Stadt Bornheim: Vorkaufsrecht zum Wohle der Stadt oder Insidergeschäfte?

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Erweiterte Fassung (Beschlussvorlage, Termine): Gemäß § 24 Baugesetzbuch kann die Stadt in einen notariell abgeschlossenen Kaufvertrag zu gleichen Konditionen einsteigen und somit dem ursprünglichen Käufer den Erwerb des Grundstückes verweigern. Der Gesetzgeber hat hierzu strenge Verfahrensregelungen vorgegeben. Hier in Bornheim gibt es in kurzer Zeit schon drei Fälle, wo die Stadt den Kauf eines Grundstückes durch die Anwendung von Vorkaufsrecht verhindert hat. Wir diskutieren im Bornheim seit längerem darüber, dass die Stadt der vorhandenen Wohnungsnot durch verstärkte und beschleunigte Schaffung von Bauland entgegen tritt. Dagegen ist natürlich nichts einzuwenden. Es kann jedoch nicht sein, dass die Stadt Bornheimer Bürgern den Kauf eines Grundstücks verweigert, die nachweislich dort bauen wollen und die sogar eine Bauvoranfrage bei der Stadt gestellt haben. Es kann doch nicht…

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