Wesen und Bedeutung des Grundgesetzes und seine Zukunft – Sollte das Grundgesetz zur Verfassung erhoben werden?

Zu diesen Thema und zu Fragen rund um das Grundgesetz möchte die ABB alle Mitglieder, Freunde und interessierte Bürgerinnen und Bürger zu einem Seminarabend einladen. Die ABB hat den bekannten Menschenrechtsaktivist, Philosoph und Autor Ralph Boes als Referent zum Thema eingeladen.

Freitag, den 09. September 2022 (*1)
18:00 Uhr in den Ratssaal der Stadt Bornheim

Seit Mai 2021, hat der Bundesverfassungsschutz eine neue offizielle Kategorie des inländischen Extremismus eingeführt “die antidemokratische oder sicherheitsgefährdende Delegitimierung des Staates“.

Das bedeutet, dass jeder Bürger, “von dem die jeweils herrschenden Autoritäten” meinen, das dieser „den Staat delegitimiert“, verhaftet und als „politischer Krimineller“ angeklagt werden kann. Was hat sich da entwickelt?

Es gibt 16 Behörden, eine in jedem Bundesland und übergeordnet Bundesweit zentral noch eine, den man als Verfassungsschutz bezeichnet, obwohl nachweislich die Bundesrepublik Deutschland ein Grundgesetz (GG) und keine vom  Volk (Sovereign ) verabschiedete Verfassung hat.

Für die Bundesrepublik Deutschland existiert das Grundgesetz, dass vom Parlamentarischen Rat am 6. und 8. Mai 1949 verabschiedet wurde und am 19. Mai 1949 von den Alliierten Besatzungsmächten (USA, England, Frankreich, UDSSR)  gebilligt in Kraft trat.

Das Grundgesetz ist für uns Deutsche die große Bedeutungs­grundlage unserer demokratischen Rechtsordnung. Kennen wir es wirklich noch, unser Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland? Viele haben vor Jahren, meist im Schulun­terricht, eine kurze Einführung in die Grundgesetzstruktur erhalten. Hier von ist vieles vergessen.

Die ABB möchte das Grundgesetz deutlicher in den Vordergrund des gesellschaftli­chen und politischen Lebens stellen. Wir möchten Kenntnisse zum Inhalt und der weitreichenden Struktur des GG auffrischen und festigen.

Im Vortrag  sollen folgende Grundsatzfragen besprochen werden:
– Ist das Grundgesetz eine Verfassung?
– Was ist der Unterschied zu einer Verfassung?
– Hat das Grundgesetz Bestand?
– Wieso kann das Grundgesetz durch den Bundestag geändert werden?
– Hat das deutsche Grundgesetz Bestand in der Europäischen Union?
– Sollte das Grundgesetz zur Verfassung erhoben werden?

Aus organisatorischen Gründen bitten wir um eine Anmeldung (*2). Wir freuen uns wenn Sie unseren Seminarabend besuchen und wünschen Ihnen eine erkenntnisreiche Zeit und viel Vergnügen auf der Veranstaltung.

(*1) Veranstaltungsplakat

(*2) Veranstaltung beendet

Autor: Manfred Hahn


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Dieser Beitrag hat 5 Kommentare

  1. Paul Breuer

    Es war eine gelungene Veranstaltung! Was die Kompetenz von Herrn Boes in Sachen Grundgesetz (GG) angeht habe ich erst recht nach der Veranstaltung keinerlei Zweifel. Was sein Buch angeht, es hat mit dem Thema GG nichts zu tun und war auch kein Gegenstand der Diskussion. Es wird in Kürze einen Internetartikel zum Thema “Das Grundgesetz zur Verfassung erheben” geben.

  2. Horst Wörmann

    Gut, den “Vogel” nehme ich mit Bedauern zurück, das war unpassend. Was Sie sonst noch schreiben, Herr Breuer, habe ich nicht recht verstanden. “Richtig ist das was richtig und nachprüfbar ist”? Und Sie haben doch selbst jemanden eingeladen, der zur Meinungsbildung beitragen soll? Was andere schreiben, ist nicht “unrelevant”! Könnte ja von ausgewiesenen Experten sein. Und so ein Experte ist sicher nicht der Harr Ralph Boes. “Gedanken vom Kosmos” ist übrigens der Titel eines Buchs von R. Boes. Er hat hierzu auch einige YouTube-Videos eingestellt, die ich wärmstens empfehle. Allerdings vorher Beruhigungspillen nehmen, sonst erträgt man das nicht. Er hat laut Lebenslauf Philosophie und Geisteswissenschaften studiert, eine Ausbildung in Ergotherapie und 16 Jahre Krankenpflege und Sterbebegleitung. Also ein ausgewiesener Fachmann zum Thema Verfassung? Warum – lieber Herr Hahn – haben Sie denn keinen Staatsrechtler eingeladen?
    Viele Grüße
    H. Wörmann

  3. Manfred Hahn

    Wichtig Herr Wörmann ist, dass Sie keinen gesundheitlichen Schaden auf einer ABB-Veranstaltung erleiden und somit, dem doch für sehr viele intressierte Besucher aufschlussreichen Vortragsabend, ferngeblieben sind.
    Übrigens wurden sich bei der Veranstaltung keine “Gedanken vom Kosmos” (Wo haben Sie das denn her?) gemacht, weil sich keine Naturwissenschaftler trafen, sondern Leute, die sich über den momentanen politischen Hintergrund Gedanken machen und im guten vorhanden Grundgesetz eine Möglichkeit sehen, Schlimmes (Aufruhr und Anarchie etc.) zu verhindern.
    Schade ist, dass Sie Ihren Kommentar mit dem Attribut “Richtung Reichsbürger” versehen, und damit ungeprüft und ohne Nachweis eine gute demokratische Sache diskreditieren und verunglimpfen.
    Trotzdem sind Sie, wenn Sie möchten, weiterhin ein gern gesehener Gast, der Aktiven Bürger Bornheims.

    Mit freundlichen Grüßen Manfred Hahn (Autor)

  4. Paul Breuer

    Zunächst möchte ich bitten übliche Umgangsformen bei Kommentaren zu beachten. Was im Artikel zum Thema Grundgesetz und Verfassung beschrieben wurde ist real. Was andere Gruppierungen zu diesem Thema schreiben ist für unsere Meinungsbildung unrelevant. Richtig ist das was richtig und nachprüfbar ist. Es ist für uns nicht etwas deshalb falsch, wenn es andere sagen, die wir aus politischen Gründen nicht mögen. Wir bleiben dieser Grundidee treu.

  5. Horst Wörmann

    Was haben Sie denn da für einen Vogel eingeladen? Einen ausgewiesenen Experten in Sachen Grundgesetz? Einen Autoren, der sich “Gedanken vom Kosmos” gemacht hat, aber keinen blassen Schimmer von Naturwissenschaft hat? Und was Sie da so zu Grundgesetz und Verfassung schreiben, geht stark in Richtung Reichsbürger. Nein, die Veranstaltung tue ich mir nicht an, da brauche ich zu viele Blutdruckpillen.
    Viele Grüße Horst Wörmann

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