Bürger erheben Einspruch gegen die erneute Erhöhung der Grundsteuer B in Bornheim (4. erw. Fassung)

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Es bewegt sich etwas in Bornheim. Besorgte Bürgerinnen und Bürger erheben nach § 24 und § 80 Gemeindeordnung NRW Einspruch/Beschwerde gegen die erneut beschlossene Erhöhungen der Grundsteuer B (3.). Die ABB findet diese Einsprüche und Beschwerden, die formvollendet schriftlich eingereicht wurden, gerechtfertigt. Nun wird sich der Bürgerausschuss mit diesen Beschwerden beschäftigen müssen. Neu: Verlauf der Grundsteuer B in Bornheim -------------------------------------------------------------------------------------------------------- 2015 Beginn der Flüchtlingszuzugs 2016 Grundsteuer B       Hebesatz 500%      Basis 100% 2017 Grundsteuer B       Hebesatz 595 %      + 19,0 %  gegenüber 2016        2018 Grundsteuer B       Hebesatz 645 %      +   8,4 %  gegenüber 2017  2019 Grundsteuer B       Hebesatz 695 %      +   7,8 %  gegenüber 2018 Gegenüber dem Bezugsjahr 2016 bedeutet das 2019 eine Erhöhung um 39 %. -------------------------------------------------------------------------------------------------------- Wer nun glaubt, dass die Notwendigkeit oder…

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