Von Ausschussgrößen, Ortsvorstehern und einstimmigen Beschlüssen

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Die Vorbesprechungen zwischen den Fraktionen und der Verwaltung zur Vorbereitung der konstituierenden Sitzung des Rates der Stadt Bornheim und die Sitzung des Rates vom 04.11.2020 sind erfolgreich abgeschlossen worden. Neu: Einladung zur Ratssitzung (04 bis 05.11.2020) Bei diesen Gesprächen ging es schwerpunktmäßig um folgende Themen: Größe und Anzahl der Ausschüsse Vorschläge zur Wahl der Ortsvorsteher Die Zuständigkeitsordnung 2 oder 3 stellvertretende Bürgermeister Wahl der Ausschussmitglieder Wahl der Vertreter zu weiteren Gremien (*) (*) Weitere Gremien 1. Größe und Anzahl der Ausschüsse Es sind 19 Ausschüsse bzw. Gremien personell zu besetzen: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bürgerangelegenheiten Rechnungsprüfungsausschuss Betriebsausschuss Fachausschuss VHS Jugendhilfeausschuss Stadtentwicklungsausschuss Schulausschuss Wahlausschuss (ABB ohne Sitz) Wahlprüfungsausschuss Integrationsausschuss  Neu (ABB ohne Sitz) Wahlprüfungsausschuss Ausschuss für Umwelt, Klima und Natur, Land-…

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Ortsvorsteherwahl: Die Kungler haben platt gefahren!

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2. erweiterte Fassung (Presseecho) Leider werden die Ortsvorsteher in Bornheim nicht direkt gewählt. Die Wahlordnung in NRW sieht leider keine Direktwahl der Ortvorsteher vor. Aus diesem Grunde können die etablierten Rathausparteien  die Ortsvorsteher am Wähler vorbei, weitgehend selbst bestimmen. Dies geschieht schon im Vorfeld der Kommunalwahlen durch eine parteiinterne Mauschelei. Die Parteien bilden schon vor der Kommunalwahl sogenannte Listenverbindungen. Diese Listenverbindungen werden der Öffentlichkeit in der Regel über die Presse oder die Internetseiten der Partei präsentiert. Es wird der Eindruck erweckt, dieses Verfahren sei so vorgeschrieben. Das ist nur bedingt richtig. Es gab bei der Kommunalwahl in Bornheim folgende Listenverbindungen: Listenverbindung 1: CDU-FDP Listenverbindung 2: SPD&UWG-Grüne Die ABB hat sich trotz Nachfrage an dieser Kungelei nicht beteiligt. Das Vorschlagsrecht für einen Ortsvorsteher hat die Listenverbindung,…

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Wer wird Ortsvorsteher in den Bornheimer Ortsteilen – Kungelei oder Wählerentscheidung?

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Ortsvorsteher werden nicht direkt gewählt, sondern nach §39 (6) Gemeindeordnung NRW vom Rat. Daher können die Bornheimer Rathausparteien ohne Rücksicht auf den Wählerwillen selbst bestimmen, wer Ortsvorsteher wird. Dies geschieht schon im Vorfeld der Kommunalwahlen durch parteiinterne Absprachen. Die Parteien bilden vor der Wahl sogenannte Listenverbindungen. Diese Listenverbindungen - in Bornheim zum einen die CDU mit der FDP; zum anderen die SPD mit der UWG und den Grünen/Bündnis90 - wurden der Öffentlichkeit bereits angezeigt. Das Vorschlagsrecht für einen Ortsvorsteher hat die Listenverbindung, die im jeweiligen Wahlbezirk bzw. in den zusammengehörenden Wahlbezirken (z.B. Bornheim 1, 2 und 3) die meisten Stimmen erringt. Der Wähler weiß vor der Kommunalwahl natürlich noch nicht, welche der beiden o.g. Listenverbindungen im jeweiligen Ortsteil denn nun den…

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Wer wird Ortsvorsteher – Kungelei oder Wählerentscheidung?

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Leider werden die Bornheimer Ortvorsteher nicht direkt gewählt. Aus diesem Grunde können die Bornheimer Rathausparteien wieder einmal am Wähler vorbei die Ortsvorsteher weitgehend selbst bestimmen. Dies geschieht schon im Vorfeld der Kommunalwahlen durch eine  parteiinterne Mauschelei. Die Parteien bilden schon vor der Wahl sogenannte Listenverbindungen. Diese Listenverbindungen wurden der Öffentlichkeit auch schon präsentiert. Es wird der Eindruck erweckt, dieses Verfahren sei so vorgeschrieben. Das ist jedoch falsch! Listenverbindung CDU-FDP Listenverbindung SPD&UWG-Grüne Das Vorschlagsrecht für einen Ortsvorsteher hat die Listenverbindung, die im jeweiligen Wahlbezirk bzw. in den zusammengehörenden Wahlbezirken (z. B. Bornheim 1, 2 und 3) die meisten Stimmen erringt. Der Wähler erkennt vor der Kommunalwahl natürlich noch nicht, wer denn nun von den beiden Listenverbindungen im jeweiligen Ortsteil Ortsvorsteher werden soll. In…

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