses Prinzip heißt Konnexitätsprinzip. Wer bestellt bezahlt.


Schreiben Sie uns Ihre Meinung zum Thema. Benutzen Sie bitte das Formular am Ende des Artikels.


 

 

Dieser Beitrag hat 2 Kommentare

  1. N. Bollenbeck

    In ihren Heimatstaaten verfolgten und bedrohten Menschen muss Schutz gewährt werden. Dies ist selbstverständlich für eine demokratische und freie Gesellschaft. Daran können auch die vom rechten Mob bedauerlicherweise verführten Demonstranten bei Pegida, Bogida, Kögida oder wie immer sie sich auch nennen mögen nichts ändern. Dennoch müssen Fragen erlaubt sein und der Bürger, der Sorgen hat, darf nicht mundtot gemacht werden. Nicht die Angst vor der Islamisierung treibt mich um sondern vielmehr die Sorge, dass wir für die wenigen Prozent andersgläubiger Mitbürger unsere eigenen Sitten und Gebräuche aufgeben sollen. Ich finde es nicht schön wenn meine kleine Enkelin, die das erste mal bei einem Martinszug mitgegangen ist nur vom “Laternenfest” spricht, wie man es ihr im Kindergarten beigebracht hat. Sie kann überhaupt keine Verbindung zu Sankt Martin mehr herstellen. Weiter frage ich mich als Bürger, der bereits von einem Einbruch durch (inzwischen gefasste) osteuropäische Täter betroffen war, warum es noch so viele Asylbewerber aus den sicheren Herkunftsstaaten des Balkans gibt? Und wie kann es sein, dass die Stadt auch solche Menschen aufnehmen, beherbergen und versorgen muss und dabei keinen Einfluss auf das Asylverfahren hat.

  2. Deutsche Städte und Gemeindebund

    Kommunen fordern Unterstützung – “Marshallplan Flüchtlingshilfe”

    Der Deutsche Städte- und Gemeindebund fordert angesichts steigender Flüchtlingszahlen weitere Hilfen. Deutschland brauche einen Marshallplan für eine langfristig angelegte Flüchtlingspolitik.

    Die Kommunen allein könnten für die Flüchtlinge keinen Schutzraum schaffen, so der Verband. Das könnten nur Bund, Länder und Kommunen gemeinsam. Zu einem solchen Konzept gehöre unter anderem ein Bauprogramm für möglichst dezentrale Flüchtlingsunterkünfte, sagte der Hauptgeschäftsführer, Gerd Landsberg, nach der Hauptausschusssitzung des Dachverbandes am Dienstag in Stuttgart.

    Die Zahl der Flüchtlinge nehme weiter zu und viele der Menschen könnten nicht in ihre zerstörten Länder zurückkehren. Damit habe man es mit einer langfristigen Herausforderung zu tun. Die Länder müssten zusätzliche Aufnahmeeinrichtungen schaffen, fordert der Verband deshalb. Zudem sei die Einrichtung eines Gesundheitsfonds nötig, um die zum Teil hohen Krankheitskosten finanzieren zu können.

    Der Bund müsse außerdem die Asylverfahren weiter beschleunigen, forderte auch der Präsident des Gemeindetags Baden-Württemberg, Roger Kehle. Mit Blick auf den Flüchtlingsgipfel in Baden-Württemberg Mitte Oktober sagte Kehle, dem guten Willen müsste nun ein gutes Konzept folgen.

    Der Text wurde vom Administrator eingefügt. Quelle Yahoo.de

Schreibe einen Kommentar