Nahversorung für Widdig schon im Vorfeld der Planung verhindert

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Die Stadt Bornheim ist eingeteilt in 2 verschiedene Bereiche. In Bereiche, die als allgemeines Siedlungsgebiet über die derzeitigen Ortsgrenzen hinaus weiter entwickelt werden können bzw. die dies nicht können. Uedorf und Widdig sind solche Bereiche, die nicht als allgemeine Siedlungsgebiete ausgewiesen sind. Das hat für die Entwicklung einer gesunden Infrastruktur erhebliche Nachteile: Widdig/Uedorf kann sich nur innerhalb der Ortsgrenzen entwickeln. Eine Ausweitung über die derzeitigen Ortsgrenzen hinaus , z.B. in Richtung der A 555, ist nicht möglich (kein weiteres Bauland, keine Gewerbezone etc.). Ein Ortsteil, der sich nicht weiter entwickeln kann, stagniert (keine Zuzug von Einwohnern, Gewerbetreibenden und ein Abzug von vorhandenen Geschäften). Der Rat der Stadt Bornheim hat Kriterien zur Bewertung von Grundstücken entwickelt. Die in Zukunft zu bearbeitenden Grundflächen, die…

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