Brenig: Wann endlich kommt das LKW Durchfahrverbot?

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1. erweiterte Fassung: Bereits im Mai 2016 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung beschlossen für Bornheim-Brenig ein LKW-Durchfahrverbot zu fordern. Hierzu muss ein straßenverkehrsrechtliches Anhörungsverfahren stattfinden. Soweit so gut. Nur, bis heute ist nichts passiert. Man muss sich nach 8 Monaten doch langsam fragen, wieso passiert da nichts? Die ABB ist im Gegensatz zur Forderung des Breniger Ortsvorstehers nicht der Meinung man solle in der Zwischenzeit nur provisorische Warnbaken aufstellen sondern auch entsprechenden Druck auf die zuständige Behörde ausüben endlich zu handeln und das notwendige straßenverkehrsrechtliche Anhörungsverfahren stattfinden zu lassen. Leider hat sich die zuständige Behörde geweigert, den Antragsteller ABB und die betroffenen Bürger am Anhörungsverfahren teilnehmen zu lassen, obwohl dies der Ausschuss für Stadtentwicklung generell gefordert hat. Kaum zu glauben aber wahr. Es hat offensichtlich…

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Straßenverkehrsrechtliche Anhörungsverfahren – In Bornheim ohne Beteiligung der Betroffenen und der Antragsteller?

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat am 29. Juni 2016 ein straßenverkehrsrechtliches Anhörungsverfahren zum Thema Durchfahrverbot für schwere LKW´s in Brenig beschlossen. Zeitgleich konnten die erstaunten Mitglieder des Ausschusses unter Tagesordnungspunkt 17 nachlesen dass keine ordnungsgemäßen straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen nach § 45 StVO (Straßenverkehrsordnung) erfolgen können, wenn Anhörverfahren unter Beteiligung externer Personen ablaufen sollen. Die beteiligten Behörden würden sich weigern an solchen Anhörverfahren teilzunehmen. Aus diesen genannten Gründen sähe die Verwaltung keine Möglichkeit den Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung vom 17.06.2015 umzusetzen. Dieser Beschluss lautete: "Der Bürgermeister wird beauftragt, den Termin eines straßenverkehrsrechtlichen Anhörverfahrens auch den Antragstellern des Verfahrens mitzuteilen. Ein Vertreter des Antragstellers kann an dem Ortstermin als Gast teilnehmen, um für Rückfragen der Behörden zur Verfügung zu stehen. Diese Regelung gilt bis Ende des Jahres…

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