Normenkontrollklage zum Me16 – Weitere Informationen zum Verfahren

Das Normenkontrollverfahren zum Bebauungsplan Me16 läuft. (*2) Inzwischen hat der Anwalt der Stadt Bornheim die Einstellung des Verfahrens beantragt. Aus diesem Grunde hat der Anwalt der Kläger ein weiteres Schreiben an das Oberverwaltungsgericht geschickt, in dem die Einwände der Beklagten sehr umfangreich erwidert werden. Darüber hinaus wurden weitere Gründe, das Baugebiet als unwirksam zu erklären, dargelegt.