Vorkaufsrecht zum Wohle der Stadt oder Insidergeschäfte? Stadt Bornheim verliert Prozess vor dem Verwaltungsgericht Köln!

Gemäß § 24 Baugesetzbuch kann die Stadt in einen notariell abgeschlossenen Kaufvertrag zu gleichen Konditionen einsteigen und somit dem ursprünglichen Käufer den Erwerb des Grundstückes verweigern. Der Gesetzgeber hat hierzu strenge Verfahrensregelungen vorgegeben. Hier in Bornheim gibt es in kurzer Zeit schon drei Fälle, in dem die Stadt den Kauf eines Grundstückes durch die Anwendung von Vorkaufsrecht verhindert hat. Wir diskutieren im Rat der Stadt Bornheim seit längerem darüber, dass die Stadt der vorhandenen Wohnungsnot durch verstärkte und beschleunigte Schaffung von Bauland entgegen tritt.