Corona: Zwangsmaßnahmen der Stadt – kleine Anfrage (1. erw. Fassung)
Der Arbeitskreis Corona der ABB-Fraktion hat der Stadt Bornheim eine kleine Anfrage zukommen lassen. Es geht um das Thema Rechtssicherheit bei der Verhängung von Zwangsmaßnahmen der Stadt gegen einzelne Bürger bei dem Verdacht einer eventuellen Ansteckung durch das Coronavirus. Die Maßnahme, eine Person ohne Coronanachweis zwangsweise in Quarantäne zu schicken und mit Bußgeldern bei Nichtbeachtung, bei der der Verdacht einer eventuellen Ansteckung vermutet wurde, ist juristisch umstritten. Die Stadt könnte im Zweifelsfall massiv auf Schadensersatz verklagt werden. Wir wollten wissen, auf welcher rechtlichen Basis solche Verfügungen ausgesprochen werden. Wir haben zum besseren Verständnis zahlreiche Unterlagen von Rechtsanwälten beigelegt, die diese Zwangsmaßnahmen als rechtswidrig ansehen. Leider geht die Stadt Bornheim auf die Kernthemen (Haben die von Ihr versandten Ordnungsverfügungen eine belastbare Rechtsgrundlage…
