Straßenverkehrsrechtliche Anhörungsverfahren – In Bornheim ohne Beteiligung der Betroffenen und der Antragsteller?
Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat am 29. Juni 2016 ein straßenverkehrsrechtliches Anhörungsverfahren zum Thema Durchfahrverbot für schwere LKW´s in Brenig beschlossen. Zeitgleich konnten die erstaunten Mitglieder des Ausschusses unter Tagesordnungspunkt 17 nachlesen dass keine ordnungsgemäßen straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen nach § 45 StVO (Straßenverkehrsordnung) erfolgen können, wenn Anhörverfahren unter Beteiligung externer Personen ablaufen sollen. Die beteiligten Behörden würden sich weigern an solchen Anhörverfahren teilzunehmen. Aus diesen genannten Gründen sähe die Verwaltung keine Möglichkeit den Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung vom 17.06.2015 umzusetzen. Dieser Beschluss lautete: "Der Bürgermeister wird beauftragt, den Termin eines straßenverkehrsrechtlichen Anhörverfahrens auch den Antragstellern des Verfahrens mitzuteilen. Ein Vertreter des Antragstellers kann an dem Ortstermin als Gast teilnehmen, um für Rückfragen der Behörden zur Verfügung zu stehen. Diese Regelung gilt bis Ende des Jahres…