Bürger erheben Einspruch gegen die erneute Erhöhung der Grundsteuer B in Bornheim (4. erw. Fassung)
Es bewegt sich etwas in Bornheim. Besorgte Bürgerinnen und Bürger erheben nach § 24 und § 80 Gemeindeordnung NRW Einspruch/Beschwerde gegen die erneut beschlossene Erhöhungen der Grundsteuer B (3.). Die ABB findet diese Einsprüche und Beschwerden, die formvollendet schriftlich eingereicht wurden, gerechtfertigt. Nun wird sich der Bürgerausschuss mit diesen Beschwerden beschäftigen müssen. Neu: Verlauf der Grundsteuer B in Bornheim -------------------------------------------------------------------------------------------------------- 2015 Beginn der Flüchtlingszuzugs 2016 Grundsteuer B Hebesatz 500% Basis 100% 2017 Grundsteuer B Hebesatz 595 % + 19,0 % gegenüber 2016 2018 Grundsteuer B Hebesatz 645 % + 8,4 % gegenüber 2017 2019 Grundsteuer B Hebesatz 695 % + 7,8 % gegenüber 2018 Gegenüber dem Bezugsjahr 2016 bedeutet das 2019 eine Erhöhung um 39 %. -------------------------------------------------------------------------------------------------------- Wer nun glaubt, dass die Notwendigkeit oder…