Reiterhof im Landschaftsschutzgebiet: Das Thema ist noch nicht erledigt!
2. erweiterte Fassung: Die Diskussion um den Reiterhof nimmt kein Ende. Auf der Sondersitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vom 17. März 2016 wurde mit den Stimmen von CDU, Bündnis90/DieGrünen, der ABB und Teilen der UWG-Fraktion folgender Antrag mit 11 Ja, 9 Nein und 3 Enthaltungen angenommen. Das ist sehr erfreulich! Der Bürgermeister wird beauftragt, 1. fristgerecht, also spätestens bis zum 1. April 2016, zunächst fristwahrend die Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgericht Köln zu beantragen oder durch die in Nr. 2 benannte Rechtsanwaltskanzlei beantragen zu lassen, 2. die Rechtsanwaltskanzlei „Redeker–Sellner–Dahs“ in Bonn mit der Prüfung der Aussichten einer Berufung gegen das Urteil des VG Köln vom 18.02.2016 zu beauftragen, 3. dieser Rechtsanwaltkanzlei sämtliche für die Beurteilung des Falles relevanten Verwaltungsakten zu übersenden…
