Am 20. Februar 2019 fand die entscheidende Ratssitzung statt, auf der der Doppelhaushalt 2019/2020 für die Stadt Bornheim verabschiedet wurde (20.). Die Grundsteuer B, die jeden Hausbesitzer und über die Nebenkostenabrechnung auch jeden Mieter anteilig trifft, wurde erneut um 50 Prozentpunkte auf nun 695 Prozentpunkte erhöht.
Die ABB hat eine kleine Anfrage nach § 19 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bornheim an den Bürgermeister gestellt. Zur besseren Übersicht haben wir die Antworten des Bürgermeisters zu unseren 5 Fragen und unsere Kommentare zu seinen Antworten in einem Textbaustein zusammen gefasst.
Die ABB hat eine kleine Anfrage nach § 19 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bornheim an den Bürgermeister gestellt. Die Frage 1 wurde in der Antwort des Bürgermeisters falsch zitiert und nicht folglich nicht komplett und ausführlich beantwortet (siehe 17.) Zur besseren Übersicht haben wir die Antworten des Bürgermeisters zu unseren 5 Fragen und unsere Kommentare zu seinen Antworten in einem Textbaustein zusammen gefasst.
Die ABB hat eine kleine Anfrage nach § 19 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bornheim an den Bürgermeister gestellt. Die Frage 1 wurde nicht komplett und ausführlich beantwortet (siehe 17.) Zur besseren Übersicht haben wir die Antworten des Bürgermeisters zu unseren 5 Fragen und unsere Kommentare zu seinen Antworten in einem Textbaustein zusammen gefasst.
Die ABB hat eine kleine Anfrage nach § 19 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bornheim an den Bürgermeister gestellt. Unsere 5 Fragen wurden komplett und ausführlich beantwortet (siehe 16.). Zur besseren Übersicht haben wir die Antworten des Bürgermeisters zu unseren 5 Fragen und unsere Kommentare zu seinen Antworten in einem Textbaustein zusammen gefasst.
Es kann eigentlich nicht sein, dass außer- bzw. überplanmäßige Ausgaben für unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) von 480.000 Euro (vierhundertachtzigtausend) ohne jegliche Detailinformation mal eben so nachträglich vom Rat abgesegnet werden. Der Bürgermeister hat es auf der Ratssitzung auch nicht für nötig gehalten die Summe von 480.000 € nachprüfbar aufzuschlüsseln bzw. den Ratsmitgliedern mitzuteilen, wieviele UMA`s wir denn in Bornheim betreuen.
Am 22. November 2016 tagte der Ausschuss für Schule, Soziales und demografischen Wandel (ASS). Zum Tagesordnungspunkt 3 (Bürgerfragestunde) haben sich auch in dieser Sitzung wieder zahlreiche betroffene Bürgerinnen und Bürger zu den geplanten Flüchtlingsunterkünften kritisch geäußert. Diesmal waren ca. 90 Bornheimer Bürgerinnen und Bürger als Gäste anwesend. Man lässt sich offensichtlich nicht mehr den Mund verbieten. Das ist sehr erfreulich.
2. erweiterte Fassung: Die Stadt Bornheim plant vier neue Unterkünfte für die Unterbringung weiterer 280 Flüchtlinge, Wirtschaftsasylanten und geduldeter Asylbewerber mit abgelehntem Asylantrag (ca. 90), die in Bornheim nach unseren Recherchen geduldet aber nicht abgeschoben werden.
2. erweiterte Fassung (Fotos, Verlauf der Ratssitzung): Die Stadt Bornheim plant im Eilverfahren die Unterbringung von 128 Flüchtlingen in 2 Häusern in Festbauweise auf der ehemaligen Mülldeponie am Sechtemer Weg in Bornheim. In der Vergangenheit war noch von einem Wohncontainer für 20 – 30 Personen die Rede. Nun werden es 128 Personen. Soweit eine Feststellung zur Halbwertszeit von Aussagen der Stadt. Nach heftiger Kritik der ABB an der Informationspolitik der Stadt gegenüber den Betroffenen vor Ort, aber auch gegenüber den einzelnen Ratsmitgliedern, scheint man wohl etwas einzulenken. Man hat erfreulicherweise den Vorgang in 2. Teile, einen öffentlichen und einen nichtöffentlichen Teil auf der Tagesordnung des Rates vom 18. Februar 2016 auf gesplittet. Warum dieser Vorgang den Mitgliedern des Rates und der Öffentlichkeit gerade einmal einen Tag vor der Ratssitzung zugänglich gemacht wird, kann man nur verstehen, wenn die Stadt eine Diskussion vor der Beschlussfassung über das Thema verhindern will.
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