Roisdorf: Bebauungsplan Ro23 ohne Zuwegung (4. erw. Fassung)

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Am 28. Februar 2018 fand eine Besprechung von betroffenen Anliegern des Bebauungsplans Ro23 und Grundstückseigentümern innerhalb des Planungsbereichs Ro23 mit dem Ratsvertreter der ABB statt. Dabei wurden folgende Forderungen ausdrücklich bekräftigt: Ein Bebauungsplan mit nur einer Zuwegung über die Koblenzer Straße wird abgelehnt. Die Anlieger und die ABB fordern nach wie vor zwei Zuwegungen zum Baugebiet Ro23. (Alternative 1, siehe 13.) Für die Ertüchtigung der Koblenzer Straße werden die betroffenen Anlieger keine freiwillige Abtretung von Teilen ihrer Grundstücke vornehmen. Der Investor verfügt nicht über die Grundstücke Flur 167 und 168. Damit ist das Plangebiet Ro23 nach derzeitiger Planung nur mit dem Hubschrauber erreichbar. Die Eigentümer der Grundstücke 167 und 168 haben den vorgelegten notariellen Vorvertrag des Investors nicht akzeptiert. Die Flurstücke 167…

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