Rechtskräftige Verabschiedung des Bebauungsplans Ro25 erzwingt Normenkontrollverfahren! (1. erw. Fassung)

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Leider sind alle Diskussionen, Gespräche, Versprechungen und inoffizielle Zusagen von örtlichen Kommunalpolitikern im Sande verlaufen. Auch führte die kritische Teilnahme der Betroffenen auf den Anliegerversammlungen der Stadt Bornheim zu keinem Ergebnis. Die Ankündigung des neuen Bürgermeisters vor der Kommunalwahl, „er werde sich alle neuen Baugebiete ansehen” ergaben beim umstrittenen Bebauungsplan Roisdorf 25 (Ro25) keine Änderung und Einsicht. Die Stadt Bornheim, der Ausschuss für Stadtentwicklung und der Rat halten weiterhin ohne Korrektur am Bebauungsplan Ro25 fest. Trotz aller Ungereimtheiten, den Einsprüchen der Anlieger sowie den Einsprüchen von zwei Rechtsanwaltskanzleien soll der Bebauungsplan Ro25 rechtskräftig verabschiedet werden. Im Ausschuss für Stadtentwicklung am 16.03.2022 (18 Uhr, Ratssaal, Roisdorf) und dann folgend im Rat, am 17.03.2022 (18 Uhr, Rheinhalle, Hersel) wurde der Ro25 gemäß Beschlussvorlage…

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Im Jahr 2022 gibt es viel zu tun – Packen wir es an ! (Erw. Fassung, siehe Wasserpreis)

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Zunächst möchte sich die ABB und die ABB-Fraktion für die vielfältigen Unterstützungen im Jahr 2021 recht herzlich bedanken.  Insbesondere für die Spenden, die sachbezogen für die juristische Auseinandersetzung um den Bebauungsplan Me16 (Merten 16) verwendet werden. Dieses Thema wird auch im Jahr 2022 weiter geführt. Die Stadt Bornheim versucht zur Zeit die Eröffnung des Verfahrens abzuwenden. Ein entsprechender Schiftverkehr der Beklagten (Stadt Bornheim) wurde dem Anwalt der Kläger vom Gericht zugestellt. Dieses Schreiben der Stadt und die darauf erfolgte Antwort der Kläger wird im Internet der ABB-Fraktion veröffentlicht. + Zum Bebauungsplan Ro25 (Roisdorf 25, Koblenzer Straße, Streitthema: Herausnahme aus dem Ro23) liegt der Stadt Bornheim ein Schreiben des Anwalts eines Anliegers vor. Die Stadt wurde aufgefordert den Ro25 einzustellen. Thema: Gefälligkeitsplanung…

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Der Bebauungsplan Ro25 wird weiter geführt. (1. erw. Fassung)

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Der Bebauungsplan Ro25 (Roisdorf 25) wird gemäß Top 05 der Sitzung des Rates vom 11.05.2021 weiter geführt. (*2) Die ABB-Fraktion hat diesen Bebauungsplan erneut abgelehnt, weil in keiner Weise auf die berechtigten Belange der Anlieger der Koblenzer Straße eingegangen wurde. Alle anderen Fraktionen (CDU, Grüne, SPD, UWG, FDP) haben diesem Bebauungsplan erneut zugestimmt. Betroffenen Bürgern steht laut Baugesetzgebung in NRW ein Einspruchsrecht zu. Von diesem Einspruchsrecht haben etliche betroffene Bürger und die ABB Gebrauch gemacht. (*3) (*4) Wir veröffentlichen als Beispiel den aktuellen Einspruch der Familie Korte. Einsprüche müssen lediglich von der Verwaltung gesammelt werden. Örtliche Praxis ist, diese Einsprüche erst vor der endgültigen Verabschiedung den Rats- bzw. Ausschussmitgliedern mit geschwärzten Absendern zur Verfügung zu stellen. Die Verwaltung in Bornheim beantwortet…

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Straßenbaukostenbeiträge abschaffen – Eine Aktion des Bundes der Steuerzahler NRW – Wir machen mit! (1. erw. Fassung)

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Es geht im wahrsten Sinne des Wortes um Ihr Geld. Die ABB unterstützt das Volksbegehren des Bundes der Steuerzahler NRW zur Abschaffung der Straßenbaubeiträge im Land Nordrhein-Westfalen. Die Mitglieder der ABB werden in einigen Bereichen der Stadt Bornheim für diese Initiative Unterschriften sammeln. Wenn Sie in der nächsten Zeit ein Flugblatt der ABB zu diesem Thema im Briefkasten finden, dann wird man an den Folgetagen bei Ihnen klingeln und Sie und die ganze Familie um die Unterschriften bitten. Diese Unterschriftenaktion soll folgendes bewirken: 1. Der Landtag muss sich bei erfolgreicher Unterschriftensammlung mit dem Thema befassen. 2. Die Straßenbaubeiträge, die die Anlieger von Straßen bezahlen müssen, sollen abgeschafft werden. 3. Sofern Straßenbaubeiträge aktuell in den Kommunen erhoben werden und die Beitragsbescheide noch…

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Anliegerinitiative Ro23: Das Neubaugebiet Ro23 soll weiter geführt werden! (1. erweiterte Fassung)

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Am 5. April traf sich die Arbeitsgruppe Ro23, die von 3 Anliegern der Koblenzer Straße und von Paul Breuer und Adelheid Wirtz von der ABB gebildet wurde. Die Arbeitsgruppe will das Baugebiet Ro23 ausdrücklich nicht verhindern. Damit die Interessen aller Beteiligten (Anwohner, Grundstückseigentümer, Investoren, Stadt Bornheim) sinnvoll zusammen geführt werden können, hat die Arbeitsgruppe einen Vorschlag unterbreitet, den sie Alternative 5 nennt. Das Baugebiet Ro23 wird in Richtung des Wirtschaftsweges erweitert und der Flächennutzungsplan wird entsprechend geändert. Siehe Lageplan. Die Zuwegung zum Ro23 über die Koblenzer Straße wird als Fuß- und Fahrradweg zurück gestuft. Die Zuwegung zum Ro23 über den Fuhrweg bleibt als Fuß- und Fahrradweg bestehen. Die Kosten für die Ertüchtigung des Wirtschaftsweges von der Herseler Straße (L118) bis zum…

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Roisdorf: Bebauungsplan Ro23 ohne Zuwegung (4. erw. Fassung)

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Am 28. Februar 2018 fand eine Besprechung von betroffenen Anliegern des Bebauungsplans Ro23 und Grundstückseigentümern innerhalb des Planungsbereichs Ro23 mit dem Ratsvertreter der ABB statt. Dabei wurden folgende Forderungen ausdrücklich bekräftigt: Ein Bebauungsplan mit nur einer Zuwegung über die Koblenzer Straße wird abgelehnt. Die Anlieger und die ABB fordern nach wie vor zwei Zuwegungen zum Baugebiet Ro23. (Alternative 1, siehe 13.) Für die Ertüchtigung der Koblenzer Straße werden die betroffenen Anlieger keine freiwillige Abtretung von Teilen ihrer Grundstücke vornehmen. Der Investor verfügt nicht über die Grundstücke Flur 167 und 168. Damit ist das Plangebiet Ro23 nach derzeitiger Planung nur mit dem Hubschrauber erreichbar. Die Eigentümer der Grundstücke 167 und 168 haben den vorgelegten notariellen Vorvertrag des Investors nicht akzeptiert. Die Flurstücke 167…

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