Landschaftsumgestaltungen im Landschaftsschutzgebiet: Rückbau durchgesetzt!

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Die Beantwortung einer kleinen schriftlichen Anfrage bei der Stadt vom 26. April 2017 zum Thema "Neugestaltungen im Landschaftsschutzgebiet" hat folgendes Endergebnis gebracht: Die gleichlaufende mündliche Anfrage im Umweltausschuss wurde in der Sitzung vom 13. September 2017 ausführlich mündlich beantwortet. Nach Prüfung der Sachlage durch die zuständigen Behörden ist die Eigentümerin des betreffenden Grundstücks bereit die Abgrabungen in den vorherigen Zustand zurück zu bauen. Nach Sichtung der Örtlichkeit am 20.09.2017 konnten wir feststellen, dass diese Zusage bereits ausgeführt wurde (Bilder siehe Artikelende). Eigentümer von umliegenden Grundstücken hatten bei der ABB angefragt ob im Schutzgebiet am Vorgebirgshang neuerdings solche Veränderungen erlaubt sind. Wir mussten das verneinen. Veränderungen baulicher oder landschaftlicher Art sind nach wie vor ohne Genehmigung der zuständigen Kreisbehörde nicht erlaubt. Laut…

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