Me16 – Aktivität für zeitlich beschränkten Auftragsvergabestopp eingereicht (2. erw. Fassung)

Der Bebauungsplan Merten 16 ist nach wie vor sehr umstritten. Alle Versuche der betroffenen Anlieger mit der Stadt Bornheim und auch mit den Fraktionen, die den Bebauungsantrag unterstützen (CDU, SPD, Grüne, UWG, FDP), zu einer für beide Seiten akzeptablen Lösung zu kommen, sind gescheitert. Die zuständigen Gremien der Stadt Bornheim sind auf keine Forderung der betroffenen Anlieger eingegangen. Die Bauverwaltung hat auch keinen Versuch unternommen mit den Klägern zu reden. Das hat in Folge zu einer Normenkontrollklage beim Oberverwaltungsgericht Münster geführt. Wir haben ausführlich im Internet der ABB darüber berichtet. (*1)

Es gab zum Verfahren, welches bereits am November 2021 eingeleitet wurde, bisher noch keinen Verhandlungstermin beim Oberverwaltungsgericht. Die Stadt Bornheim hat den Bebauungsplan Me16 weiter entwickelt, Aufträge erteilt und versucht so vollendete Tatsachen zu geschaffen, die es dann dem Gericht schwerer machen soll im Sinne der Kläger zu urteilen.

Das hat nun in Folge eine weitere Aktivität des Anwaltes der Kläger erzwungen. Im Antragsschreiben des Anwaltes vom 03.01.2023 wurde das Oberverwaltungsgericht aufgefordert, eine einstweilige Anordnung, wegen der Eilbedürftigkeit ohne mündliche Verhandlung nur durch den Vorsitzenden, zu beschließen. Es sollen bis auf weiteres keine Aufträge erteilt werden dürfen. (*2)  Dagegen hat die Beklagte (Stadt Bornheim) mit Schreiben vom 16.01.2023 Stellung bezogen und das Oberverwaltungsgericht aufgefordert den Antrag der Kläger als unzulässig abzulehnen. (*3) Das Schreiben der Beklagten an das Gericht wurde mit Schreiben vom 2. Februar 2023 zurück gewiesen (*4) Wir werden erneut berichten, wenn eine Reaktion des Oberverwaltungsgerichtes erfolgt ist.

Die ABB hat seinerzeit nach intensiven Gesprächen mit den Anliegern beschlossen, den Bebauungsplan Me16 abzulehnen und die Kläger inhaltlich und finanziell zu unterstützen. In diesem Zusammenhang gab es eine Spendenaktion, die finanzielle Mittel generierte, die nun sachbezogen den Klägern zur Verfügung gestellt wurden.

Die Begründung in der Normenkontrollklage sowie die Begründung der ABB-Fraktion zur Ablehnung sind sehr umfangreich. Hier werden nur die wichtigsten Details genannt:

– Gewichtige Einwände der zuständigen Behörde Straßen NRW, die für Landstraßen zuständig ist, wurden komplett ignoriert. Hier reden wir von der Bonn-Brühler-Straße, die an den Me16 angrenzt.
– Eine Ampel auf der Bonn-Brühler Straße zur Einmündung Beethovenstraße wird von Straßen NRW abgelehnt. Trotzdem wurde dies als abgestimmt verkündet.
– Veränderungen auf der Bonn-Brühler-Straße wie ein Kreisel mit Abbiegerspuren etc. ist von Straßen NRW nicht genehmigt, auch wenn die Stadt die Kosten eventuell übernehmen würde.
– Bisher ist uns kein Anlieger an der Ecke Beethovenstraße/Bonn Brühler Straße bekannt, der Flächen an die Stadt für einen Kreisel mit Abbiegerspuren abgeben würde.
– Die Verkehrsgutachten zum Me16 berücksichtigen nicht die zusätzlichen Verkehre, bedingt durch den gegenüber liegenden Bebauungsplan Me18 auf die Verkehrssituation auf der Bonn-Brühler Straße (L183).
– Die Verkehrsgutachten berücksichtigen nicht die zusätzlichen Verkehre auf der Bonn-Brühler-Straße durch die Gesamtschule, die im Bereich des Me18 errichtet werden wird.
– Die Verkehrsgutachten berücksichtigen nicht die zusätzlichen Verkehre auf der Bonn-Brühler-Straße die durch die geplanten Kindergärten im Bereich des Me18 errichtet werden sollen.
– Eine Innenerschließung eines derart großen Neubaugebietes wie der Me16 über die Offenbachstraße und die Beethovenstraße ist nicht sinnvoll.
– Bei den Beratungen der Aufstellung des Me16 wurden wichtige Details angegeben, die jedoch nie mit den Anliegern, die Grundstücke hätten zur Verfügung stellen müssen, verbindlich vereinbart wurden. Schon zum Zeitpunkt der Aufstellung des Me16 wurde der Stadt von den 2 Anliegern mitgeteilt, dass sie auf keinen Fall Teilflächen an die Stadt für die beiden Zuwegungen abtreten werden.  Hier ist die ursprünglich geplante 1. Zuwegung von der Bonn-Brühler Straße und auch die 2. Zuwegung von der Offenbachstraße zu nennen. Das Verschweigen  derart gewichtiger Details gegenüber den Entscheidungsträgern beim Aufstellungsbeschluss in den städtischen Gremien ist krass unseriös und durch nichts zu entschuldigen.
– Nach Fertigstellung der Baumaßnahmen Me16 und Me18 wird es in den Hauptverkehrszeiten durch die zusätzlichen Verkehre auf der L183  zu einem weitgehenden Zusammenbruch/Stillstand des Verkehrs und zu Rückstauungen bis hinaus über den Kreisel in Richtung Brühl kommen.

Aktuell stellen wir folgende Aktivitäten im Bereich  des Me16 fest:

–  Entgegen dem Aufstellungsbeschluss wurde auf der Offenbachstraße ein Gebäude gekauft und abgerissen, was die Alternative zur  1.  Zuwegung zum Me16 über die Offenbachstraße gewährleisten soll.
– Entgegen dem Aufstellungsbeschluss wurde auf der Beethovenstraße ein weiteres Gebäude gekauft und abgerissen, welches nun die 2. Zuwegung über die Beethovenstraße, anstelle der Bonn-Brühler-Straße gewährleisten soll.
– Im Baugebiet wurde mit der Erschließung begonnen.  Aufträge wurden erteilt. Änderungen der Straßenführung auf der Bonn-Brühler-Straße sind nicht von Straßen NRW genehmigt.
– Auf der Offenbachstraße wurden diverse Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung entfernt die seinerzeit durch die Anlieger finanziert wurden.
– Auf der Offenbachstraße wurde ein weitgehendes Parkverbot eingeführt. 

Es ist nun folgendes Scenario zu erwarten:

– Einige Grundstücke wurden von den Ersteigentümern bereits verkauft weil man nicht mehr an einen erfolgreichen Abschluss des Me 16 als Folge der anstehenden Klagen glauben.
– Die Finanzierung konnte seinerzeit von den Grundstückseigentümern mit sehr niedrigem Zinssatz kalkulieret werden, der aktuell nicht mehr zur Verfügung steht.
– Es wird ungeniert, trotz anstehender Klagen, die Erschließung voran getrieben.
– Sofern die Klagen der Anwohner erfolgreich sein werden, entsteht erheblicher finanzieller Schaden. Die Inhaber der Teilgrundstücke können die Stadt auf Schadensersatz verklagen. Alle Hinweise der ABB-Fraktion in den städtischen Gremien, mit den Klägern und deren Anwalt verhandeln und einvernehmliche Lösungen zu suchen, also Klagen zu verhindern, wurden brüsk abgelehnt. Das hat nun zu einer derartigen Verhärtung der Fronten geführt, was dann in Folge die Normenkontrollklage und nun auch weitere Aktivitäten für einen Vergabestopp provoziert hat.

Die Stadt Bornheim und die den Bebauungsplan Me16 trotz aller Risiken und ohne Rücksicht auf Verluste weiter unterstützenden Rats- und Ausschussmitglieder sind sich offensichtlich der persönlichen Konsequenzen ihres Handelns nicht bewusst. Änderungen der Verkehrsführung an einer Landstraße (Bonn-Brühler-Straße, L183) sind gegen den Widerstand der zuständigen Behörde Straßen NRW, die für Landstraßen zuständig ist, nicht möglich. Der entsprechende Schriftverkehr, den Straßen NRW in der Sache an die Verwaltung gerichtet hat, wurde ignoriert.

Sollte die Stadt die anstehenden Prozesse verlieren, wird auch keine Übernahme der finanziellen Schäden durch die Versicherung erfolgen, weil die Beschlüsse unter Berücksichtigung der Tatsachen als grob fahrlässig eingestuft werden könnten.

Einen ähnlichen Fall gab es schon einmal im Zusammenhang mit einer Baumaßnahme. Hier zahlte die Stadt eine erhebliche Summe als Entschädigung für einen Bauverzug an einen Bauherren, weil sich die Versicherung weigerte den Schaden zu übernehmen. Seinerzeit klagte ein Bauherr gegen die Stadt auf Schadenssatz, also nicht gegen einzelne Rats- und Ausschussmitglieder. (*5)

Das könnte sich beim Streitfall Me16 ändern. Dann wären die Befürworter des Me16 persönlich haftbar und nicht die Versicherung oder die Stadt. Diese Umstände wünschen wir natürlich keinem Befürworter des Me16 in den städtischen Gremien. Wer aber unter den gegebenen Umständen weiter am Me16 in dieser Form und auch unter den aktuellen Bedingungen festhält, handelt fahrlässig und muss folglich mit einem derartigen persönlichen Finanzrisiko leben.

Wir fordern die Verwaltung der Stadt Bornheim und die den Bebauungsplan Me16 noch immer unterstützenden Personen in den zuständigen politischen Gremien (Ausschuss für Stadtentwicklung, Rat) auf, alles zu unternehmen um mit den Klägern und deren Anwalt zu einer beidseitigen tragbaren Lösung zu kommen, die dann den Klageweg eventuell beenden könnte.

Um das finanzielle Risiko der beiden Kläger soweit wie möglich abzufedern haben wir seinerzeit zu einer Spendenaktion aufgerufen. Die eingegangenen sachbezogenen Spenden haben wir den Klägern zur Verfügung gestellt. Diese Spendensumme ist inzwischen fast aufgebraucht.  Aus diesem Grunde nennen wir hier noch einmal das Konto, auf dem weitere sachbezogenen Spenden überwiesen werden können. Bitte auf der Überweisung “Spende für Klagen zum Me16” angeben. Für Spenden werden am Jahresende Spendenquittungen ausgestellt, die beim Finanzamt eingereicht werden können.

  • Kreissparkasse Köln
  • Aktive Bürger Bornheim
  • IBAN: DE39 3705 0299 0046 0145 71
  • BIC: COKSDE33XXX

(*1) Normenkontrollklage zum Me16 eingereicht
(*2) Klageschrift_2_Me16_2023_01_03
(*3) Erwiderung der Beklagten (wird rechtlich noch geprüft, ob Veröffentlichung statthaft ist)
(*4) Klage_Me16_2_Erwiderung_2023_02_02
(*5)  Ratssitzung vom 05.12.2019, Top N22, nicht öffentlich, deshalb keine inhaltliche Verlinkung möglich!
(*) Flugblatt_Me_16_März_2023   Neu
(*) WB_06_2023_Bebauungsplan_Me16_Vergabestopp  Neu


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