Stand der Unterschriftensammlungen – So können Sie uns helfen!

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Laut Kommunalwahlgesetz NRW müssen Parteien oder regionale Wählervereinigungen, die zur Kommunalwahl antreten wollen, sogenannte Unterstützer-Unterschriften sammeln, um beim jeweiligen Wahlamt für die Kommunalwahl zugelassen zu werden. Erst wenn die vorgeschriebene Anzahl dieser Unterstützer-Unterschriften vorliegt, wird die Partei oder Wählervereinigung vom Wahlamt zur Wahl zugelassen. Unterstützer-Unterschriften müssen nur die Parteien oder Wählergruppen einreichen, die nicht im Bundestag,  im Landtag oder im örtlichen Regionalparlament vertreten sind. Die ABB muss also, wenn sie in Bornheim zur Kommunalwahl zugelassen werden will, diese gesetzliche Hürde überspringen. Die amtlichen Vordrucke liegen uns inzwischen vollständig vor. Wir müssen folgende Unterschriften sammeln: Pro Wahlbezirk 5 Unterschriften;  5 x 22 = 110 Unterschriften; die Unterstützer müssen im Wahlbezirk gemeldet und wahlberechtigt sein Für die Reserveliste 38 Unterschriften; die Unterstützer müssen in Bornheim gemeldet und wahlberechtigt sein Für den Bürgermeisterkandidaten; 220 Unterschriften;…

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