Me16 – Aktivität für zeitlich beschränkten Auftragsvergabestopp eingereicht (2. erw. Fassung)

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Der Bebauungsplan Merten 16 ist nach wie vor sehr umstritten. Alle Versuche der betroffenen Anlieger mit der Stadt Bornheim und auch mit den Fraktionen, die den Bebauungsantrag unterstützen (CDU, SPD, Grüne, UWG, FDP), zu einer für beide Seiten akzeptablen Lösung zu kommen, sind gescheitert. Die zuständigen Gremien der Stadt Bornheim sind auf keine Forderung der betroffenen Anlieger eingegangen. Die Bauverwaltung hat auch keinen Versuch unternommen mit den Klägern zu reden. Das hat in Folge zu einer Normenkontrollklage beim Oberverwaltungsgericht Münster geführt. Wir haben ausführlich im Internet der ABB darüber berichtet. (*1) Es gab zum Verfahren, welches bereits am November 2021 eingeleitet wurde, bisher noch keinen Verhandlungstermin beim Oberverwaltungsgericht. Die Stadt Bornheim hat den Bebauungsplan Me16 weiter entwickelt, Aufträge erteilt und versucht…

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Normenkontrollklage zum Me16 – Weitere Informationen zum Verfahren

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Das Normenkontrollverfahren zum Bebauungsplan Me16 läuft. (*2) Inzwischen hat der Anwalt der Stadt Bornheim die Einstellung des Verfahrens beantragt. Aus diesem Grunde hat der Anwalt der Kläger ein weiteres Schreiben an das Oberverwaltungsgericht geschickt, in dem die Einwände der Beklagten sehr umfangreich erwidert werden. Darüber hinaus wurden weitere Gründe, das Baugebiet als unwirksam zu erklären, dargelegt. Die Kläger hoffen mit diesem 2. Schreiben ausreichende Begründungen geliefert zu haben, um über das juristische Vorspiel hinaus zum eigentlichen Verfahren zu kommen. Ein 1. Gerichtstermin steht jedoch noch nicht fest. In der Anlage (*1) veröffentlichen wir das erwähnte 2. Schreiben der Kläger an das Gericht. Wir werden zum Verfahren fortlaufend berichten. Wir bedanken uns auch recht herzlich im Namen der Kläger für die eingegangenen…

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Normenkontrollklage Me16: Danke für die Spenden!

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Einige Anlieger des Bebauungsplans Me16 (Merten 16) haben gegen diesen sehr umstrittenen Bebauungsplan eine Klage eingereicht, weil alle Änderungswünsche der Anlieger ignoriert wurden. (2.) Die ABB-Fraktion hat die Zustimmung zum Me16 verweigert, weil wir keine Innenerschließung befürworten und weil die zusätzlichen Verkehrsbelastungen durch den Me16 den Anliegern nicht zumutbar sind. Darüber hinaus halten wir die Abtrennung des Me17 vom Me16 und damit die Übertragung der Kosten für die Erweiterung der Offenbachstraße vom Investor auf die Anlieger für unzulässig (Gefälligkeitsplanung zugunsten des Investors zu Lasten der Anlieger). Da die Kläger ein hohes finanzielles Risiko,  auch im Namen aller Anlieger des Me16, eingegangen sind, haben wir als ABB und ABB-Fraktion einen Spendenaufruf gestartet. Bis zum 17.12.2021 sind bereits 1.205 € eingegangen. Hinzu kommen weitere…

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