2,5% Hürde für Kommunalwahlen vom NRW Verfassungsgerichtshof gestoppt.

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CDU, SPD und Grüne hatten im vorletzten Landtag beschlossen eine 2,5% Hürde bei Kommunal- und Kreistagswahlen in NRW einzuführen. Seinerzeit hatten die Befürworter dieses Gesetzes eine angebliche Wortmeldungsflut, längere Debatten, sogar eine Unmöglichkeit einer Mehrheitsbildung bei zu "vielen Parteien" ins Feld geführt. Dieses krass undemokratische Verfahren wurde vom Verfassungsgerichtshof in Münster verworfen. Das ist eine gute Nachricht. In der Pressemeldung des Verfassungsgerichtshofes wird wie folgt argumentiert: Zitat: " In der mündlichen Urteilsbegründung führte die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs Dr. Ricarda Brandts unter anderem aus: Der Verfassungsgerichtshof habe die verfassungsunmittelbare 2,5 %-Sperrklausel darauf zu überprüfen, ob sie die in Art. 69 Abs. 1 Satz 2 der Landesverfassung (LV) normierten Grenzen der Zulässigkeit von Verfassungsänderungen wahre. Danach seien Änderungen der Verfassung, die den Grundsätzen unter anderem des demokratischen…

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